FAQ - Master-Staatswissenschaften - "neu" (ab WiSe 2020/21)

Masterarbeit

1. Wie kann ich meine Masterarbeit schreiben?

Die Masterarbeit wird in der Regel im letzten Master-Studienjahr verfasst. 

In der Regel gibt es folgende Antrags – und Abgabefristen

im SS:

  • bis 15. März: vollständiger Antrag an das Dekanat (inkl. Immatrikulationsbescheinigung sowie Freigabeerklärung)
  • Ausgabe des genehmigten Themas zum 1. April --> Bearbeitungszeit 5 Monate
  • Abgabe der Arbeit zum 31. August 

im WS:

  • bis 15. September: vollständiger Antrag an das Dekanat (inkl. Immatrikulationsbescheinigung sowie Freigabeerklärung)
  • Ausgabe des genehmigten Themas zum 1. Oktober --> Bearbeitungszeit 5 Monate
  • Abgabe der Arbeit zum 28. Februar 

Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen und auf begründeten Antrag möglich!

Dies sollte im Vorfeld mit dem jeweiligen Prüfer/Betreuer der Masterarbeit abgesprochen werden. Näheres zum Prüfer/Betreuer siehe 5. 

2. In welcher Studienrichtung muss ich meine Masterarbeit schreiben und muss man diese anmelden?

Die Masterarbeit ist eine schriftliche bzw. künstlerisch-praktische Prüfungsleistung, mit der der Prüfling zeigen soll, dass er in der Lage ist, innerhalb einer vorgesehenen Zeit ein Problem aus dem gewählten Master-Programm selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.

Das Thema der Masterarbeit muss im fachlichen Zusammenhang mit dem Master-Programm stehen.

Die Masterarbeit ist per Formular schriftlich anzumelden.

Das Thema der Masterarbeit und die Gutachter bestimmt der Prüfungsausschuss. Der Prüfling kann Themenwünsche äußern. Die Ausgabe erfolgt über das Dekanat. Thema und Zeitpunkt sind aktenkundig zu machen.

3. Was für einen Umfang hat eine Masterarbeit und wie lange habe ich Zeit?

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 5 Monate. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Masterarbeit sind vom Betreuer so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Masterarbeit eingehalten werden kann. Der Umfang der Masterarbeit soll in der Regel ca. 25.000 Wörter nicht überschreiten.

4. Wie viele LP erhält man durch eine erfolgreich geleistete Masterarbeit?

Das Abschlussmodul hat eine Wertigkeit von 30 LP. Dieses setzt sich zusammen aus 27 LP für die MA-Arbeit selbst und 3 LP für ein unbenotetes Kolloquium.

Das Kolloquium ist dabei regulär über E.L.V.I.S. zu belegen. Da die Masterarbeit aber über den Prüfungsausschuss ausgegeben wird und nicht belegt werden kann, werden die Leistungspunkte auf Basis eines Leistungsscheins durch SuL in das Studienkonto eingetragen.

5. Wer kann meine Masterarbeit betreuen?

An dieser Stelle kann auf § 19 der Rahmenprüfungsordnung verwiesen werden:

Zu Prüfern dürfen nur Professoren und andere prüfungsberechtigte Personen bestellt werden, die, sofern nicht zwingende Gründe eine Abweichung erfordern, in dem Master-Programm, auf das sich die Prüfung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbständige Lehrtätigkeit ausüben.

6. Wie ergibt sich die Note und wann habe ich bestanden?

Die Masterarbeit ist bestanden, wenn die errechnete Note mindestens 4,00 beträgt oder zwei von drei Prüfern die Arbeit mit „ausreichend“ bewerten, in diesem Fall ist die Note mindestens 4,00. Die Note ergibt sich aus dem Mittelwert der Bewertungen. Dabei werden die ersten beiden Dezimalstellen hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Note der Masterarbeit errechnet sich somit wie folgt: Die Bewertungen der Prüfer werden addiert und durch die Anzahl der Prüfer dividiert.

