Abgabe von BA Arbeiten
Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Themenvereinbarung und die Bearbeitung ein, damit die Abgabe spätestens vier Wochen vor Notenschluss erfolgt.
Aktuelle Lehrveranstaltungen
Das aktuelle Lehrveranstaltungsangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der Universität Erfurt und auf Moodle.
Vergangene Lehrveranstaltungen
Ein Verzeichnis früherer Lehrveranstaltungen samt der Möglichkeit zum Download der Syllabi finden Sie hier: https://thorsten-thiel.net/lehre/
Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten
KI-Nutzung im Rahmen schriftlicher Studien- und Prüfungsleistungen
Diese Erklärung gilt für schriftliche Studien- und Prüfungsleistungen sowie für Abschlussarbeiten im Bereich der Professur Demokratieförderung und Digitalpolitik. Sie ergänzt die geltende Prüfungsordnung und – bei Seminararbeiten – die Aufgabenstellung.
Begriffe und Abgrenzungen
Ein KI-Tool im Sinne dieser Erklärung ist ein digitales Werkzeug, das auf Eingaben hin neue Inhalte erzeugt oder bestehende Inhalte strukturiert, erweitert, zusammenfasst, übersetzt oder bewertet. Als KI-generierter Inhalt gelten insbesondere Text, Bild, Code, Gliederungen, Übersetzungen, Auswertungen oder vergleichbare Ausgaben eines solchen Tools. Unterstützende Nutzung bedeutet: Das Tool hilft beim Arbeitsprozess, ersetzt aber nicht die eigene wissenschaftliche Leistung.
Grundsatz der Eigenständigkeit
Die Arbeit muss insgesamt eine eigenständige Leistung der studierenden Person bleiben. Die Studierenden verantworten Inhalt, Argumentation, Quellen, Daten, Übersetzungen und Schlussfolgerungen vollständig selbst. Eine zulässige KI-Nutzung darf die eigene wissenschaftliche Leistung unterstützen, aber nicht die fachliche Substanz oder die maßgeblichen Einschätzungen ersetzen.
Zugelassene und nicht-zugelassene Nutzung
KI-Tools dürfen in den unten beschriebenen Arbeitsphasen eingesetzt werden, wenn die unterstützende Nutzung transparent dokumentiert und kritisch geprüft wird. Nicht dokumentationspflichtig sind einfache Korrekturhilfen, Literaturverwaltungsprogramme und nicht-generierende Suchwerkzeuge.
Erlaubt ist die unterstützende Nutzung von KI für: Themenfindung, Strukturvorschläge, sprachliche Überarbeitung, Übersetzung, Zusammenfassung eigener Notizen, Codehilfe, Datenauswertung oder Visualisierung. Die Nutzung muss zur Aufgabenstellung passen. Vorschläge der KI dürfen nur nach eigener Prüfung übernommen werden. Unzulässig ist die ungeprüfte und ungekennzeichnete Übernahme von KI-Analysen oder von mit Hilfe von KI erzeugten Daten oder Zitaten sowie die Einreichung einer im Wesentlichen KI-generierten Leistung als eigene Arbeit.
Dokumentation und Reflexionsbericht
Im Fall einer relevanten KI-Nutzung fügen Sie der Arbeit bitte hinter dem Literaturverzeichnis einen kurzen Reflexionsbericht von maximal zwei Seiten an. Erläutern Sie darin, wofür Sie welche KI-Tools in welcher Arbeitsphase genutzt haben und wie Sie die Ergebnisse geprüft haben. Der Reflexionsbericht kann zur Klärung der Eigenständigkeit herangezogen werden.
Datenschutz und vertrauliche Inhalte
Geben Sie keine personenbezogenen, vertraulichen, sensiblen oder urheberrechtlich geschützten Daten in KI-Tools ein, wenn dafür keine Erlaubnis oder geeignete Rechtsgrundlage besteht. Das gilt insbesondere für Interviewtranskripte, Prüfungsunterlagen, Fallbeispiele mit Personenbezug, unveröffentlichte Forschungsdaten und nicht freigegebene Texte Dritter. Nutzen Sie möglichst von der Hochschule freigegebene oder datenschutzfreundliche KI-Tools oder Zugänge.
Folgen bei Verstößen
Eine unzulässige, nicht offengelegte oder irreführend dargestellte KI-Nutzung kann als Nutzung nicht zugelassener Hilfsmittel oder als Täuschung bewertet werden. Maßgeblich sind die geltende Prüfungsordnung und die Entscheidungen der zuständigen Prüfenden oder Prüfungsgremien.

