Antrag auf Anerkennung von Leistungen
Auf E.L.V.I.S. kann das Formular zur Anerkennung von Leistungenabgerufen werden.
Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen des Antrags unbedingt die Bearbeitungshinweise mit Musterantrag.
Bevor Sie den Antrag einreichen, gibt die ChecklisteAufschluss über die benötigten Unterlagen.
Alle Antragsunterlagen sind vollständig im pdf-Format per E-Mail beim B.A.-Prüfungsausschussoder M.A.-Prüfungsausschuss einzureichen. Senden Sie das Transcript of Records immer als separate Datei!
- Für die Anerkennung von Sprachkursen ist das Sprachenzentrumzuständig.
- Für Anerkennungen, die nicht die Prüfungsordnungen der Staatswissenschaften betreffen, sind die Prüfungsausschüsse der jeweiligen Fakultät zuständig.
Ablauf nach Antragstellung
Durch die Sachbearbeitung findet die sachliche Prüfung der Anträge statt. Nach der anschließenden fachlichen Prüfung (Abschnitt B) entscheidet der Prüfungsausschuss (Abschnitt C) abschließend über die Anerkennung.
Eine Information zum Stand erfolgt i. d. R. nur bei Rückfragen. Anerkannte Leistungen werden an Dezernat 1/Studium und Lehre weitergeleitet und im Studienkonto (E.L.V.I.S.) eingetragen. (Nur) bei Ablehnung erfolgt die Information durch entsprechenden Bescheid an die vorliegende E-Mail-Adresse.
Bitte beachten Sie, dass das Verwaltungsverfahren ca. vier Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen kann. Anträge, die kurzfristig entschieden werden sollen, bedürfen einer nachvollziehbaren Begründung.
Umrechnung von Noten
Zum Verfahren der Umrechnung von Noten bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen an der Staatswissenschaftlichen Fakultät finden Sie die Hinweise des B.A.-Prüfungsausschusses hier

