Senat

Senatssaal

Aufgaben, Zusammensetzung und Amtszeiten

Aufgaben

Der Senat hat gemäß § 35 Senat Absatz 1 des Thüringer Hochschulgesetzes unter anderem folgende Aufgaben:

  1. Erlass und Änderung der Grundordnung unter Berücksichtigung und Würdigung der Stellungnahme des Hochschulrats nach § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 sowie über andere Satzungen, soweit dieses Gesetz oder die Grundordnung der Hochschule keine andere Zuständigkeit bestimmt,
  2. Mitwirkung in der Findungskommission sowie in der Hochschulversammlung an der Wahl und Abwahl des Präsidenten und des Kanzlers nach § 36 Abs. 1, § 30 Abs. 4 und 9 sowie des § 32 Abs. 2 und 7,
  3. Wahl und Abwahl der Hochschulratsmitglieder nach § 34 Abs. 4 und 5,
  4. Erteilung des Einvernehmens zur Bestellung und Abbestellung von Vizepräsidenten nach § 31,
  5. Einrichtung, Änderung, Aufhebung und Festlegung der inneren Struktur von Selbstverwaltungseinheiten; der Senat kann diese Entscheidung auf Selbstverwaltungsgremien nach § 40 delegieren,
  6. Erteilung des Einvernehmens vor Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen nach § 13 Abs. 1 der Hochschule mit dem Ministerium,
  7. Erteilung des Einvernehmens zu Anträgen nach § 2 Abs. 2 und § 4, wobei Beschlüsse zu Anträgen nach § 2 Abs. 2 einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder bedürfen,
  8. Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen; der Senat kann diese Entscheidung auf Selbstverwaltungsgremien nach § 40 delegieren,
  9. Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung "Professor" nach § 88 Abs. 4 und der Würde eines "außerplanmäßigen Professors" nach § 62 Abs. 6,
  10. Erlass von Richtlinien zur Frauenförderung, Aufstellung von Gleichstellungsplänen und Wahl der Gleichstellungsbeauftragten, des Diversitätsbeauftragten sowie der anderen Beauftragten der Hochschule,
  11. Erteilung des Einvernehmens zu den Grundsätzen der Ausstattung und internen Mittelverteilung nach § 14 Abs. 5 Satz 2,
  12. Stellungnahme zum Entwurf des Wirtschaftsplans,
  13. Stellungnahme zum Jahresabschluss,
  14. Stellungnahme zu Gebühren- oder Entgeltordnungen sowie Benutzungsordnungen im Sinne des § 12 ThürHGEG,
  15. Stellungnahme zum Jahresbericht des Präsidiums nach § 29 Abs. 3 und
  16. Verleihung akademischer Ehrungen.

Zusammensetzung und Amtszeiten

Dem Senat gehören gemäß § 35 Abs. 3 ThürHG folgende zwölf stimmberechtigte Mitglieder an (Ständiger Senat):

  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Professor:innen,
  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Studierenden,
  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen,
  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung.

Jede Mitgliedergruppe wählt aus ihrer Mitte eine:n Sprecher:in.

Bei Entscheidungen in Angelegenheiten, die die Lehre mit Ausnahme der Bewertung der Lehre, die Forschung, künstlerische Entwicklungsvorhaben oder die Berufung von Hochschullehrer:innen unmittelbar betreffen, gehören dem Senat gemäß § 35 Abs. 4 ThürHG zusätzlich sieben weitere Professor:innen an (Erweiterter Senat).

Die Senatsmitglieder haben jeweils einfaches Stimmrecht.

Der Präsident gehört dem Senat ohne Stimmrecht an und führt dessen Vorsitz. Die weiteren Präsidiumsmitglieder gehören dem Senat als beratende Mitglieder ebenfalls ohne Stimmrecht an.

Der Senat tagt – ausgenommen von Personalentscheidungen – hochschulöffentlich.

Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.

Die Amtszeit der Mitglieder des aktuellen 9. Senats beginnt am 01.10.2022 und endet am 30.09.2025. 

Tagesordnungen, Sitzungsunterlagen und Protokolle

Die für die Hochschulöffentlichkeit bestimmten Sitzungsunterlagen, wie die Tagesordnungen, die Sitzungsunterlagen und die verabschiedeten Protokolle, finden Sie im Internen Service-Bereich für Hochschulangehörige.

