Beirat für Gleichstellungsfragen
Der Beirat für Gleichstellungsfragen berät die Gleichstellungsbeauftragten bei der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen* und Männern an der Universität Erfurt. Er macht dem Senat alle drei Jahre den Vorschlag für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin. Dem Beirat gehören lt. Grundordnung folgende stimmberechtigte Mitglieder an:
- die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität (Vorsitz)
- die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und des Max-Weber-Kollegs
- die gewählten Mitglieder, jeweils zwei Vertreter*innen aus den Gruppen
- der Hochschullehrenden,
- der wissenschaftlichen Mitarbeitenden,
- des wissenschaftsstützenden Personals und
- der Studierenden.
Außerdem im Beirat:
- die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
- die stellvertretenden Fakultätsgleichstellungsbeauftragten sowie
- die Mitarbeiter*innen des Gleichstellungs- und Familienbüros.
Eine Vertreter*in aus der Promovierendenvertretung ist berechtigt, mit Antrags- und Rederecht an den Sitzungen teilzunehmen.
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt zwei Jahre, die der Studierenden ein Jahr. Abgestimmt wird innerhalb der jeweiligen Statusgruppe parallel zu den Wahlen zum Senat. Die Wiederwahl ist zulässig. (§ 23 ThürHG, § 18 Absatz GO).
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte werden vom Fakultätsrat bzw. dem Kollegrat für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. (§ 10 Absatz 5 GO).

Förderung des weiblichen wissenschaftlichen "Nachwuchs"
Aus dem Budget für gleichstellungsfördernde Maßnahmen des Gleichstellungs- und Familienbüros können ab sofort Forschungszuschüsse für promovierende wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen in der PostDoc-Phase gezahlt werden – z.B. für Konferenzreisen, für Proband*innengelder, Datenzugänge, zusätzliche Ausstattung etc.
Dabei können promovierende wissenschaftliche Mitarbeiterinnen in diesem Jahr Unterstützung in Höhe von bis zu 300€ und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen in der PostDoc-Phase Unterstützung in Höhe von bis zu 500€ beantragen.
Die formlosen Anträge mit einer Kostenaufstellung werden über gleichstellungsbuero@uni-erfurt.de entgegen genommen. Beim Antrag für Reisekostenzuschüsse für Konferenzreisen ist zudem die Bescheinigung über die Annahme des eigenen Konferenzbeitrags dem Antrag beizufügen.
Förderung von Projekten
Der Gleichstellungsbeirat fördert aus dem Etat der Gleichstellungsbeauftragten bis zu drei Projekte von Nachwuchswissenschaftler*innen und Projekte zu Genderthemen. In der Regel werden Projekte mit bis zu 300€ unterstützt.
Bisher wurden gefördert
- Internationale Workshops und Konferenzen
- Gastvorträge
- Publikationen
- Druckkosten für Flyer und Plakate
Formlose Anträge, mit Angaben zum Konzept, Kooperationspartner*innen und Zielgruppen, sowie einer Gesamtkostenaufstellung und ggf. weitere Förderer, können laufend im Gleichstellungsbürogestellt werden.
Wenn Sie Publikationszuschüsse beantragen, beachten Sie bitte das Rundschreiben Nr. 03/2021: Publikationszuschüsse für wissenschaftliche Veröffentlichungen.
Mitglieder
Vorsitz und Geschäftsführung
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Gleichstellungsbeauftragte (Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungs- und Familienbüro)
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Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte (Universität Erfurt)
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Cornelia HunoldMitarbeiterin Gleichstellungsbüro (Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungs- und Familienbüro)
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte und Stellvertreter*innen
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Gleichstellungsbeauftragte der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät (Beschwerdestelle gem. AGG)
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Stellvertretende Fakultätsgleichstellungsbeauftragte der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät (Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungs- und Familienbüro)
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Mitglied Gleichstellungsbeirat (Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungs- und Familienbüro)
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Stellvertretende Fakultätsgleichstellungsbeauftragte (Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungs- und Familienbüro)
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Fakultätsgleichstellungsbeauftragte der Philosophischen Fakultät (Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungs- und Familienbüro)
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Fakultätsgleichstellungsbeauftragte der Staatswissenschaftlichen Fakultät (Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungs- und Familienbüro)
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Mitglied Gleichstellungsbeirat (Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungs- und Familienbüro)
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PD Dr. Antje Linkenbach-FuchsGleichstellungsbeauftragte, Max-Weber-Kolleg (Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungs- und Familienbüro)
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Prof. Dr. Carsten Herrmann-PillathFellow (Max-Weber-Kolleg für kultur- und sozialwissenschaftliche Studien)
gewählte Mitglieder der Hochschullehrer*innen
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Mitglied Gleichstellungsbeirat (Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungs- und Familienbüro)
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Mitglied Gleichstellungsbeirat (Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungs- und Familienbüro)
gewählte Mitglieder der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung
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Ass. iur. Anne BornkesselMitglied Gleichstellungsbeirat (Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungs- und Familienbüro)
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Christian SchellhardtMitglied Gleichstellungsbeirat (Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungs- und Familienbüro)
gewählte Mitglieder der akademischen Mitarbeitenden
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Lisa WoopMitglied Gleichstellungsbeirat (Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungs- und Familienbüro)
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Mitglied Gleichstellungsbeirat (Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungs- und Familienbüro)
gewählte Mitglieder der Studierenden
In der letzten Wahl konnten keine Vertreter*innen der Studierenden gewählt werden, so dass es momentan keine studentischen Vertreter*innen mit Stimmrecht gibt.
Folgende Vertreterinnen nehmen nun mit Antrags- und Rederecht an den Sitzungen des Beirats teil:
Promovierendenvertretung
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Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Politische Bildung (Staatswissenschaftliche Fakultät)