Senat
Aufgaben, Zusammensetzung und Amtszeiten
Aufgaben
Gemäß § 35 Senat Abs. 1 ThürHG hat der Senat folgende Aufgaben:
- Erlass und Änderung der Grundordnung unter Berücksichtigung und Würdigung der Stellungnahme des Hochschulrats nach § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 sowie über andere Satzungen, soweit dieses Gesetz oder die Grundordnung der Hochschule keine andere Zuständigkeit bestimmt,
- Mitwirkung in der Findungskommission sowie in der Hochschulversammlung an der Wahl und Abwahl des Präsidenten und des Kanzlers nach § 36 Abs. 1, § 30 Abs. 4 und 9 sowie des § 32 Abs. 2 und 7,
- Wahl und Abwahl der Hochschulratsmitglieder nach § 34 Abs. 4 und 5,
- Erteilung des Einvernehmens zur Bestellung und Abbestellung von Vizepräsidenten nach § 31,
- Einrichtung, Änderung, Aufhebung und Festlegung der inneren Struktur von Selbstverwaltungseinheiten; der Senat kann diese Entscheidung auf Selbstverwaltungsgremien nach § 40 delegieren,
- Erteilung des Einvernehmens vor Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen nach § 13 Abs. 1 der Hochschule mit dem Ministerium,
- Erteilung des Einvernehmens zu Anträgen nach § 2 Abs. 2 und § 4, wobei Beschlüsse zu Anträgen nach § 2 Abs. 2 einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder bedürfen,
- Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen; der Senat kann diese Entscheidung auf Selbstverwaltungsgremien nach § 40 delegieren,
- Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung "Professor" nach § 88 Abs. 4 und der Würde eines "außerplanmäßigen Professors" nach § 62 Abs. 6,
- Erlass von Richtlinien zur Frauenförderung, Aufstellung von Gleichstellungsplänen und Wahl der Gleichstellungsbeauftragten, des Diversitätsbeauftragten sowie der anderen Beauftragten der Hochschule,
- Erteilung des Einvernehmens zu den Grundsätzen der Ausstattung und internen Mittelverteilung nach § 14 Abs. 5 Satz 2,
- Stellungnahme zum Entwurf des Wirtschaftsplans,
- Stellungnahme zum Jahresabschluss,
- Stellungnahme zu Gebühren- oder Entgeltordnungen sowie Benutzungsordnungen im Sinne des § 12 ThürHGEG,
- Stellungnahme zum Jahresbericht des Präsidiums nach § 29 Abs. 3 und
- Verleihung akademischer Ehrungen.
Quelle: Thüringer Hochschulgesetz
Zusammensetzung und Amtszeiten
Dem Senat gehören gemäß § 35 Abs. 3 ThürHG folgende zwölf stimmberechtigte Mitglieder an (Ständiger Senat):
- drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Professor:innen,
- drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Studierenden,
- drei Vertreter:innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen,
- drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung.
Jede Mitgliedergruppe wählt aus ihrer Mitte eine:n Sprecher:in.
Bei Entscheidungen in Angelegenheiten, die die Lehre mit Ausnahme der Bewertung der Lehre, die Forschung, künstlerische Entwicklungsvorhaben oder die Berufung von Hochschullehrer:innen unmittelbar betreffen, gehören dem Senat gemäß § 35 Abs. 4 ThürHG zusätzlich sieben weitere Professor:innen an (Erweiterter Senat).
Die Senatsmitglieder haben jeweils einfaches Stimmrecht.
Der Präsident gehört dem Senat ohne Stimmrecht an und führt dessen Vorsitz. Die weiteren Präsidiumsmitglieder gehören dem Senat als beratende Mitglieder ebenfalls ohne Stimmrecht an.
Der Senat tagt – ausgenommen von Personalentscheidungen – hochschulöffentlich.
Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.
Tagesordnungen, Sitzungsunterlagen und Protokolle
Tagesordnungen, Sitzungsunterlagen und Protokolle finden Sie im Internen Service-Bereich für Hochschulangehörige(Pfad: Interner Service-Bereich/Direkt zu/Download-Center/Senat). Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dieser Bereich erst nach Login aufgerufen werden kann.
