Ist das Völkerrecht noch handlungsleitend, wenn es immer wieder gebrochen wird? Diese Frage greift Professor Michael Riegnerin einem aktuellen Interview mit Web.de auf. Er argumentiert, dass nicht das Recht selbst obsolet sei. Vielmehr müsse die konsequente Einhaltung und Durchsetzung stärker ins Zentrum der Debatte rücken.
Riegner betont, dass Rechtsbrüche das Völkerrecht nicht entwerten - auch im internationalen Kontext bilde es weiterhin die Grundlage für friedliche Beziehungen zwischen Staaten. Viele völkerrechtliche Normen wirkten dabei „im Hintergrund" und ermöglichten alltägliche internationale Zusammenarbeit, etwa in der Kommunikation, im Handel oder in der Diplomatie.
Zugleich unterstreicht er die Bedeutung, Verstöße klar zu benennen und zu kritisieren. Öffentliche Aufmerksamkeit und rechtliche Einordnung erhöhten die politischen Kosten von Regelverletzungen und stärkten damit die normative Kraft des Rechts.
Entscheidend sei zudem, das Völkerrecht nicht allein als Instrument unmittelbarer Zwangsdurchsetzung zu missverstehen. Vielmehr handele es sich um ein normatives Ordnungsgefüge, das staatliches Verhalten strukturiert, Erwartungen stabilisiert und langfristig Wirkung entfaltet. Diese Perspektive ist insbesondere vor dem Hintergrund aktueller internationaler Konflikte relevant.
Wer das Völkerrecht vorschnell für gescheitert erkläre, schwäche genau jene Regeln, die Macht begrenzen, Konflikte einhegen und Schutz bieten sollen. Forschung und wissenschaftliche Einordnung, wie sie im Interview sichtbar werden, leisten daher einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Debatte: Sie schaffen Differenzierung, treten verkürzten Narrativen entgegen und fördern das Verständnis für rechtliche Zusammenhänge in einer komplexen Welt.
Gerade in Zeiten multipler globaler Herausforderungen sind objektive rechtliche Maßstäbe unverzichtbar. Sie dienen nicht nur als moralische Orientierung, sondern bilden eine rechtlich verbindliche Grundlage für internationales Handeln.
Das vollständige Interview ist online verfügbar: „Ist das Völkerrecht nichts mehr wert? Ein Jura‑Professor widerspricht"

