Aktuelle Lehrveranstaltungen

Sommersemester 2024

Rechtstheorie

Prof. Dr. Jelena von Achenbach 

Veranstaltungstermine:

dienstags 14.00 - 16.00 Uhr (C01 AMG / 0012)

Inhalt:

Die Rechtstheorie behandelt die Frage: Was ist Recht? Diese Frage hat eine lange Geschichte. Den Schwerpunkt bildet in der Vorlesung die moderne Theorie des Rechts mit der Entwicklung und den Streitfragen des Rechtspositivismus. In der rechtspositivistischen Perspektive, die naturrechtlichen Lehren gegenübersteht, behandelt die Vorlesung die Begründung von Rechtsgeltung, das Verhältnis von Recht zu Gerechtigkeit und Moral, die Funktionen von Recht und Staat und die Grundlagen der Prinzipien rechtsstaatlich-demokratischer Verfasstheit. Einen Einstieg bildet die Diskussion um "gesetzliches Unrecht" und "übergesetzliches Recht", die nach 1945 in der rechtlichen Verarbeitung des nationalsozialistischen Unrechts eine wichtige Rolle gespielt hat und nach der Wiedervereinigung erneut relevant wurde (Mauerschützenfälle). Die Vorlesung thematisiert auch gegenwärtige Fragen mit rechtstheoretischen Dimensionen. Beispiele hierfür sind etwa der Umgang mit Sitzblockaden als Protestform: (Unter welchen Umständen) Gibt es ein Recht auf Widerstand gegen die Staatsgewalt? Was ist die wehrhafte Demokratie? Wie statisch ist (Verfassungs-)Recht und wie verhält es sich zur gesellschaftlichen Entwicklung, etwa im Verständnis von Gleichheit und dem Schutz personaler Identität und Selbstentfaltung (Stichworte "Drittes Geschlecht", Ehe für alle). Darf man sich entsorgte Lebensmittel aneignen oder ist das strafbar? Warum und wie wird Eigentum geschützt, und mit welchen Grenzen?

Vertiefung Grundlagen des Rechts

Prof. Dr. Jelena von Achenbach 

Veranstaltungstermine:

dienstags 16.00 - 18.00 Uhr (C03 / 120)

Inhalt: 

Gleichheitsschutz durch Diskriminierungsverbote Seminar Der besondere Gleichheitsschutz durch Diskriminierungsverbote („besondere Gleichheitssätze“), wie sie in Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, im Völkerrecht und im Unionsrecht verankert sind, reflektiert spezifische historische Erfahrungen der rechtlichen und tatsächlichen, gesellschaftlichen Diskriminierung der Angehörigen bestimmter Bevölkerungsgruppen. Diese werden durch bestimmte (zugeschriebene) personale Merkmale definiert. Die besonderen Gleichheitssätze markieren auch, dass diese Diskriminierungshistorien vielfach in gegenwärtigen Ungleichheiten fortwirken. Sie tun dies nicht zuletzt dadurch, dass sie die gesellschaftlichen Verhältnisse strukturell prägen. Die besonderen Gleichheitssätze adressieren solche Konstellationen, indem sie einen eigenständigen, gegenüber der allgemeinen Gleichheit vor dem Gesetz – wie sie im Grundgesetz Art. 3 Abs. 1 GG gewährleistet – intensivierten Schutz bewirken. Sie sind dabei in bestimmten Aspekten Errungenschaften langwährender und durchaus unabgeschlossener sozialer und politischer Emanzipationskämpfe: So gehen die besonderen Gleichheitssätze zu Geschlecht und zu Behinderungen auf die feministische, frauenrechtliche Bewegung bzw. auf die Bewegung von Menschen mit Behinderung zurück. Auch andere heutige Emanzipationskämpfe, wie etwa die der LGBTQ-Bewegungen oder black lives matter, beziehen sich auf die rechtliche Gewährleistung von Schutz vor Diskriminierung und fordern die rechtliche und tatsächliche Anerkennung als Gleiche. Das Seminar behandelt vor diesem Hintergrund die Grundlagen und Grundfragen des besonderen Gleichheitsschutzes durch Diskriminierungsverbote. Das Seminar wird in einem ersten Teil in die rechtlichen Grundlagen einführen. Im zweiten Teil wird mit Präsentationen und der Diskussion von Rechtsprechung und Texten ein vertiefter Einblick in die Grundfragen des rechtlichen Schutzes gegen Diskriminierung, in die verschiedenen Rechtsschichten und in gegenwärtige Problemfelder erarbeitet.

