Arbeitszeit und Nebentätigkeit

Hier finden Sie alle Informationen zu den Themen:

Gleitzeit
Mobile Kinderkiste im Gleichstellungsbüro der Universität Erfurt
Teilzeit
Homeoffice
Telearbeit
Sabbatical

Arbeitszeitregelungen/Gleitzeit

Schulungsunterlagen ZEUS

Schulungsunterlagen ZEUS

für Beschäftigte:


für Führungskräfte: 

allg. Informationen & Handouts ZEUS

Zugangslink zum Zeiterfassungssystem ZEUS:
https://zeiterfweb.intern.uni-erfurt.de/ZEUSWinLogin

Hinweise zu den einzelnen Browsern für o. g. Link:

MS Edge: Automatischer Login
Google Chrome: Automatischer Login
Mozilla Firefox: Eingabe der Windows-Anmeldedaten notwendig
Safari: Automatischer Login

 

Handout zur Abbildung der „Mobilen Arbeit“ im ZEUS (.pdf) - Stand 15.09.2025

Handout zur Abbildung der „Dienstreise/Fortbildung“ im Zeiterfassungssystem ZEUS (.pdf) - Stand 20.10.2025

Handout zur Beantragung von Urlaub oder Gleittag (.pdf) - Stand 30.07.2025

Handout zum Löschen eines Antrages auf Urlaub oder Gleittag (.pdf) - Stand 30.07.2025

Voraussetzungen für den Zugang zu ZEUS auf selbstadministrierten Geräten

Folgende Voraussetzungen sind auf selbstadministrierten Geräten für einen Zugang zur Zeiterfassung ZEUS zu beachten:

1.  Internetverbindung herstellen.  
2.  EDU-VPN Verbindung mit den Uni-Netz herstellen.  
3.  https://ZeiterfWeb.intern.uni-erfurt.de/ZEUSWinLogin aufrufen.

Sofern Sie mit Ihrem Rechner die Uni-Anmeldedaten für den Login verwenden, wird eine entsprechende Anmeldemaske geöffnet.
Dies hängt jedoch vom jeweiligen Rechner ab und muss bei selbstadministrierten Geräten nicht der Fall sein.

Formulare

Korrekturbeleg(*.pdf, Stand: 14.05.2024)
Korrekturbeleg Wochenübersicht Homeoffice/Mobiles Arbeiten(*.docx, Stand: 04.07.2023)

Arbeitsgrundlagen

Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit(Stand: 27.11.2024)
Dienstvereinbarung zur Rufbereitschaftfür den Winterdienst und den technischen Dienst an der Universität Erfurt (Stand: 08.01.2019)

Information zur Anrechnung von Reise- und Wartezeiten bei Dienstreisen (Stand: 12.11.2025)

Kanzlerrundschreiben Nr. 02/2019- Arbeitszeit und Ruhepausen

Campus-Übersicht Zeiterfassungs-Terminals

Ansprechpartner*innen

Gemäß den Dienstvereinbarungen zur flexiblen Arbeitszeit an der Universität Erfurt wurde ein*e für die Zeiterfassung verantwortliche*r Beschäftigte*r, welche*r auch zugleich für alle Beschäftigten Ansprechpartner*in in allen Fragen der Zeiterfassung ist (Gleitzeitbeauftragte*r), sowie ein*e Vertreter*in benannt.


Gleitzeitbeauftragte:
 

Astrid Geißdorf
Gebäude C02, Raum C02.01.26
Tel.: 0361/737-5256, E-Mail: gleitzeit@uni-erfurt.de

Zuständigkeit:
- Zentrale Verwaltung


Anika Göx
Gebäude C02, Raum C02.01.30
Tel.: 0361/737-5264, E-Mail: gleitzeit@uni-erfurt.de

Zuständigkeit:
- Forschungsbibliothek Gotha (FBG)
- Universitätsbibliothek Erfurt


Philip Rose
Gebäude C02, Raum C02.01.26
Tel.: 0361/737-5254, E-Mail: gleitzeit@uni-erfurt.de

Zuständigkeit:
- Erfurt Laboratory for Empirical Research (ErfurtLab)
- Erfurt School of Education (ESE)
- Erziehungswissenschaftliche Fakultät
- Forschungskolleg Transkulturelle Studien / Sammlung Perthes (FKTS/SP)
- Forschungszentrum Gotha (FZG)
- Katholisch-Theologische Fakultät
- Max-Weber-Kolleg
- Philosophische Fakultät
- Sprachenzentrum
- Staatswissenschaftliche Fakultät
- Universitätsrechen- und Medienzentrum (URMZ)
- Willy Brandt School

Telearbeit

Formulare

Erstanträge:
Anträge auf Telearbeit sind rechtzeitig, möglichst mehrere Monate vor dem beabsichtigten Beginn der Telearbeit im Dezernat 2: Personal einzureichen.

Antrag auf Einrichtung eines Telearbeitsplatzesinkl. Erklärung der*des Fachvorgesetzten (Stand: 08.05.2024)
Angaben zum Bildschirmarbeitsplatz

Verlängerung der Telearbeit:
Bestehende Telearbeitsvereinbarungen können bei Bedarf verlängert werden. Hierzu genügt eine formlose E-Mail mit Angaben über evtl. Änderung der Tätigkeiten, Wochentage bzw. Kontaktzeiten an die*den Fachvorgesetzte*n. Mit Zustimmung der*des Fachvorgesetzten wird die E-Mail durch diese*diesen an personal@uni-erfurt.deweitergeleitet.


