Prüfungsausschuss M.A.
Bitte senden Sie alle Anfragen und Anträge an den M.A.-Prüfungsausschuss an die Sachbearbeitung!
Aktuelles & Beschlüsse
Begrenzung der Verlängerungsmöglichkeit der Bearbeitungszeit für Masterarbeiten
Der MA-Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass die gem. M-RPO vorgeschriebene Bearbeitungszeit für Masterarbeiten von 5 Monaten aus triftigen Gründen, z.B. Krankheit, auf bis zu 7 Monate verlängert werden kann. Verlängerungen von mehr als zwei Monaten werden i.d.R. nicht gewährt.
KI bei Masterarbeiten
Bitte beachten Sie die Handreichung des Präsidium der Universität Erfurt zum Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz in Lehre und Prüfungen und reichen Sie sowohl die KI-Freigabeerklärung mit Antrag auf Ausgabe des Themas der Masterarbeit als auch die erweiterte Eigenständigkeitserklärung (eingesetzte Hilfsmittel) nebst Übereinstimmungserklärung mit dem/den gedruckten Exemplar/en Ihrer Masterarbeit im Dekanat ein.
Geschäftsordnung des M-PA
Die Geschäftsordnung des Master-Prüfungsausschusses der Staatswissenschaftlichen Fakultät (Fassung vom 26.03.2026) können Sie hier abrufen.
Sonderregelungen bzgl. Praktika bis einschließlich SoSe 2022 verlängert
Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, die coronabedingten Regelungen bzgl. Praktika- zuletzt gültig bis SoSe 2021 - nunmehr bis einschließlich Sommersemester 2022 zu verlängern.
Beschluss zur Einreichung von Masterarbeiten über Wiseflow (ab WS 2021/22)
Beschluss zur Einreichung von Masterarbeiten über Wiseflow (ab WS 2021/22)
- Der M-Prüfungsausschuss beschließt, dass ab dem Wintersemester 2020/21 alle Masterarbeiten verpflichtend digital als PDF über die Plattform WISEFlow einzureichen sind. Über die auf der Plattform implementierte Software wird einheitlich die Plagiatsprüfung aller eingereichten Arbeiten erfolgen.
- Die Verpflichtung zur Abgabe gedruckter Fassungen wird demgemäß in Abweichung von der M-RPO ab dem Wintersemester 2020/21 auf lediglich ein Exemplar reduziert, zzgl. ggf. Exemplar für Erst- und/oder Zweitprüfer.
- Als Datum der Abgabe der Masterarbeiten wird dabei das Datum des Eingangs der digitalen Einreichung über WISEFlow angenommen. Die Abgabefrist ist gewahrt, wenn das PDF am letzten Tag der Bearbeitungsfrist auf WISEflow hochgeladen wird. Die Abgabefrist kann über WISEflow eingesehen werden; auf Antrag gewährte Verlängerungen der Bearbeitungszeit werden entsprechend in WISEflow eingetragen.
- Die einzureichende Arbeit hat zusätzlich zur Ehrenwörtlichen Erklärung eine Übereinstimmungserklärung (Vorlagen) zu enthalten, die das Übereinstimmen der digitalen mit der analogen Version versichert. Im einzureichenden Pflichtexemplar sind die Erklärungen handschriftlich zu unterschreiben.
Sonderregelungen bzgl. coronabedingter Einschränkungen von Praktika
Bitte beachten Sie die für das Sommersemester 2021 fortgeltenden Regelungen bzgl. Praktika
Verlängerung der Bearbeitungszeit für MA-Arbeiten im WS 2020/21
Gemäß dem Präsidiumsbeschluss vom 10.12.2020 werden die Abgabefristen für Masterarbeiten um zwei Wochen verschoben, um die durch die Schließung der Universitätsbibliothek in der Zeit vom 04. bis 10.01.2021 verursachten Nachteile auszugleichen.
Bewerbung
Hier gelangen Sie zur Übersicht über die Masterstudiengänge an der Staatswissenschaftlichen Fakultät.
Bitte beachten Sie für eine Bewerbung auf ein 1-Schwerpunkt-Masterprogramm zudem die Hinweise des MA-Prüfungsausschusses.
Informationen
Hier geht es zu den Master-FAQs
Formulare
- zu den Formularen in E.L.V.I.S.
- Eigenständigkeitserklärung
- KI-Freigabeerklärung
Studienauflagen
Ablauf:
1. Ggf. Konkretisierung der zu erbringenden Auflagen unter Verwendung des Ihrem Annahmebescheid beigefügten Formulars mit dem zuständigen Programmbeauftragten:
- ReWi: Prof. Dr. Michael Riegner
- SoWi: Prof. Dr. Guido Mehlkop
- WiWi: Prof. Dr. Sebastian Rüth
2. Verfahren gemäß Formular:
- Teil A: Ausfüllen und Einreichung durch den Studierenden im Dekanat
+ Beifügung des Zulassungsbescheides - Teil B: Vorabbestätigung durch den M.A.-Prüfungsausschuss
- Teil C: Weitergabe an den Lehrenden zur Bescheinigung
- Teil D: Übermittelung an Studium und Lehre zur Zulassungsakte
Die Erfüllung der Auflagen wird nach Ablauf des ersten Studienjahres geprüft und ist Voraussetzung für die Ausgabe des Masterarbeitsthemas.
Anerkennung
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Anerkennungsverfahren. Zum Verfahren der Umrechnung von Noten bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen an der Staatswissenschaftlichen Fakultät finden Sie Hinweise auf der Seite des B.A.-Prüfungsausschusses
Anträge reichen Sie bitte im Dekanat der Staatswissenschaftlichen Fakultät ein; Anfragen richten Sie an die Sachbearbeitung
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Bearbeitung dieser Vorgänge um Verwaltungsverfahren handelt, welche bis zu vier Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen kann!
Praktikum
Hier finden Sie Informationen zum Praktikum gem. der M-PO-Sta-2020.
Bitte beachten Sie die für das Sommersemester 2021 fortgeltenden Regelungen bzgl. Praktika
Masterarbeit
Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
- Themenfindung & Absprache mit vorzuschlagendem/r Betreuer/in und Zweitprüfer/in
- Ergänzung des Formularsund Unterschrift aller Beteiligter
- Einreichung des vollständigen und unterschriebenen Antrags nebst Immatrikulationsbescheinigung und Freigabeerklärung im Dekanat - i.d.R. zum 15.03. / 15.09. (Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen auf Antrag möglich!)
- Ausgabe des Themas durch den MA-Prüfungsausschuss - i.d.R. zum 01.04. / 01.10.
- Bearbeitungszeit 5 Monate & Einreichung der Arbeit über WISEflow sowie im Dekanat - i.d.R. zum 31.08. / 28.02.
- Bewertung und Einreichung der Gutachten
- Ausstellung des Notenscheins durch den Prüfungsausschuss
- Versendung an Studierende/n & Meldung an SuL
Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQ's
Täuschungen
Informationen zum Umgang mit Täuschungen finden Sie hier
Kontakt
Postanschrift
Universität Erfurt
Staatswissenschaftlichen Fakultät
Dekanat / Prüfungsausschuss M.A.
Postfach 90 02 21
99105 Erfurt
Postfachnummer (intern): 17
Vorsitzender
Sachbearbeitung
sowie nach Vereinbarung
Zur Kontaktaufnahme bitte die Funktionsadressen der Sachgebiete verwenden!

