auf der Homepage des Personalrats der Universität Erfurt.
Der Personalrat wird alle fünf Jahre von den Beschäftigten der Universität gewählt. Die Wahl des Personalrats, seine Aufgaben, seine Rechte und die Eckpunkte seiner Arbeitsorganisation sind im Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) geregelt, dieses Gesetz wurde zum 28.05.2019 novelliert.
Der Personalrat wurde im Mai 2022 gewählt, die Legislaturperiode endet am 31.05.2027.
Wir sind offen für Ihre Fragen und Probleme. Bitte sprechen Sie uns an.
Die Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten des Personalrats sind im Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) geregelt.
Das ThürPersVG wurde zum 08.06.2019 geändert. Die aktuelle Fassung ist hier zu finden.
Speziell der 8. Teil des Gesetzes (§ 66 bis § 82 b) befasst sich mit der Beteiligung der Personalvertretung.
In § 68 werden die allgemeinen Aufgaben der Personalvertretung wie folgt beschrieben:
Dem Monatsgespräch zwischen Dienststellenleitung und Personalrat, an dem auch die Schwerbehindertenvertretung und die Jugend- und Auszubildendenvertretung teilnehmen, kommt eine besondere Bedeutung zu (§ 66).
§ 88 regelt die Besonderheiten dieses Gesetzes im Hochschulbereich.
Im Zeitraum 10.-12. Mai 2022 fanden die Wahlen zum örtlichen Personalrat und zur Jugend- und Auszubildendenvertretung der Universität Erfurt statt. Darüber hinaus wurden auch der Hauptpersonalrat und die Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung im TMWWDG gewählt.
Alle wichtigen Informationen zur Wahl des Personalrates und zur Jugend- und Auszubildendenvertretung entnehmen Sie dem der Webseite zur Personalratswahl 2022.
Hauptpersonalrat (HPR) beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG), s.a. ThürPersVG, 6. Teil
2. Newsletter HPR Dezember 2023
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