Beirat für Gleichstellungsfragen

Der Beirat für Gleichstellungsfragen berät die Gleichstellungsbeauftragten bei der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen* und Männern an der Universität Erfurt. Er macht dem Senat alle drei Jahre den Vorschlag für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin. Dem Beirat gehören lt. Grundordnung folgende stimmberechtigte Mitglieder an:

  • die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität (Vorsitz)
  • die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und des Max-Weber-Kollegs
  • die gewählten Mitglieder, jeweils zwei Vertreter*innen aus den Gruppen
    • der Hochschullehrenden,
    • der wissenschaftlichen Mitarbeitenden,
    • des wissenschaftsstützenden Personals und
    • der Studierenden.

Außerdem im Beirat:

  • die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
  • die stellvertretenden Fakultätsgleichstellungsbeauftragten sowie
  • die Mitarbeiter*innen des Gleichstellungs- und Familienbüros.

Eine Vertreter*in der Promovierendenvertretung ist berechtigt, mit Antrags- und Rederecht an den Sitzungen teilzunehmen.

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt zwei Jahre, die der Studierenden ein Jahr. Gewählt wird innerhalb der jeweiligen Statusgruppe parallel zu den Wahlen zum Senat. Die Wiederwahl ist zulässig. (§§ 23, 24 ThürHG, § 18 GO UE sowie die Wahlordnung der UE)

Fakultätsgleichstellungsbeauftragte werden vom Fakultätsrat bzw. dem Kollegrat für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. (§ 10 Absatz 5 GO UE)

Sitzungssaal

Mitglieder

Vorsitz und Geschäftsführung

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Fakultätsgleichstellungsbeauftragte und Stellvertreter*innen

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gewählte Mitglieder der Hochschullehrer*innen

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gewählte Mitglieder der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung

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gewählte Mitglieder der akademischen Mitarbeitenden

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gewählte Mitglieder der Studierenden

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