Als Assistent:innenrat vertreten wir die studentischen, wissenschaftlichen sowie künstlerischen Assistent:innen, die an der Universität Erfurt beschäftigt sind, im Personalrat. Grundlage für die Einsetzung des Gremiums ist § 88 Nr. 5 ThürPersVG. Demnach nehmen wir an den Sitzungen des Personalrats teil. Hier haben wir Teilnahme-, Antrags- und Rederecht sowie in allen Angelegenheiten, die Assistent:innen betreffen, ein Stimmrecht.
Wir sorgen dafür, dass die Interessen der Assistent:innen wahrgenommen werden und auf ihre Umsetzung hingewirkt wird. Also melden Sie sich gerne mit Ihren Anliegen, Anregungen oder Problemen bei uns. Hier finden sie Gehör!
Kontakt:
Im Zeitraum vom 27.06.2022 (12:00 Uhr) bis 01.07.2022 (12:00 Uhr) finden die Wahlen des Assistent:innenrats als internetbasierte Online-Wahl statt. Die Frist für Wahlvorschläge ist der 30.05.2022. Der Amtsantritt ist der 01.10.2022.
Wahlberechtigt sind alle Assistent:innen, die am Wahltag beschäftigt sind. Wählbar sind alle Assistent:innen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlages beschäftigt sind.
Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie der Wahlbekanntmachung vom 9. Mai oder der Webseite der Gremienwahlen 2022.