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Meldung von Rechtsverstößen im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
Projekt Korruptionsgefährdungsatlas
Von der Antikorruptionsbeauftragten und deren Stellvertreterin wurde ein Korruptionsgefährdungsatlas für die Universität Erfurt erstellt, welcher künftig aktuell zu halten ist. Dazu hat das Land Thüringen seine Hochschulen mit der „Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen“ vom 10.01.2019 verpflichtet.
Mit diesem Atlas wurden zum einen besonders korruptionsgefährdete Bereiche der Universität identifiziert, um zum Schutz der dort Beschäftigten und zum Schutz der Universität selbst geeignete präventive Maßnahmen ableiten zu können. Ferner wurden aber auch die bereits ergriffenen Maßnahmen und Beispiele guter Praxis zur Korruptionsprävention an der Universität Erfurt erkennbar gemacht.
Der Korruptionsgefährdungsatlas der Universität Erfurt wurde im April 2022 dem Präsidium vorgelegt. Im Ergebnis dessen sollen nunmehr unter anderem Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die Beschäftigten der Universität zu diesem Thema geprüft werden.
Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung zum Projekt.
Die folgenden rechtlichen Vorschriften und weitergehenden Informationen zur Korruptionsbekämpfung und dem Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen sind zu beachten:
Anlässlich des Welt-Antikorruptionstags hat die Thüringer Leitstelle Korruptionsbekämpfung einen Erklärfilm zum Thema „Korruption“ veröffentlicht. Darin wird die Thematik verständlich aufbereitet und bildhaft dargestellt. Neben dem Aspekt der Korruptionsprävention soll insbesondere auf die geltenden Regelungen zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteile aufmerksam gemacht werden. Der Film richtet sich sowohl an die Bediensteten des Freistaats Thüringen als auch an interessierte Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel der Sensibilisierung für das Thema Korruption. Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar. Durch Korruption wird das Grundvertrauen der Allgemeinheit in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates und seiner Bediensteten beschädigt. Daneben entsteht durch Korruption oftmals ein hoher finanzieller Schaden, der zu Lasten der Allgemeinheit geht. Aus diesem Grund sind regelmäßige Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen wichtig, um frühzeitig Korruptionsstraftaten zu verhindern bzw. besser zu erkennen und anzuzeigen.
Hinweis
Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für ein korruptes Verhalten an der Universität Erfurt haben, informieren Sie bitte die Antikorruptionsbeauftragte oder Ihren Vorgesetzten. Unterstützen Sie die Universitätsleitung auch beim Erkennen problematischer oder fehlerhafter Organisationsstrukturen, die Korruption, sonstige Vorteilsnahme oder rechtswidriges Verhalten begünstigen. Für Hinweise oder Verbesserungsvorschläge dazu wenden Sie sich bitte an die Antikorruptionsbeauftragte.
Sie können damit zum Schutz Ihrer eigenen Integrität und zum Schutz der Universität beitragen und helfen, Korruption, Risiken, Missstände und Rechtsverstöße aufzudecken und aufzuklären. Tragen Sie dazu bei, dass Imageschäden der Universität Erfurt frühzeitig abgewendet werden können.
Ihre Hinweise werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
Sie können die Antikorruptionsbeauftragte über ihre E-Mail-Adresse, über die genannten Telefonnummern oder über ihre direkte Postanschrift erreichen. Zudem steht Ihnen diese – nach Vereinbarung – selbstverständlich für ein vertrauliches persönliches Gespräch zur Verfügung.
An der Universität Erfurt ist eine interne Meldestelle gemäß § 12 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) eingerichtet. Das Gesetz regelt entsprechend seiner Bezeichnung den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an eine hierfür eingerichtete Meldestelle weitergeben (sogenannte Hinweisgeber oder auch Whistleblower).
Die interne Meldestelle nimmt Informationen von Beschäftigten über Verstöße im beruflichen Kontext bzw. Hinweise auf entsprechende Verstöße entgegen,
Ansprechpersonen
Ausschließlich die folgenden Personen sind befugt, Meldungen entgegenzunehmen, Rückmeldungen zu geben und Folgemaßnahmen einzuleiten:
Ihre Hinweise werden selbstverständlich vertraulich behandelt; bitte beachten Sie jedoch die Ausnahmen gemäß § 9 HinSchG. Von anonymen Hinweisen bitten wir abzusehen.
Im Sinne einer zügigen Bearbeitung und zur Vermeidung unnötiger Rückfragen wird gebeten, den Hinweis sowie den zugrundeliegenden Sachverhalt so genau wie möglich zu schildern. Mündliche Hinweise werden zusammengefasst in Form eines Vermerks oder durch die vollständige und genaue Niederschrift des Wortlauts in Form eines Protokolls dokumentiert. Als hinweisgebende Person erhalten Sie die Gelegenheit, den Vermerk oder das Protokoll zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und unterschriftlich zu bestätigen.
Alternativ können Sie eine externe Meldung an die zuständigen Behörden bei Land, Bund oder EU vornehmen.
Nach Eingang des Hinweises wird die Meldestelle
Sämtliche Informations-, Verfahrens- und Prüfschritte sowie Ergebnisse und Maßnahmen werden von der Meldestelle unter Wahrung der Vertraulichkeit, des Datenschutzes sowie der Datensicherheit entsprechend dokumentiert. Dafür wurden geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen installiert. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 und Art. 14 EU- DSGVO.
Zur Sicherstellung vertraulicher elektronischer Kommunikation mit der Meldestelle wird empfohlen, eine anonymisierte E-Mail-Adresse (ohne Klarnamen) zu verwenden sowie jeweils einen anonymisierten Betreff zu wählen.
Das Mailsystem der Universität Erfurt arbeitet generell mit Transportverschlüsselung. Achten Sie bitte darauf, dass Sie beim E-Mail-Versand ebenfalls eine Transportverschlüsselung einsetzen. Möchten Sie zusätzlich den Inhalt Ihrer E-Mail verschlüsseln, finden Sie hier das Zertifikat mit dem öffentlichen Schlüssel der internen Meldestelle für den Versand der S/MIME-verschlüsselten E-Mail.
Wenn Sie von der Möglichkeit der Verschlüsselung per Zertifikat keinen Gebrauch machen, kann eine Verschlüsselung des Inhalts Ihrer E-Mail nicht gewährleistet werden.
Alternativ können Sie eine verschlüsselte zip-Datei oder verschlüsselte pdf-Datei als Anhang schicken. Dazu teilen Sie der internen Meldestelle bitte das jeweilige Passwort telefonisch mit.
Aufgrund der bisher noch nicht erfolgten Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht bezieht sich aktuell die sachliche Zuständigkeit der internen Meldestelle insbesondere auf europäisches Recht (vgl. im Einzelnen Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. dem Anhang Teil I und II der EU-Whistleblower-Richtlinie). Zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren siehe unter https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Hinweisgeberschutz.html .