Senat

Aufgaben, Zusammensetzung und Amtszeiten

Aufgaben

Gemäß § 35 Senat Abs. 1 ThürHG hat der Senat folgende Aufgaben:

  1. Erlass und Änderung der Grundordnung unter Berücksichtigung und Würdigung der Stellungnahme des Hochschulrats nach § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 sowie über andere Satzungen, soweit dieses Gesetz oder die Grundordnung der Hochschule keine andere Zuständigkeit bestimmt,
  2. Mitwirkung in der Findungskommission sowie in der Hochschulversammlung an der Wahl und Abwahl des Präsidenten und des Kanzlers nach § 36 Abs. 1, § 30 Abs. 4 und 9 sowie des § 32 Abs. 2 und 7,
  3. Wahl und Abwahl der Hochschulratsmitglieder nach § 34 Abs. 4 und 5,
  4. Erteilung des Einvernehmens zur Bestellung und Abbestellung von Vizepräsidenten nach § 31,
  5. Einrichtung, Änderung, Aufhebung und Festlegung der inneren Struktur von Selbstverwaltungseinheiten; der Senat kann diese Entscheidung auf Selbstverwaltungsgremien nach § 40 delegieren,
  6. Erteilung des Einvernehmens vor Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen nach § 13 Abs. 1 der Hochschule mit dem Ministerium,
  7. Erteilung des Einvernehmens zu Anträgen nach § 2 Abs. 2 und § 4, wobei Beschlüsse zu Anträgen nach § 2 Abs. 2 einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder bedürfen,
  8. Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen; der Senat kann diese Entscheidung auf Selbstverwaltungsgremien nach § 40 delegieren,
  9. Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung "Professor" nach § 88 Abs. 4 und der Würde eines "außerplanmäßigen Professors" nach § 62 Abs. 6,
  10. Erlass von Richtlinien zur Frauenförderung, Aufstellung von Gleichstellungsplänen und Wahl der Gleichstellungsbeauftragten, des Diversitätsbeauftragten sowie der anderen Beauftragten der Hochschule,
  11. Erteilung des Einvernehmens zu den Grundsätzen der Ausstattung und internen Mittelverteilung nach § 14 Abs. 5 Satz 2,
  12. Stellungnahme zum Entwurf des Wirtschaftsplans,
  13. Stellungnahme zum Jahresabschluss,
  14. Stellungnahme zu Gebühren- oder Entgeltordnungen sowie Benutzungsordnungen im Sinne des § 12 ThürHGEG,
  15. Stellungnahme zum Jahresbericht des Präsidiums nach § 29 Abs. 3 und
  16. Verleihung akademischer Ehrungen.

Quelle: Thüringer Hochschulgesetz

Zusammensetzung und Amtszeiten

Dem Senat gehören gemäß § 35 Abs. 3 ThürHG folgende zwölf stimmberechtigte Mitglieder an (Ständiger Senat):

  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Professor:innen,
  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Studierenden,
  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen,
  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung.

Jede Mitgliedergruppe wählt aus ihrer Mitte eine:n Sprecher:in.

Bei Entscheidungen in Angelegenheiten, die die Lehre mit Ausnahme der Bewertung der Lehre, die Forschung, künstlerische Entwicklungsvorhaben oder die Berufung von Hochschullehrer:innen unmittelbar betreffen, gehören dem Senat gemäß § 35 Abs. 4 ThürHG zusätzlich sieben weitere Professor:innen an (Erweiterter Senat).

Die Senatsmitglieder haben jeweils einfaches Stimmrecht.

Der Präsident gehört dem Senat ohne Stimmrecht an und führt dessen Vorsitz. Die weiteren Präsidiumsmitglieder gehören dem Senat als beratende Mitglieder ebenfalls ohne Stimmrecht an.

Der Senat tagt – ausgenommen von Personalentscheidungen – hochschulöffentlich.

Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.

Tagesordnungen, Sitzungsunterlagen und Protokolle

Tagesordnungen, Sitzungsunterlagen und Protokolle finden Sie im Internen Service-Bereich für Hochschulangehörige(Pfad: Interner Service-Bereich/Direkt zu/Download-Center/Senat). Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dieser Bereich erst nach Login aufgerufen werden kann. 

Sitzungstermine

Eine Übersicht über die aktuellen Termine sowie die Sitzungszyklen der Gremien finden Sie auf unserer Seite Organe und Gremien.

Vorsitz

Präsident
(Präsidium)
Verwaltungsgebäude / Raum 1.40

Stimmberechtigte Mitglieder

Ab dem 01. Oktober 2022:

Ständiger Senat

Vertreter*innen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen

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Vertreter*innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen

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Vertreter*innen aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen Technik und Verwaltung

Name
Funktion
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Vertreter*innen aus der Gruppe der Studierenden

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Erweiterter Senat

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Personen mit Antrags- und Rederecht im Senat

Gemäß § 4 Abs. 3 der Grundordnung der Universität Erfurt sind folgende Personen berechtigt, mit Antrags- und Rederecht an den Sitzungen des Senats teilzunehmen:

  • die Dekan:innen sowie die Direktor:innen des Max-Weber-Kollegs und der ESE
  • die:der Personalratsvorsitzende oder deren:dessen Vertreter:in,
  • die Schwerbehindertenvertrauensperson nach § 177 SGB IX,
  • eine Vertreterin:ein Vertreter des Universitätsrats,
  • die Gleichstellungsbeauftragte,
  • die:der Diversitätsbeauftragte,
  • eine Vertreterin:ein Vertreter der Promovierendenvertretung,
  • eine Vertreterin:ein Vertreter der Lehrbeauftragten, der:dem nach Anzeige ihrer:seiner Mitwirkungsbereitschaft gegenüber der Geschäftsstelle des Senats die vorgenannten Mitwirkungsrechte durch die Präsidentin:den Präsidenten semesterweise eingeräumt werden; bei mehreren Interessent:innen entscheidet das Los. Im Sommersemester 2023 ist Frau Astrid Reinecke die Vertreterin der Lehrbauftragten im Senat.

Kontakt

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