Parlamentsrecht

Prof. Dr. Jelena von Achenbach

Veranstaltungstermine:

mittwochs, 8.00 - 10.00 Uhr (C03 / 319)

Inhalt:

Die Demokratie funktioniert nicht nach Naturgesetzen. Die demokratische Willensbildung braucht rechtliche Institutionen und Verfahren, die ein freiheitliches und gleichheitsgerechtes gemeinsames Handeln ermöglichen. Das Parlament, eine von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte Versammlung, ist im modernen Demokratieverständnis das Zentralorgan demokratischer Willensbildung. Die Vorlesung behandelt, was die rechtlichen Grundlagen der demokratischen Funktion des Deutschen Bundestages sind (Grundzüge des Wahlrechts) und welche wesentlichen Funktionen der Bundestag in der Gewaltenordnung des Grundgesetzes in welchen Verfahren ausübt (insb. Gesetzgebung, Regierungskontrolle, Europapolitik). Die Vorlesung erschließt dabei, nach welchen Regeln und in welchen Strukturen der Bundestag als demokratisches Repräsentativorgan arbeitet (Status der Abgeordneten, Fraktionen, Ausschüsse, Verhältnis zur Bundesregierung und zur Europäischen Union). Sie nimmt auch Bezug auf das Landesrecht und die Arbeitsweise des Thüringer Landtags. Es werden die praktischen Herausforderungen und gegenwärtigen Fragen des Parlamentsrechts behandelt, etwa zum Umgang mit extremistischen Kräften im Parlament.

Moderne Staatlichkeit II: Demokratie unter Druck

Prof. Dr. Jelena von Achenbach

Veranstaltungstermine:

mittwochs 10.00 - 12.00Uhr (C03 / 319)

Inhalt:

Demokratie unter Druck Populistisch-autoritäre Bewegungen und Parteien beanspruchen, die „schweigende Mehrheit“ und den „wahren Willen des Volkes“ gegen „korrupte Eliten“ zu vertreten. Sie kritisieren die Einrichtungen und Rechte der repräsentativen, pluralistischen Demokratie und der offenen Gesellschaft ganz grundsätzlich. Sie richten sich gegen die etablierten Parteien und die Arbeit der gewählten Parlamente und Regierungen, aber auch gegen die Gerichte sowie gegen die offene Staatlichkeit, die in europäische und internationale Organisationen integriert ist. Sie zielen auf einen nationalen, völkisch-homogenen Staat und lehnen die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Religionsvielfalt und die Gleichberechtigung ab. Sie fordern eine Abschottung gegen Migration und alles vermeintlich „Fremde“. Sie wenden sich gegen eine pluralistische und inklusive Zivilgesellschaft und gegen die bestehende Kultur- und Medienlandschaft, nicht zuletzt gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Populistisch-autoritäre Bewegungen erfahren wachsenden Zuspruch, in der Europäischen Union ebenso wie in Deutschland auf der Ebene des Bundes und der Länder und auch in den Kommunen. Damit geraten Demokratie und Rechtsstaat unter Druck. Vor diesem Hintergrund behandelt das Seminar rechtliche und interdisziplinäre Fragen der Demokratie unter Druck, insbesondere der „wehrhaften Demokratie“. Diese umfasst etwa das Parteienverbot und den Ausschluss von Parteien von der staatlichen Finanzierung (Art. 21 Abs. 2-4 GG), das Verbot von Vereinigungen (Art. 9 Abs. 2 GG), Versammlungsverbote (Art. 8 Abs. 2 GG iVm VersG), die Tätigkeit des Verfassungsschutzes (Art. 73 Nr. 10 lit. b GG) und die Grundrechtsverwirkung (Art. 18 GG). Der Topos und das Konzept der wehrhaften Demokratie wurden unter dem Eindruck des überwundenen Nationalsozialismus entworfen und soll die rechtsstaatlich-demokratischen Institutionen und Rechte des Grundgesetzes gegen die „Feinde der Demokratie“ schützen. Wehrhafte Demokratie ist aber nicht das einzige Konzept zum Umgang mit den gegenwärtigen Gefährdungen von Demokratie und Rechtsstaat durch autoritäre Kräfte. Diese agieren heute, anders als in früheren Zeiten, nicht mehr vorwiegend durch Staatsstreiche und die Errichtung von Diktaturen. Vielmehr sind Vertreterinnen und Vertreter autoritärer Ideen sind in den Parlamenten, in der Öffentlichkeit, im öffentlichen Dienst und in den Gerichten präsent und versuchen, Macht in diesen Institutionen aufzubauen, die demokratischen Institutionen von innen heraus zu ihren Gunsten zu manipulieren und auszuhöhlen, um einmal erlangte Machtpositionen zu zementieren, Opposition und Freiheitsrechte zu beschränken. Hier setzen Überlegungen zur Resilienz der Demokratie an, die die Widerstandsfähigkeit und Beharrungskräfte demokratischer Institutionen stärken wollen. Was erfordert das? Auf welche Strategien autoritärer Kräfte muss man gefasst sein, und wie lässt sich die Demokratie dagegen „härten“? In der ersten Seminarsitzung wird der Ablauf des Seminars im Einzelnen besprochen. Die ersten Sitzungen des Seminars werden der gemeinsamen Erarbeitung von Grundlagen gewidmet sein, anhand ausgewählter Texte zum Seminarthema. Dazu werden diese „Kerntexte“ von allen Teilnehmenden gelesen. Sie werden in der Seminarsitzung in Kurzreferaten von vorher nach Absprache festgelegten Teilnehmenden (ggfs. in Gruppen) vorgestellt und dann gemeinsam diskutiert. In der zweiten Seminarphase stellen die Teilnehmenden ihre geplanten Seminarthemen mit ihrer konkreten Fragestellung und einer vorläufigen Gliederung kurz vor, um den Zuschnitt und den Ansatz der Seminararbeiten gemeinsam zu diskutieren. Danach werden die Seminararbeiten verfasst (vorlesungsfreie Zeit).

