Der Beirat für Gleichstellungsfragen berät die Gleichstellungsbeauftragten bei der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen* und Männern an der Universität Erfurt. Er macht dem Senat alle drei Jahre den Vorschlag für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertreterin. Dem Beirat gehören an
Gewählt werden alle drei Jahre je zwei Hochschullehrende, zwei Angehörige des wissenschaftlichen und zwei des wissenschaftsstützenden Personals. Zwei Studierende werden für ein Jahr gewählt. Abgestimmt wird innerhalb der jeweiligen Statusgruppe parallel zu den Wahlen zum Senat. Die Wiederwahl ist zulässig. (§ 23 ThürHG, § 18 Absatz GO).
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte werden vom Fakultätsrat bzw. dem Kollegrat für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. (§ 10 Absatz 5 GO).
Der Gleichstellungsbeirat fördert aus dem Etat der Gleichstellungsbeauftragten bis zu drei Projekte von Nachwuchswissenschaftlerinnen* und Projekte zu Genderthemen. In der Regel werden Projekte mit bis zu 300€ unterstützt.
Bisher wurden gefördert
Formlose Anträge, mit Angaben zum Konzept, Kooperationspartner*innen und Zielgruppen, sowie einer Gesamtkostenaufstellung und ggf. weitere Förderer, können laufend im Gleichstellungsbürogestellt werden.
Universität Erfurt (Campus)
Nordhäuser Str. 63
99089 Erfurt