7. In welcher Form muss ich meine Masterarbeit abgeben?

bis SoSe 2021

Die Masterarbeit ist fristgemäß in dreifacher Ausfertigung und einmal elektronisch über das Dekanat beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abzuliefern. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen.
 

ab WS 2021/22: Beschluss des M-PA zur Einreichung von MA-Arbeiten über Wiseflow

  • Der M-Prüfungsausschuss beschließt, dass ab dem Wintersemester 2020/21 alle Masterarbeiten verpflichtend digital als PDF über die Plattform WISEFlow einzureichen sind.
  • Die Verpflichtung zur Abgabe gedruckter Fassungen wird auf ein Exemplar reduziert, ggf. weitere Exemplare für Erst-bzw. Zweitprüfer.
  • Dem/n Druckexemplar/en sind handschriftlich unterschriebenen die Erklärungen (s. 15.) beizufügen.

    Den gesamten Beschluss finden Sie hier

Das PDF-Dokument darf eine Größe von 20 MB nicht überschreiten. Zusätzlich zu dieser Datei darf eine weitere Datei mit Anhängen oder Anlagen hochgeladen werden (1 GB). Beachten Sie das Hinweisblatt zur Einreichung der Masterarbeiten über WISEflow.
Weitere Informationen zu WISEflow finden Sie hier

Datenschutz

Alle eingereichten Arbeiten werden einer Plagiatsprüfung unterzogen und auf dem Server der Universität Erfurt für weitere Plagiatsprüfungen gespeichert. Vermeiden Sie daher aus Datenschutzgründen sämtliche Angaben, die persönliche Daten von Ihnen oder anderen Personen enthalten. Ein datenschutzkonformes Deckblatt zu Ihrer Arbeit wird von WISEflow generiert. Hier ist nur noch der Titel Ihrer Arbeit zu ergänzen.

Laden Sie außerdem keine Zusatzmaterialien hoch, die sensible und/oder personenbezogene Daten beinhalten. Oft sind diese Materialien für die Begutachtung nicht erforderlich. Falls solche Dateianhänge für die Begutachtung erforderlich sein sollten, sind diese zu anonymisieren. Bitte besprechen Sie unbedingt mit Ihren Prüfer*innen, welche Anhänge eingereicht werden sollen, bevor Sie Dateien in WISEFlow hochladen.

8. Kann ich den Titel meiner Arbeit ändern oder ergänzen?

Die Änderung, Ergänzung oder Rückgabe des Themas der Masterarbeit bedarf erstens der Zustimmung des/der Betreuers/Betreuerin und zweitens der schriftlichen Beantragung bei und der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss.
Reichen Sie die Masterarbeit mit einem geänderten Thema (Titel) ein, welches nicht im Vorfeld beantragt und genehmigt wurde, wird die Arbeit nicht angenommen und gilt als nicht bestanden. Diese Regelung betrifft auch das Ergänzen von Untertiteln!

9. Wie errechnet sich meine Note und wann erhalte ich diese?

Die Masterarbeit ist in der Regel von zwei Prüfern zu bewerten. Darunter soll der Betreuer der Masterarbeit sein. Die Arbeit ist von einem dritten Prüfer zu bewerten, wenn die Noten von Erst- und Zweitprüfer um mehr als 2,0 Noten voneinander abweichen oder nur einer der beiden Prüfer die Arbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet.

Die Note ergibt sich aus dem Mittelwert der Bewertungen. Dabei werden die ersten beiden Dezimalstellen hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Note der Masterarbeit errechnet sich somit wie folgt: Die Bewertungen der Prüfer werden addiert und durch die Anzahl der Prüfer dividiert.

Das Bewertungsverfahren ist spätestens nach 8 Wochen abzuschließen.

10. Wie oft kann ich die MA-Arbeit, bei Nichtbestehen, wiederholen?

Die Masterarbeit kann bei einer Bewertung mit „nicht ausreichend“ einmal wiederholt werden.

11. Wo wende ich mich hin, wenn der Betreuer meiner MA-Arbeit erkrankt ist?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den MA – Prüfungsausschuss. Dieser wird dann im Einzelfall darüber beraten wieviel Einfluss dies auf Ihren Fortlauf der MA – Arbeit hat. Gegebenenfalls bekommen Sie Aufschub.

12. Was mache ich, falls ich während dieser Zeit erkranke?

Dann wird die Bearbeitungszeit, bei vorliegendem Krankennachweis, um die Zeit der Krankheit verlängert.