Europarecht II

Dr. Robert Böttner

Veranstaltungstermine:

mittwochs 10.00 - 12.00 Uhr (C01-AMG / 0012)

Inhalt:

Die Vorlesung führt die Veranstaltung Europarecht I aus dem WIntersemester fort. Inhalte sind die europäischen Grundrechte der Grundrechtecahrta und der EMRK sowie der EU-Binnenmarkt und die damit verbundenen Grundfreiheiten (freier Warenverkehr, freier Verkehr von Personen, Dienstleistungen und Kapital) Voraussetzung für die Teilnahme ist der erfolgreiche Besuch der Lehrveranstaltung "Europarecht I".

Völkerrecht

Dr. Robert Böttner

Veranstaltungstermine:

donnerstags 16.00 - 18.00 Uhr (C21-KIZ / HS1)

Inhalt:

Die Vorlesung vermittelt einen Überblick über die Grundzüge des Völkerrechts. Dabei werden die Fragen der Völkerrechtssubjektivität, der Völkerrechtsquellen, des Verhältnisses des Völkerrechts zum innerstaatlichen Recht, des Schutzes der Menschenrechte sowie die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen behandelt. Ziel der Veranstaltung ist es, diese Kernelemente der Völkerrechtsordnung im Lichte der internationalen Rechtsprechung (Internationaler Gerichtshof, Internationaler Strafgerichtshof) darzustellen. Ergänzt wird die Vorlesung durch Lehreinheiten von Praktikern ("Praktikerseminar") und einer freiwilligen Fallbesprechung.

Tutorium Völkerrecht

Dr. Robert Böttner

Veranstaltungstermine:

donnerstags 10.00 - 12.00 Uhr (C03-LG 1 / HS 4)

Inhalt:

Das freiwillige Tutorium dient der Ergänzung der Vorlesung im Völkerrecht. Nach einer Einführung in die Methodik der völkerrechtlichen Fallbearbeitung werden Sachverhalte aus unterschiedlichen Bereichen des internationalen Rechts besprochen und in gutachterlicher Form bearbeitet. Ziel ist es, Grundprinzipien des Völkerrechts im praktischen Kontext zu erörtern.