 

Sitzungstermine

Eine Übersicht über die aktuellen Termine sowie die Sitzungszyklen der Gremien finden Sie auf unserer Seite Organe und Gremien.

Ausschüsse des Senats

Ausschuss für Studienangelegenheiten

Eine Studentin sitzt in einem Hörsaal der Universität Erfurt

Der Ausschuss für Studienangelegenheiten berät in grundsätzlichen Belangen des Studiums und der Lehre. Er bereitet die Beschlussfassung des Senats über Rahmenprüfungsordnungen sowie die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen vor. Ferner prüft er die von den Fakultäten beschlossenen Prüfungsordnungen unter Berücksichtigung der jeweils geltenden (externen und internen) Vorgaben und Vereinbarungen, die kapazitäre Realisierbarkeit des Studienangebots sowie dessen inhaltliche Stimmigkeit. Der Ausschuss berät in Fragen der Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre und bereitet die Beschlussfassung des Senats über Qualitätssicherungsverfahren und -maßnahmen vor.

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Ausschuss für Forschung und Nachwuchsförderung

Gruppe von Forschern im Forschungszentrum Gotha

Der Ausschuss für Forschung und Nachwuchsförderung berät in grundsätzlichen und über eine Fakultät hinausgehenden Angelegenheiten der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

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Bibliotheksausschuss

Eine Studentin in der Universitätsbibliothek der Universität Erfurt

Der Bibliotheksausschuss berät in Grundsatzfragen der Universitätsbibliothek (wie Bibliotheksentwicklung, Medienstruktur, Fächerstruktur) sowie in grundlegenden Fragen des Benutzungsbetriebs.

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Ausschuss für Haushaltsangelegenheiten

Ein Taschenrechner und Lernutensilien

Der Ausschuss für Haushaltsangelegenheiten berät die jährliche Verteilung der Haushaltsmittel (für den laufenden Betrieb der Hochschuleinrichtungen, der Investitionen und der Großgerätebeschaffungen). Der Haushaltsausschuss unterstützt die Vorbereitung der Stellungnahmen des Senats zu Grundsätzen für die Ausstattung und die Mittelverteilung sowie die Vorbereitung der Stellungnahmen zur Gebührenordnung.

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Ausschuss für Informationstechnologie und Digitale Prozesse

Der Senatsausschuss für Informationstechnologie und Digitale Prozesse gibt Empfehlungen zu allen IT-Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die gesamte Universität, dazu gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Digitalisierung in Forschung und Lehre (insbesondere im Hinblick auf die technischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen) und die Begleitung sowie Beratung bei der Einführung und dem Betrieb von Informationssystemen. 

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Ausschuss für Internationales

Internationale Studierende

Der Senatsausschuss für Internationales berät den Senat in grundsätzlichen und über eine Fakultät hinausgehenden internationalen Angelegenheiten. Zudem berät er Maßnahmen im Hinblick auf die Internationalisierungsstrategie der Universität Erfurt. Er prüft diesbezügliche Kooperationsverträge, die im Namen der Universität Erfurt abgeschlossen werden. Der Senatsausschuss koordiniert und verantwortet in Abstimmung mit dem Internationalen Büro die Auswahlverfahren zur Vergabe von Austauschplätzen und -stipendien auf gesamtuniversitärer Ebene.

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Vorsitz

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Stimmberechtigte Mitglieder des Ständigen Senats

Vertreter:innen aus der Gruppe der Hochschullehrer:innen

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Vertreter:innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen

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Vertreter:innen aus der Gruppe der Mitarbeiter:innen Technik und Verwaltung

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Vertreter:innen aus der Gruppe der Studierenden (ab dem 01.10.2024)

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  • Bixente Bräutigam
    Vertreter*in aus der Gruppe der Studierenden (Senat)
  • Theresa Madlin Gutknecht
    Vertreter*in aus der Gruppe der Studierenden (Senat)
  • Adrian Hartig
    Vertreter*in aus der Gruppe der Studierenden (Senat)

Stimmberechtigte Mitglieder des Erweiterten Senats

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Kontakt

Mitarbeiterin, u. a. Geschäftsstelle Senat
(Präsidialbüro und Stabsstelle Universitätsentwicklung)
C02 – Verwaltungsgebäude / Raum C02.01.59