Hinweise für Studierende

Seminar-, Hausarbeiten und Praktikumsberichte

Alle schriftlichen Arbeiten, die nicht Klausuren betreffen, sind in einer digitalen PDF-Fassung an die zuständige Dozentin oder den zuständigen Dozenten zu übersenden und zugleich im Ausdruck fristgerecht bei ihr/ihm einzureichen.

Außerhalb der Bürozeiten kann die Abgabe durch Einwurf in den Nachtbriefkasten der Universität Erfurt am letzten vorgesehenen Bearbeitungstag erfolgen. 

Bei Abwesenheit des Prüflings kann zudem eine Abgabe des Ausdrucks der Arbeit spätestens am letzten Tag der Bearbeitungsfrist auf dem Postweg erfolgen. Dabei ist der Poststempel des letzten vorgesehenen Bearbeitungstages maßgeblich.

Interessenten an einer BA-Arbeit im Bereich der Lehr- und Forschungstätigkeit des Lehrstuhls müssen vor der Vergabe einer BA-Arbeit ein Seminar bei Prof. Blanke absolviert haben.

Arbeitspapiere und Folien

Arbeitspapiere und Folien, die aufgrund des didaktischen Einsatzes eines Dozenten verfasst werden, unterliegen ständiger Überarbeitung. Es gibt in Forschung und Lehre keinen Schlusspunkt.

Diese Dokumente sind in einer deutschen Universität keine abschließenden Formate, die ein Thema der Lehre erschöpfend behandeln. Sie sind lediglich Wegweiser für das selbstbestimmte Studium und erfüllen dabei zugleich eine Brückenfunktion. Dies kann stets nur auf der Grundlage von Lehrbüchern und durch eine Analyse der Rechtsprechung gelingen.

Im Ergebnis schafft weder das Ende einer Lehrveranstaltung noch ein Arbeitspapier/eine Folie einen "akademischen Vertrauenstatbestand". Die Zielpunkte einer Lehrveranstaltung müssen daher zu Ausgangspunkten eines kritischen und kontinuierlichen Selbststudiums werden. Soll es fruchtbar sein und längerfristige Einsichten vermitteln, darf es nicht erst wenige Tage vor einer Prüfung beginnen.

Beschränkung der Zahl der Prüfungstermine innerhalb eines Semesters

Nach einer Erläuterung des Vizepräsidenten für Studium und Lehre werden die Regelungen der § 15 Abs. 1 und Abs. 2 B-RPO sowie § 16 M-RPO künftig in der Weise angewendet, dass Modulprüfungen in jedem Semester nur zweimal angeboten werden. An dem zweiten Prüfungstermin darf nur teilnehmen, wer den ersten Versuch nicht bestanden oder aus triftigem Grund versäumt hat. Sofern nach dem Angebot von zwei Prüfungsterminen ein triftiger Grund für das Fehlen in einem vorherigen relevanten Prüfungstemin desselben Semesters dargelegt werden kann, so muss die Prüfung ggf. in einem späteren Semester absolviert werden. Es obliegt dem/der prüfungsberechtigten Dozenten/Dozentin, auch unter Berücksichtigung des Fachsemesters der/des Studierenden darüber zu befinden, ob ein dritter Prüfungstermin im laufenden Semster angeboten wird. Die Möglichkeit, den noch ausstehenden Prüfungsversuch wahrzunehmen, wird ansonsten regelmäßig spätestens im Folgejahr eröffnet, wenn die Modulprüfung regulär wieder angeboten wird.

Die Regelungen der Rahmenprüfungsordnungen der Universität Erfurt zur Wiederholungsprüfung werden am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europäische Integration in der Weise gehandhabt, dass ein dritter Prüfungstermin innerhalb eines Semesters nur dann angeboten wird, wenn der Prüfling für sein Fehlen in einem vorherigen Prüfungstermin gewichtige Gründe - also mehr als nur triftige Gründe - darlegen kann. Ein durch ein ärztliches Attest nachgewiesenes krankheitsbedingtes Fehlen genügt für sich (allein) an diesem Lehrstuhl nicht dem Erfordernis der gewichtigen Gründe.