Als Assistent:innenrat vertreten wir die studentischen, wissenschaftlichen sowie künstlerischen Assistent:innen, die an der Universität Erfurt beschäftigt sind, im Personalrat. Grundlage für die Einsetzung des Gremiums ist § 88 Nr. 5 ThürPersVG. Demnach nehmen wir an den Sitzungen des Personalrats teil. Hier haben wir Teilnahme-, Antrags- und Rederecht sowie in allen Angelegenheiten, die Assistent:innen betreffen, ein Stimmrecht.
Wir sorgen dafür, dass die Interessen der Assistent:innen wahrgenommen werden und auf ihre Umsetzung hingewirkt wird. Also melden Sie sich gerne mit Ihren Anliegen, Anregungen oder Problemen bei uns. Hier finden sie Gehör!
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