Prüfungsausschuss B.A.
Bitte senden Sie alle Anfragen in den Angelegenheiten des Prüfungsausschusses B.A. ausschließlich an die Sachbearbeitung!
Aktuelles & Beschlüsse
Der Prüfungsausschuss bietet eine Beratung bis auf Weiteres nur noch via E-Mail an. Hierfür nutzen Sie bitte die Adresse der Sachbearbeitung
Informationen
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(Online) Learning Agreements
Erasmus-Studierende beachten bitte unbedingt den Leitfaden des Internationalen Büros, in dem folgende Schritte ausführlich erklärt sind:
- Vor dem Auslandssemester:
- Auswahl der Kurse an der Gastuniversität und Erstellen des Formulars zur Vorabstimmung (V-OLA).
- Absprache mit den Studienfachberater*innen und Unterzeichnung des V-OLA; bitte stellen Sie zur Absprache aussagekräftige Unterlagen über Inhalt und Workload der zu erbringenden Leistung zur Verfügung (aus dem Vorlesungsverzeichnis der Gastuniversität).
- Erstellung des Online-Learning-Agreements (O-LA); gleichzeitig senden Sie das von allen Seiten unterschriebene V-OLA bitte per E-Mail an den B.A.-Prüfungsausschuss.
- Änderungen am O-LA während des Auslandssemesters
Informationen zum Anerkennungsverfahren (diese finden Sie auch im nächsten Tab)
Für Auslandsaufenthalte außerhalb des ERASMUS-Raums beachten Sie bitte diese Informationen des Internationalen Büros zu folgenden Schritten:
- Vor dem Auslandssemester:
- Auswahl der Kurse an der Gastuniversität und Erstellen des Learning Agreements (LA).
- Absprache mit den Studienfachberater*innen und Unterzeichnung des LA; bitte stellen Sie zur Absprache aussagekräftige Unterlagen über Inhalt und Workload der zu erbringenden Leistung zur Verfügung (aus dem Vorlesungsverzeichnis der Gastuniversität).
- Anschließend senden Sie das von allen Seiten unterschriebene LA bitte per E-Mail an den B.A.-Prüfungsausschuss.
- Änderungen am Learning Agreement während des Auslandssemesters
- Informationen zum Anerkennungsverfahren (diese finden Sie auch im nächsten Tab)
Anerkennung von Studienleistungen
Alle Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen finden Sie hier.
Hinweise zu Prüfungsterminen - Beschränkung der Zahl innerhalb eines Semesters
Nach einer Erläuterung des Vizepräsidenten für Studium und Lehre werden die Regelungen der § 15 Abs. 1 und Abs. 2 B-RPO sowie § 16 M-RPO künftig in der Weise angewendet, dass Modulprüfungen in jedem Semester nur zweimal angeboten werden. An dem zweiten Prüfungstermin darf nur teilnehmen, wer den ersten Versuch nicht bestanden oder aus triftigem Grund versäumt hat. Sofern nach dem Angebot von zwei Prüfungsterminen ein triftiger Grund für das Fehlen in einem vorherigen relevanten Prüfungstemin desselben Semesters dargelegt werden kann, so muss die Prüfung ggf. in einem späteren Semester absolviert werden. Es obliegt dem/der prüfungsberechtigten Dozenten/Dozentin, auch unter Berücksichtigung des Fachsemesters der/des Studierenden darüber zu befinden, ob ein dritter Prüfungstermin im laufenden Semster angeboten wird. Die Möglichkeit, den noch ausstehenden Prüfungsversuch wahrzunehmen, wird ansonsten regelmäßig spätestens im Folgejahr eröffnet, wenn die Modulprüfung regulär wieder angeboten wird. Jede(r) Dozent(in) ist gehalten, die Studierenden zu Beginn des Semesters darüber zu unterrichten, ob mehr als zwei Prüfungstermine innerhalb seiner/ihrer Veranstaltung im laufenden Semester angeboten werden.
Täuschungen
Informationen zum Umgang mit Täuschungen finden Sie hier
Kontakt
Postanschrift
Universität Erfurt
Staatswissenschaftlichen Fakultät
Prüfungsausschuss B.A.
Postfach 90 02 21
99105 Erfurt
Postfachnummer (intern): 17
Vorsitzender

Sachbearbeitung
sowie nach Vereinbarung
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