Inventarisierung

Die „Dienstanweisung zur Erfassung und Verwaltung des beweglichen Sachvermögens der Universität Erfurt“ regelt die Zuständigkeiten und das Verfahren zur Erfassung, Nachweisführung und Verwaltung des Inventars der Universität. Die Dienstanweisung gilt – vorbehaltlich besonderer Regelungen der Drittmittelgeber – auch für die Inventarisierung von beweglichen Sachen, welche mit Drittmitteln beschafft worden sind.

Kontakt

Andrea Hallmann
Sachbearbeiterin Anlagenbuchhaltung
(Dezernat 3: Finanzen)
C02 – Verwaltungsgebäude / Raum 1.14