Die Masterarbeit wird in der Regel im letzten Master – Studienjahr verfasst.
In der Regel gibt es folgende Antrags – und Abgabefristen:
im SS: bis 15. März: vollständiger Antrag an das Dekanat -> Ausgabe des genehmigten Themas zum 1. April -> Bearbeitungszeit 5 Monate ab 1. April -> Abgabe der Arbeit zum 31.August
im WS: bis 15. September: vollständiger Antrag an das Dekanat -> Ausgabe des genehmigten Themas zum 1. Oktober -> Bearbeitungszeit 5 Monate ab 1. Oktober -> Abgabe der Arbeit zum 28. Februar
Dies sollte im Vorfeld mit dem jeweiligen Prüfer/Betreuer der Masterarbeit abgesprochen werden. Näheres zum Prüfer/Betreuer siehe 5.
Die Masterarbeit ist eine schriftliche bzw. künstlerisch-praktische Prüfungsleistung, mit der der Prüfling zeigen soll, dass er in der Lage ist, innerhalb einer vorgesehenen Zeit ein Problem aus dem gewählten Master-Programm selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.
Das Thema der Masterarbeit muss im fachlichen Zusammenhang mit dem Master-Programm stehen.
Die Masterarbeit ist per Formular schriftlich anzumelden.
Das Thema der Masterarbeit und die Gutachter bestimmt der Prüfungsausschuss. Der Prüfling kann Themenwünsche äußern. Die Ausgabe erfolgt über das Dekanat. Thema und Zeitpunkt sind aktenkundig zu machen.
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 5 Monate. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Masterarbeit sind vom Betreuer so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Masterarbeit eingehalten werden kann. Der Umfang der Masterarbeit soll in der Regel ca. 25.000 Wörter nicht überschreiten.
Die Masterarbeit hat eine Wertigkeit von 30 LP.
An dieser Stelle kann man auf §19 der Rahmenprüfungsordnung verweisen:
Zu Prüfern dürfen nur Professoren und andere prüfungsberechtigte Personen bestellt werden, die, sofern nicht zwingende Gründe eine Abweichung erfordern, in dem Master-Programm, auf das sich die Prüfung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbständige Lehrtätigkeit ausüben.
Die Masterarbeit ist bestanden, wenn die errechnete Note mindestens 4,00 beträgt oder zwei von drei Prüfern die Arbeit mit „ausreichend“ bewerten, in diesem Fall ist die Note mindestens 4,00. Die Note ergibt sich aus dem Mittelwert der Bewertungen. Dabei werden die ersten beiden Dezimalstellen hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Note der Masterarbeit errechnet sich somit wie folgt: Die Bewertungen der Prüfer werden addiert und durch die Anzahl der Prüfer dividiert.
Die Masterarbeit ist fristgemäß in dreifacher Ausfertigung über das Dekanat beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abzuliefern. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen.
Die Änderung, Ergänzung oder Rückgabe des Themas der Masterarbeit bedarf erstens der Zustimmung des/der Betreuers/Betreuerin und zweitens der schriftlichen Beantragung bei und der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss.
Reichen Sie die Masterarbeit mit einem geänderten Thema (Titel) ein, welches nicht im Vorfeld beantragt und genehmigt wurde, wird die Arbeit nicht angenommen und gilt als nicht bestanden. Diese Regelung betrifft auch das Ergänzen von Untertiteln!
Die Masterarbeit ist in der Regel von zwei Prüfern zu bewerten. Darunter soll der Betreuer der Masterarbeit sein. Die Arbeit ist von einem dritten Prüfer zu bewerten, wenn die Noten von Erst- und Zweitprüfer um mehr als 2,0 Noten voneinander abweichen oder nur einer der beiden Prüfer die Arbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet.
Die Note ergibt sich aus dem Mittelwert der Bewertungen. Dabei werden die ersten beiden Dezimalstellen hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Note der Masterarbeit errechnet sich somit wie folgt: Die Bewertungen der Prüfer werden addiert und durch die Anzahl der Prüfer dividiert.
Das Bewertungsverfahren ist spätestens nach 8 Wochen abzuschließen.
Die Masterarbeit kann bei einer Bewertung mit „nicht ausreichend“ einmal wiederholt werden.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den MA – Prüfungsausschuss. Dieser wird dann im Einzelfall darüber beraten wieviel Einfluss dies auf Ihren Fortlauf der MA – Arbeit hat. Gegebenenfalls bekommen Sie Aufschub.
Dann wird die Bearbeitungszeit, bei vorliegendem Krankennachweis, um die Zeit der Krankheit verlängert.
Dies erfolgt nach Abgabe des Krankennachweises bei SUL und im Dekanat automatisch. Sie erhalten nach der Bearbeitung ein Schriftstück mit dem jeweils neuen Abgabedatum.
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