Tutorium Europarecht II

Dr. Robert Böttner & Raimond Ernst

Veranstaltungstermine:

montags 16.00 - 18.00 Uhr (C01-AMG / 0007)

Inhalt:

Das Tutorium ist ein freiwilliges Zusatzangebot und ergänzt die Vorlesung zu Europarecht II. Die Inhalte der Vorlesung werden anhand von Fällen in einen Kontext gesetzt und gleichzeitig die Technik der juristischen Fallbearbeitung eingeübt.

Praktikerseminar im Völkerrecht

Dr. Robert Böttner

Veranstaltungstermine:

freitags 14.00 - 18.00 Uhr (C21-KIZ / HS 2)

Inhalt:

Das Praktikerseminar wird - auch durch die Einbeziehung von Praktikern - Kenntnisse über bestimmte Teilbereiche des Völkerrechts vermitteln. Geplant sind Sitzungen zum Recht der diplomatischen und konsularischen Beziehungen, zum internationalen Seerecht sowie zu den Grundlagen der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Der erste Termin dient der inhaltlichen Vorbereitung der drei Praktikereinheiten.

Hochschulrecht und Hochschulpolitik am Beispiel Thüringens

Dr. Robert Böttner

Veranstaltungstermine:

Freitag, 05.04.2024, 18.00 – 20.00 Uhr (C03-LG 1 / 110) 

Freitag, 10.05.2024, 16.00 – 20.00 Uhr (C03-LG 1 / 110)

Samstag, 11.05.2024, 9.00 – 16.00 Uhr (C03-LG 1 / 110)

Freitag, 24.05.2024, 16.00 – 20.00 Uhr (C03-LG 1 / 110)

Samstag, 25.05.2024, 9.00 – 16.00 Uhr (C03-LG 1 / 110)

Inhalt:

Das Hochschulrecht ist eine Materie, die alle Studierenden und Lehrenden an den Universitäten und Fachhochschulen betrifft. Dabei befindet sich das Recht der Hochschulen regelmäßig im Wandel. Thüringen ist aktuell ein deutschlandweit interessantes Beispiel, da die Landeshochschulpolitik mit ihrer Hochschulreform 2017/2018 neue Wege gegangen ist, dessen Erfolg nun auch schon einem ersten Bewertungsversuch unterzogen werden kann. Zugleich ist eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dagegen anhängig. Das Seminar setzt sich zum Ziel, den Teilnehmer*innen einen grundlegenden Überblick über die einzelnen Rechtsfragen der Hochschulorganisation, des Hochschulwesens sowie der Hochschulpolitik am direkt betreffenden Beispiel Thüringens zu vermitteln. Den Student*innen soll ihr Statuts, ihre Stellung, sowie Chancen und Möglichkeiten der Mitwirkung und Gestaltung im Hochschulrecht und in der Hochschulpolitik verdeutlicht werden. Prüfungsleistung sind ein Referat und eine schriftliche Ausarbeitung.

Vergangene Lehrveranstaltungen

Wintersemester 2023/24

Europarecht I

Prof. Dr. Jelena von Achenbach

Veranstaltungstermine:

donnerstags 16.00 - 18.00 Uhr (LG 1/HS 4)

Inhalt:

Die Vorlesung im Europarecht umfasst zwei Semester. Im Wintersemester wird die Organisationsverfassung der Europäischen Union behandelt. Es geht damit um die verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grundstrukturen der Union und ihrer Hoheitsgewalt. Die Vorlesung im Sommersemester ist vor allem den Grundfreiheiten sowie den Grundrechten gewidmet. Im ersten Abschnitt der Vorlesung im Wintersemester werden eingangs die Rolle der Mitgliedstaaten als Gründer und Vertragsautoren der Europäischen Union und das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung behandelt. Ausgehend hiervon wird die Union als eigenständiger Hoheitsträger und supranationale Rechtsordnung beleuchtet, die Vorrang vor dem mitgliedstaatlichen Recht hat. Vor diesem Hintergrund werden die grundlegenden Werte der Union sowie ihre Aufgaben und Ziele behandelt. Die Rolle der Einzelnen als Rechtssubjekte des Unionsrechts wird dargestellt. Im zweiten Abschnitt der Vorlesung werden die Organe der Union und die Formen und Verfahren der Ausübung von Hoheitsgewalt durch die Union behandelt, und zwar entsprechend der bekannten Gewaltengliederung von Legislative, Exekutive und Judikative. Es geht also um die institutionellen Grundlagen, Verfahren und Handlungsformen von Europäischem Parlament, Rat, Kommission und Gerichtshof der Europäischen Union, vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Grundprinzipien der Union.