Arbeitszeitdokumentation:
Beschäftigte, die an der elektronischen Zeiterfassung (Gleitzeit) teilnehmen, haben die am häuslichen Arbeitsplatz geleistete Arbeitszeit im Zeiterfassungssystem zu erfassen; es gelten die Regelungen der Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit an der Universität Erfurt in ihrer jeweils geltenden Fassung. Unabhängig davon ist die*der Fachvorgesetzte jederzeit berechtigt, von der*dem Beschäftigten eine Dokumentation der in Telearbeit geleisteten Arbeitsinhalte zu verlangen.

Bei Beschäftigten, die nicht an der elektronischen Zeiterfassung (Gleitzeit) teilnehmen, gilt die vereinbarte tägliche Arbeitszeit als geleistet. Wird die Arbeitszeit über- oder unterschritten, so ist die Arbeitszeit anhand des bereitgestellten Formulars zu erfassen. Die Arbeitszeitdokumentation ist an die*den Fachvorgesetzte*n weiterzuleiten. Die*Der Fachvorgesetzte bestätigt die dokumentierte Arbeitszeit. Unabhängig davon ist die*der Fachvorgesetzte jederzeit berechtigt, von der*dem Beschäftigten eine Dokumentation der in Telearbeit geleisteten Arbeitszeiten und -inhalte zu verlangen.
 

Anzeige zur abweichenden Zeiterfassung (Über- bzw. Unterschreitung der Arbeitszeit) in der Telearbeit(*docx)  
Arbeitszeitabrechnung(*xls)

Arbeitsgrundlagen

Rahmendienstvereinbarung alternierende Telearbeit

Datenschutz-Wegweiser für Telearbeit und Mobiles Arbeiten (Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – BfDI)

Tipps für sicheres mobiles Arbeiten(Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Cyber-Sicherheit im Homeoffice(Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Datenschutzrechtliche Regelungen bei Homeoffice/Best-Practice-Prüfkriterien (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht)

Mobile Arbeit

Formulare

Antrag auf Mobile Arbeit (Stand: 08.11.2024)

Arbeitsgrundlagen

Teilzeit

Antragsstellung

Anträge auf Teilzeitbeschäftigung (inkl. Verlängerung) sind spätestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Beginn bzw. der Verlängerung auf dem Dienstweg im Dezernat 2: Personal einzureichen.

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung (inkl. Verlängerung) (Stand: 20.01.2023)

Sabbatical

Antragsstellung

Ein Sabbatical, oft auch Sabbatjahr genannt, ist eine moderne Form der flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Bei diesem Modell kann die*der Beschäftigte zeitlich befristet aus dem Arbeitsalltag aussteigen und danach wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Gründe können Weiterbildung, Erziehung, Pflegezeit, Soziales Engagement, Erholung, Reisen etc. sein. Es kann aber auch zum gleitenden, d. h. nahtlosen Übergang in die Rente bzw. den Ruhestand vereinbart werden.

Das Sabbatical ist eine besondere, zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung, mit einer Arbeitsphase und einer sich daran anschließenden Freistellungsphase. Die Freistellungsphase wird über einen längeren Zeitraum dadurch „angespart“, dass die in der Arbeitsphase tatsächliche Arbeitsleistung bei einem gekürzten Entgelt erbracht wird.

Die Gewährung eines Sabbaticals steht i. d. R. im Ermessen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn. Bitte wenden Sie sich bei Interesse rechtzeitig im Voraus in Ihre*n zuständige*n Personalsachbearbeiter*in.

Arbeitsgrundlagen

Weitere Informationen finden Sie hier.

Nebentätigkeit

Antragstellung

Eine Nebentätigkeit ist jede Tätigkeit, die außerhalb des Hauptamtes an der Universität Erfurt ausübt wird – unabhängig davon, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Jede Nebentätigkeit ist grundsätzlich rechtzeitig vor deren Aufnahme anzuzeigen bzw. genehmigen zu lassen. Hierfür nutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular. Der Antrag muss eine Überprüfung ermöglichen, ob durch die Ausübung der Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten. Es sind Art, zeitlicher Umfang der Nebentätigkeit, Auftraggeber:in, Beginn und voraussichtliches Ende der Nebentätigkeit sowie sonstige Tatsachen, die zu einer Beeinträchtigung dienstlicher Interessen führen können, anzugeben.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Thüringer Hochschulnebentätigkeitsverordnung (für das wissenschaftliche Personal) bzw. der Thüringer Nebentätigkeitsverordnung (für alle anderen Beschäftigten). Diese Verordnungen enthalten Regelungen bspw. zur Anzeige-/Genehmigungspflicht, zum Antragsverfahren und zu einer möglichen Ablieferungspflicht.

Nebentätigkeiten sind rechtzeitig vor deren Aufnahme auf dem Dienstweg anzuzeigen bzw. genehmigen zu lassen. Nutzen Sie hierfür bitte das u. s. Formular.

Antrag auf Genehmigung / Anzeige / Verlängerung einer Nebentätigkeit (Stand: 03.02.2022)

Nachweis der Ausfall- und Nacharbeitszeiten für Nebentätigkeit