Sitzungstermine
Eine Übersicht über die aktuellen Termine sowie die Sitzungszyklen der Gremien finden Sie auf unserer Seite Organe und Gremien.
Vorsitz
Stimmberechtigte Mitglieder
Ab dem 01. Oktober 2022:
Ständiger Senat
Vertreter*innen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen
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Inhaber der Professur für Bildungsforschung und Methodenlehre (Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
-
Inhaber der Professur für Wissenschaftsgeschichte (Historisches Seminar)
-
Inhaber der Professur für Neuere Deutsche Literaturwissenschaft (Seminar für Literaturwissenschaft)
Vertreter*innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen
-
Dr. Robert BöttnerWissenschaflicher Mitarbeiter und Habilitand an der Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europäische Integration (Staatswissenschaftliche Fakultät)
-
Geschäftsführerin (Max-Weber-Kolleg für kultur- und sozialwissenschaftliche Studien)
-
Elena Marie Elisabeth KieselWissenschaftliche Mitarbeiterin Forschungsgruppe "Freiwilligkeit" (Philosophische Fakultät)
Vertreter*innen aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen Technik und Verwaltung
-
Mitarbeiterin Online-Redaktion (Hochschulkommunikation)
-
Andreas Höfelmayr
-
Systembetreuer Webauftritt (Universitätsrechen- und Medienzentrum)
Vertreter*innen aus der Gruppe der Studierenden
-
Luca Horstkötter
-
Emily Jänichen
-
Elisabeth Menne
Erweiterter Senat
-
Inhaber der Gerhard Haniel Professor für Public Policy and International Development (Willy Brandt School of Public Policy)
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Inhaberin der Professur für Inklusive Unterrichtsforschung mit dem Schwerpunkt Lernen (Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
-
Inhaber der Professur für Organisation und Management (Staatswissenschaftliche Fakultät)
-
Leiter des Fachgebiets für Berufspädagogik und Weiterbildung (Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
-
Inhaberin der Professur für Kirchenrecht (Katholisch-Theologische Fakultät)
-
Inhaber der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftungsprofessur für Zivil- und Unternehmensrecht (Staatswissenschaftliche Fakultät)
-
Inhaberin der Professur für Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkten Strategisches und Internationales Management (Staatswissenschaftliche Fakultät)
Personen mit Antrags- und Rederecht im Senat
Gemäß § 4 Abs. 3 der Grundordnung der Universität Erfurt sind folgende Personen berechtigt, mit Antrags- und Rederecht an den Sitzungen des Senats teilzunehmen:
- die Dekan:innen sowie die Direktor:innen des Max-Weber-Kollegs und der ESE
- die:der Personalratsvorsitzende oder deren:dessen Vertreter:in,
- die Schwerbehindertenvertrauensperson nach § 177 SGB IX,
- eine Vertreterin:ein Vertreter des Universitätsrats,
- die Gleichstellungsbeauftragte,
- die:der Diversitätsbeauftragte,
- eine Vertreterin:ein Vertreter der Promovierendenvertretung,
- eine Vertreterin:ein Vertreter der Lehrbeauftragten, der:dem nach Anzeige ihrer:seiner Mitwirkungsbereitschaft gegenüber der Geschäftsstelle des Senats die vorgenannten Mitwirkungsrechte durch die Präsidentin:den Präsidenten semesterweise eingeräumt werden; bei mehreren Interessent:innen entscheidet das Los. Im Sommersemester 2023 ist Frau Astrid Reinecke die Vertreterin der Lehrbauftragten im Senat.
Kontakt
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Kerstin AmrheinLeiterin (Präsidialbüro und Stabsstelle Universitätsentwicklung)
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Christin LechowskiMitarbeiterin, u.a. Geschäftsstelle Senat (Präsidialbüro und Stabsstelle Universitätsentwicklung)
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Niklas RadenbachMitarbeiter, u.a. Geschäftsstelle Universitätsrat (Präsidialbüro und Stabsstelle Universitätsentwicklung)