Tutorium Europarecht I

Dr. Robert Böttner und Raimond Ernst

Veranstaltungstermine:

montags 10.00 - 12.00 Uhr (LG 1/Raum 319)

Inhalt:

Begleitendes Tutorium zur Veranstaltung EuR I

Historische Grundlagen des Rechts

Prof. Dr. Jelena von Achenbach

Veranstaltungstermine:

freitags 10.00 - 12.00 Uhr (LG 1/HS 4)

1. Klausur: 16.02.2024 

Wiederholungsklausur: 15.03.2024

Inhalt:

Die Vorlesung wird in die historischen Grundlagen des Rechts einführen. Sie beleuchtet historische Entwicklungen und Entwicklungssprünge des Rechts, um das heutige Recht und heutige Rechtsfragen besser zu verstehen. Einleitend wird es einen Überblick dazu geben, in welche großen Epochen die historische Entwicklung des Rechts üblicherweise eingeteilt wird und welche Strukturen und Innovationen das Recht in diesen Epochen allgemein kennzeichnen. Im Übrigen verfolgt die Vorlesung aber nicht eine große Chronologie der Rechtsentwicklung, sondern beleuchtet in thematischen Schwerpunkten historische Grundlagen von ausgewählten Rechten und Rechtsfragen, die die Gegenwart prägen. Die Vorlesung wird Fragen wie den folgenden nachgehen: - Wie haben sich privatrechtliche Institute wie Eigentum und Vertrag entwickelt? - Warum wird welches Verhalten wie strafrechtlich verfolgt? - Was sind wichtige Aspekte und Momente der Entstehung und Entwicklung von Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland? - Was sind die historischen Grundlagen der Grundrechte? - Wie hat sich die Gleichberechtigung von Frauen rechtlich entwickelt? - Wie wurden die Systembrüche des 20. Jahrhunderts rechtlich verarbeitet? Wie wurden Rechtsstaat und Demokratie nach dem Nationalsozialismus (wieder-)errichtet? Wie wurde im Rahmen der Wiedervereinigung das sozialistische Rechtswesen der DDR abgewickelt? Wie wurde DDR-Unrecht nach der Wiedervereinigung rechtlich verarbeitet?

Moderne Staatlichkeit I (Master)

Prof. Dr. Jelena von Achenbach

Veranstaltungstermine:

freitags 8.00 - 10.00 Uhr (LG1/ Raum 333) 

Inhalt:

Die weltweite COVID-19-Pandemie hat zugespitzt gezeigt: Die Gewährleistung von Gesundheit und eine wirksame Bekämpfung gesundheitlicher Notlagen können nicht national isoliert vom einzelnen Staat geleistet werden. Es handelt sich vielmehr um grenzübergreifende, globale Herausforderungen, die internationale Abstimmung, Kooperation und Solidarität erfordern. Das globale Gesundheitsrecht und das institutionelle System der Globalen Gesundheit sollen dies leisten. Zentrale Elemente hiervon bilden die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die International Health Regulations. Sie sollen das Menschenrecht auf Gesundheit schützen und in Notlagen wie einer Pandemie eine wirksame internationale Reaktion ermöglichen. Das Handlungsfeld der Globalen Gesundheit umfasst jedoch darüber hinaus eine Vielzahl Foren und Formen des Handelns und wird durch vielfältige Rechtsquellen des Völkerrechts geprägt. Die Covid 19-Pandemie hat systemische Probleme des globalen Gesundheitssystems offenbart. Sie hat gezeigt, wie das Weltgesundheitssystem globale Ungleichheiten insbesondere zwischen dem globalen Norden und dem globalen Süden aufrechterhält, anstatt sie zu lindern. Das anhaltende Versagen der internationalen Gemeinschaft und insbesondere der Länder des globalen Nordens, der Bevölkerung in den ärmsten Ländern der Welt COVID 19-Impfstoffe auf breiter Basis zur Verfügung zu stellen, verdeutlicht dies. Die vielfachen Forderungen nach mehr Gerechtigkeit und Solidarität verdeutlichen zudem, dass die globalen Gesundheitsinstitutionen nach wie den Anspruch auf Gleichheit und Gerechtigkeit nicht hinreichend verwirklichen. Globale Ungleichheiten und postkoloniale Kontinuitäten sind lange noch nicht überwunden, sondern verschärften sich in der Pandemie zum Teil sogar.

