Senatsausschuss für Internationales
AUFGABEN
Der Ausschuss berät den Senat in grundsätzlichen und über eine Fakultät hinausgehenden internationalen Angelegenheiten. Zudem berät er Maßnahmen im Hinblick auf die Internationalisierungsstrategie der UE. Er prüft diesbezügliche Kooperationsverträge, die im Namen der Universität Erfurt abgeschlossen werden. Der Senatsausschuss koordiniert und verantwortet in Abstimmung mit dem Internationalen Büro die Auswahlverfahren zur Vergabe von Austauschplätzen und -stipendien auf gesamtuniversitärer Ebene. Der Senatsausschuss für Internationales kann für spezifische Angelegenheiten inner- oder außer-universitäre Expert*innen mit beratender Stimme zu seinen Sitzungen einladen.
Ende der Amtszeit: 30.09.2028 (wobei die Vertreter*innen aus der Gruppe der Studierenden und Promovierenden jährlich neu vom Senat benannt werden)
MITGLIEDER
Vorsitz
- Prof. Dr. Beate Hampe, Vizepräsidentin für Internationale Angelegenheiten
vier Professor*innen, eine*r aus jeder Fakultät
- Prof. Dr. Agnes Pfrang (Ewi), Stellvertretung: Prof. Dr. Waldemar Bauer
- Prof. Dr. Myriam Wijlens (KTF)
- Prof. Dr. Kai Hafez (Phil)
- Prof. Dr. Achim Kemmerling (Stawi), Stellvertretung: Prof. Dr. Andreas Goldthau
ein*e Vertreter*in des Max-Weber-Kollegs
- Dr. Amelie Stuart, Stellvertretung: Benjamin Seyd
ein*e Vertreter*in der Brandt School
- Florian Heintze, Stellvertretung: Jenny Wagner
zwei Vertreter*innen der akademischen Mitarbeiter*innen
- Dr. Susann Amy Foxley, Stellvertretung: Dr. Anne Grüne
zwei Vertreter*innen der Studierenden
- Sara Büchner
- Jasper Adden
ein*e Vertreter*in der Promovierenden
- Lucas Auradniczek
ein*e Vertreter*in der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung
- Sabine Altwein, Stellvertretung: Sebastian Große
die Leitung des Internationalen Büros (beratend)
- Dr. Antja Dallmann
der Diversitätsbeauftragte der UE (beratend)
- Christian Tischmeyer
ein*e Vertreter*in aus dem Sprachenzentrum (beratend)
- Dr. Susanne Hoppe
ein*e Vertreter*in des Referats Forschungs- und Graduiertenörderung (beratend)
- Silvia Kurzner
Die Geschäftsführer*innen der Fakultäten und des MWK werden als ständige Gäste des Ausschusses eingeladen und können sich durch eine*n vom Fakultäts- bzw. Kollegrat Benannte*n als Gast im Ausschuss vertreten lassen. Vertreter*innen der Forschungs- bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen (FZG, FB, ESE etc.) sollen themenbezogen geladen werden.

