Arbeitsunfähigkeit / Unfälle / Beihilfe / VBL

Arbeitsunfähigkeit

Jede:r Beschäftigte an der Universität Erfurt ist gesetzlich verpflichtet, seine Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Gesetzlich Krankenversicherte (und studentische/wissenschaftliche Assistent:innen)
Dauert die Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeiter:innen, die gesetzlich krankenversichert sind, länger als drei Kalendertage, muss spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine elektronische Krankmeldung über das nachfolgende Formularerfolgen. Hierfür müssen sie das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer ärztlich feststellen und sich eine ärztliche Bescheinigung aushändigen lassen (vgl. § 5 Abs. 1a EFZG). Tragen Sie diese Daten dann bitte in das Formular zur elektronischen Krankmeldung ein.

Die zwingende Einreichung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform ist seit dem 01.01.2023 für den genannten Personenkreis entfallen. Auch eine telefonische Meldung bzw. postalische Mitteilung oder Meldung per E-Mail über die Funktions-E-Mail-Adresse gleitzeit@uni-erfurt.de bei der Gleizeitbeauftragten sollte bitte nur in Ausnahmefällen erfolgen. Dies gilt auch für die Beschäftigten der Forschungsbibliothek Gotha.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, benötigen Sie eine neue ärztliche Bescheinigung und melden die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit bitte ebenfalls über die elektronische Krankmeldung.

Privat Krankenversicherte (und studentische/wissenschaftliche Assistent:innen)
Dauert die Dienstunfähigkeit von Mitarbeiter:innen, die privat krankenversichert sind, länger als drei Arbeitstage, muss dem Dezernat 2: Personal spätestens am darauffolgenden Arbeitstag über die:den jeweilige:n Fachvorgesetzte:n eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Dienstunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorgelegt werden (vgl. § 5 Abs. 1 EFZG). Dauert die Dienstunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, muss eine neue ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

Weitere Hinweise:
Die Universität ist in Einzelfällen berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung auch früher, ab dem ersten Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit, zu verlangen.

Bei vorzeitiger Wiederaufnahme der Tätigkeit vor Ablauf der Krankschreibung (Beschäftigte:r ist vorzeitig wieder gesund und fühlt sich arbeitsfähig), informieren Sie bitte das Dezernat 2: Personal per E-Mail an gleitzeit@uni-erfurt.de und Ihre jeweilige Krankenkasse selbstständig.

Von der vorstehenden Verfahrensweise sind Abwesenheiten aufgrund von Erkrankungen des Kindes, Reha-Maßnahmen und Krankenhausaufenthalten mit Liegebescheinigung ausgenommen. In diesen Fällen erfolgen die Anzeige und der Nachweis nach wie vor in Papierform. (Bei Abwesenheit der:des Beschäftigten aufgrund einer Erkrankung des Kindes genügt die Kopie der ersten Seite des Krankenscheins. Für die korrekte Zuordnung muss hierbei der Name der Mutter/des Vaters auf der Kopie notiert sein.)

Bitte nutzen Sie ab dem 1. Januar 2023 das nachfolgend verlinkte Formular, um Ihre Krankmeldung zu anzuzeigen.

Bitte beachten Sie, dass eine Gesundmeldung mit der Umstellung auf die eAU nicht mehr benötigt wird. Das Formular ist nicht mehr verfügbar.

zum Formular "elektronische Krankmeldung"

Unfallmeldung & Dienstunfälle

(Arbeitnehmer*innen, Beamt*innen und Studierende)

Warnschild Rutschgefahr

Jeder Arbeits- und Wegeunfall muss gemeldet werden.
Nähere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie unter Unfälle.


Beihilfe

Beamt*innen erhalten als finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen die sog. Beihilfe: § 72 Thüringer Beamtengesetz

weitergehende Informationen:
- Informationen für Berufsanfänger
- Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV)
- Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der pauschalen Beihilfe (VwVVpB)
- Website der Beihilfestelle Thüringen


VBL

Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) stellt  im öffentlichen Dienst für die Tarifbeschäftigten die betriebliche Altersvorsorge dar.

Die Universität Erfurt hat Sie (als Tarifbeschäftigte:r) in der VBLklassik versichert. Die Basisversicherung sorgt dafür, dass Sie neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente erhalten. Ein lebenslanges finanzielles Polster, mit dem Sie einen Teil Ihrer persönlichen Rentenlücke auffüllen können. Ausführliche Informationen zur VBLklassik erhalten Sie unter: https://www.vbl.de/de/pflichtversicherung

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Basisversicherung noch weiter aufzustocken – mit der zusätzlichen freiwilligen Versicherung VBLextra. Näheres dazu finden Sie unter: https://www.vbl.de/de/freiwillige-versicherung
 

Seit vielen Jahren führt die VBL Informationsveranstaltungen für Versicherte bei den Arbeitgebern im ganzen Bundesgebiet durch. Die Kundenberatung der VBL informiert Sie im Rahmen eines VBLwebcast über aktuelle und wichtige Themen zu Ihrer Altersvorsorge. 

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