Dies erfolgt nach Abgabe des Krankennachweises bei SUL und im Dekanat automatisch. Sie erhalten nach der Bearbeitung ein Schriftstück mit dem jeweils neuen Abgabedatum.

13. Wie kann ich eine Fristverlängerung der Bearbeitungszeit beantragen?

In begründeten Einzelfällen kann eine Fristverlängerung beim M-Prüfungsausschuss beantragt werden. Falls Sie einen Antrag (formlos) an den Prüfungsausschuss stellen möchten, beachten Sie bitte, dass dieser mindestens 7 Tage vor dem Abgabetermin eingereicht werden muss.

Reichen Sie hierzu folgende Unterlagen bei der Sachbearbeitung des M-Prüfungsausschuss ein:

  • förmlicher Antrag unter Angabe des ursprünglichen Abgabetermins (inkl. aller bisherigen Verlängerungen), der Anzahl der Tage der beantragten Verlängerung und einer ausführlichen Begründung
  • Nachweise, die zur Begründung des Antrags hilfreich sind, z.B.: Erziehungsausweis, Auskunft über Schließzeiten von Betreuungseinrichtungen etc.
  • Befürwortung des/der Erstprüfers/in darüber, dass die beantragte Verlängerung angemessen erscheint, um die Arbeit in der beantragten Frist zu beenden (kann per E-Mail erfolgen)

14. Wo finde ich den Antrag zur Masterarbeit, die Rahmenprüfungsordnung der Uni Erfurt und die Studienordnung der Staatswissenschaften?

Diesbezügliche Informationen sind erhältlich auf den zentralen Seiten des Dezernats "Studium und Lehre":

Die Rahmenprüfungsordnung finden Sie hier

Die Studienordnung der Staatswissenschaften finden Sie hier 

Den Antrag auf Ausgabe einer Masterarbeit finden Sie hier

15. Was muss ich beim Einsatz von KI in meiner Masterarbeit beachten?

Bitte beachten Sie die vom Präsidium veröffentlichte Handreichung für den Umgang mit generativer KI in Lehre und Prüfung. Link zur Handreichung

  • Freigabeerklärung:

Durch schriftliche Arbeiten weisen Studierende nach, dass sie in der Lage sind, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes Fragen und Problemstellungen zum Studienfach selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht schriftlich darzustellen. Im Zuge der Erarbeitung erwerben und vertiefen sie Reflexionsfähigkeit, Schreibkompetenz, korrektes Zitieren und Bibliographieren. Sie erlernen akademische Standards wissenschaftlichen Arbeitens.

Ob und welche KI-Tools im Zuge einer Prüfungsleistung als Hilfsmittel eingesetzt werden dürfen, ist genau zu definieren. Dazu kann helfen zu klären,

  1. welche Hilfsmittel für die Themenfindung und Literaturrecherche (auch die Vorbereitung mit Literaturrecherche etc.) genutzt werden dürfen;
  2. welche Hilfsmittel zur Generierung (Erstellung und Formulierung) von Textteilen verwendet werden dürfen;
  3. welche Hilfsmittel zur Überarbeitung des Textes eingesetzt werden dürfen.

Außerdem ist zu klären, wie bei erlaubter Nutzung von KI-Tools die Eigenständigkeit der Prüfungsleistung bewertet wird.

Die Freigabeerklärung finden Sie hier: Freigabeerklärung Masterarbeit

  • Eigenständigkeitserklärung (eingesetzte Hilfsmittel):

Welche Hilfsmittel zur Abfassung schriftlicher Arbeiten verwendet wurden, ist auch bei der Nutzung generativer KI anzugeben. Studierende müssen weiterhin erklären, dass sie die Arbeit eigenständig verfasst haben und keine nicht erlaubten Hilfsmittel verwendet haben.

Hier finden Sie die erweiterte Eigenständigkeitserklärung

Über die formale Klärung hinaus sollten die Studierenden konsequent zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Einsatz der Hilfsmittel angeregt werden. Dies können sie in einem kurzen Reflexionspapier dokumentieren. Darin sollten die eingesetzten Tools benannt und erörtert werden, welche Teile der Arbeit dadurch geprägt wurden und wie die Nutzung von KI inhaltliche und sprachliche Aspekte verändert hat.