Personal- und Kompetenzentwicklung für Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zum Personalmanagement- und Personalentwicklungskonzept der Universität Erfurt und auch zu einigen Handlungsfeldern für das wissenschaftsadministrative bzw. Verwaltungspersonal.

Informationen zur akademischen Personal und Kompetenzentwicklung

Das Personalmanagement- und Personalentwicklungskonzept der Universität Erfurt besteht aus einen Personalmanagementteil für alle Beschäftigte (inklusive wissenschaftlichem Personal) der Universität und einem Personalentwicklungsteil für Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung. Ziel des Konzeptes ist, dass durch mehr Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten eine sehr gute Lehre für die Studierenden und Forschung gewährleistet wird. Dies stellt an die Universität Erfurt als Arbeitgeberin immer höhere Anforderungen an eine moderne Personalarbeit, insbesondere die Personalentwicklung. Ziel ist es, die Arbeitszufriedenheit und damit auch die Arbeitsergebnisse zu steigern, um die Attraktivität der Universität Erfurt als Arbeitgeberin zu erhalten und auszubauen. Darauf sind die systematischen und strategischen Personalentwicklungsmaßnahmen ausgerichtet.

Für eine gelebte Personalentwicklung bedarf es neben den im Mittelpunkt stehenden Beschäftigten der Einbindung verschiedener zielsetzender und unterstützender Akteure, wie der Hochschulleitung, insbesondere des Kanzlers, der Leiter*innen der Struktureinheiten, der direkten Vorgesetzten, des Personalrats sowie des Personaldezernats.

Darüber hinaus enthält die Rahmenleitlinie PERMANENT - Personalmanagement für Thüringen - eine allgemeine Handlungsanleitung für eine moderne Personalarbeit in der Thüringer Landesverwaltung. Die aktuelle Fassung können Sie jederzeit auf der Seite des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales abrufen: https://innen.thueringen.de/wir/personalmanagement

 

PE Verwaltung

Angebote und Informationen

Personal- und Kompetenzentwicklung für Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung

Das Personalmanagement- und Personalentwicklungskonzept enthält verschiedene Handlungsfelder, die Teil eines strategischen Personalmanagements und einer Personalentwicklung sind. Die Handlungsfelder der Universität Erfurt werden jeweils in Form einer kurzen Beschreibung, Zielsetzung, konkreten Maßnahmen und Instrumenten sowie Verantwortlichkeiten dargestellt:

Personalmanagement- und Personalentwicklungskonzept der Universität Erfurt

Die Handlungsfelder folgen dem Beschäftigungszyklus: von der Personalgewinnung über die Personalbesetzung und die Personalentwicklung bis hin zur Personalbindung.

Folgende Handlungsfelder sind aufgenommen:

  • Personalplanung/Personalbedarfsdeckung
  • Personaleinsatz und Betreuung
  • Führung und Zusammenarbeit
  • Leistungsanreize und Leistungsbewertung, berufliche Weiterentwicklung
  • Gleichstellung
  • Inklusion
  • Diversität
  • Gesundheitsprävention
  • Altersgerechte Personalentwicklung
  • Konfliktprävention/Konfliktmanagement

Fort- und Weiterbildung

Alle Angebote und relevanten Informationen zur Fort- und Weiterbildung finden Sie hier.

Angebote & Informationen für Führungskräfte

Sowohl Angebote und Informationen als auch wichtige Unterlagen für Führungskräfte im wissenschaftsadministrativen Bereich finden Sie  hier.

Mitarbeitenden-Vorgesetzten-Gespräch

Das Mitarbeitenden-Vorgesetzten-Gespräch (MVG) soll im Einklang mit der Rahmenleitlinie PERMANENT als wichtiges Instrument zur Motivation und zur Personalentwicklung angewendet und aufgefasst werden. Das MVG ist ein persönliches, vertrauensvolles und vertrauliches Gespräch, das die/der unmittelbare Vorgesetzte und die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter als gleichberechtigte Partner zur wechselseitigen Rückmeldung über erlebtes und erwünschtes Verhalten führen.

Arbeitsgrundlagen
Rundschreiben Nr. 03/2025

Unterlagen
Leitfaden MVG
Anlage 1: Einladung MVG
Anlage 2: Gesprächsthemen MVG (Personal in Technik und Verwaltung)
Anlage 4: Nachweisblatt
 Hinweis: Die Anlage 3 des Leitfadens enthält die Gesprächsthemen für wissenschaftliches Personal und ist daher hier nicht eingestellt. Bei Interesse finden sie diese hier.
 

Leistungsentgelte für Tarifbeschäftigte

Neben den tariflich festgelegten Entgeltbestandteilen können Tarifbeschäftigte auf Antrag der*des jeweiligen Fachvorgesetzten besondere Leistungszulagen erhalten. Die Honorierung besonderer Leistungen soll dazu beitragen, die Eigenverantwortung, Motivation, Leistungsbereitschaft und Führungskompetenz der Beschäftigten zu stärken und zu entwickeln.

Antrag auf Gewährung von Leistungsentgelten

Hinweis:
Alle Informationen zur Zahlung von Leistungsentgelten entnehmen Sie bitte der Dienstvereinbarung zur Zahlung von Leistungsentgelten gem. § 18 i.d.F.d. § 40 Nr. 6 TV-L

Antragsfristen:
30.04. und 31.10.

Weitere Unterstützungsangebote