Rechtstheoretisches Seminar

Prof. Dr. Jelena von Achenbach

Veranstaltungstermine:

donnerstags 18.00 - 20.00 Uhr (LG1/ Raum 326) 

Inhalt:

Populistisch-autoritäre Bewegungen und Parteien beanspruchen, die „schweigende Mehrheit“ und den „wahren Willen des Volkes“ gegen „korrupte Eliten“ zu vertreten. Sie kritisieren die Einrichtungen und Rechte der repräsentativen, pluralistischen Demokratie und der offenen Gesellschaft ganz grundsätzlich. Sie richten sich gegen die etablierten Parteien und die Arbeit der gewählten Parlamente und Regierungen, aber auch gegen die Gerichte sowie gegen die offene Staatlichkeit, die in europäische und internationale Organisationen integriert ist. Sie zielen auf einen nationalen, völkischhomogenen Staat und lehnen die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Religionsvielfalt und die Gleichberechtigung ab. Sie fordern eine Abschottung gegen Migration und alles vermeintlich „Fremde“. Sie wenden sich gegen eine pluralistische und inklusive Zivilgesellschaft und gegen die bestehende Kultur- und Medienlandschaft, nicht zuletzt gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Populistisch-autoritäre Bewegungen erfahren wachsenden Zuspruch, in der Europäischen Union ebenso wie in Deutschland auf der Ebene des Bundes und der Länder und auch in den Kommunen. Vertreterinnen und Vertreter dieser Ideen sind in den Parlamenten, in der Öffentlichkeit, im öffentlichen Dienst und in den Gerichten präsent. Damit geraten Demokratie und Rechtsstaat unter Druck. Vor diesem Hintergrund behandelt das Seminar Grundfragen und aktuelle Rechtsfragen des Konzepts „wehrhafter Demokratie“. Es umfasst etwa das Parteienverbot und den Ausschluss von Parteien von der staatlichen Finanzierung (Art. 21 Abs. 2-4 GG), das Verbot von Vereinigungen (Art. 9 Abs. 2 GG), Versammlungsverbote (Art. 8 Abs. 2 GG iVm VersG), die Tätigkeit des Verfassungsschutzes (Art. 73 Nr. 10 lit. b GG) und die Strafbarkeit von Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung (Art. 5 Abs. 2 GG iVm StGB). Es wurde unter dem Eindruck des überwundenen Nationalsozialismus entworfen und soll die rechtsstaatlich-demokratischen Institutionen und Rechte des Grundgesetzes gegen die „Feinde der Demokratie“ schützen. Es ist in der Gegenwart neu herausgefordert.

Aktuelle Probleme im Europa- und Völkerrecht

Dr. Robert Böttner

Veranstaltungstermine:

mittwochs 10.00 - 12.00 Uhr (LG1/ Raum 135) 

Inhalt:

Aufbauend auf den in den Vorlesungen erworbenen Grundkenntnissen im Völker- und Europarecht werden im Seminar wöchentlich zwei aktuelle Probleme aus diesen beiden Bereichen durch studentische Präsentationen besprochen. Die erste Semesterhälfte widmet sich europarechtlichen, die zweite völkerrechtlichen Themen. Die Themen im Völkerrecht sind ebenfalls für Internationale Beziehungen ("Außenpolitik und Sicherheit") geöffnet.

Kommunalrecht

Dr. Robert Böttner

Veranstaltungstermine:

dienstags 12.00 - 14.00 Uhr (LG1/ Raum 118)

1. Klausur: 30.01.2024

Wiederholungsklausur: 20.02.2024

Inhalt:

Die Veranstaltung baut auf die Vorlesung zum Allgemeinen Verwaltungsrecht auf. Auf der Grundlage des thüringischen Landesrechts behandelt sie die Grundlagen der Verwaltungsorganisation, das Institut der kommunalen Selbstverwaltung Organe und Handlungsweisen der Gemeinden und die Grundlagen kommunalen Wirtschaftens.