Dienstreisen und Fortbildung

Dienstreisen

Globusabbildung

Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Dienstortes. Sie dürfen erst dann angetreten werden, wenn sie zuvor schriftlich angeordnet oder genehmigt worden sind. Werden Dienstreisen ohne schriftliche Genehmigung oder Anordnung angetreten, kann dies zum Verlust von Ansprüchen bezüglich Reisekostenerstattung und Unfällen führen. Dienstreisen sind nur dann zu genehmigen, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Bei Auslandsdienstreisen sind die aktuellen Reisewarnungen zu prüfen und entsprechend zu beachten.

Dienstgänge sind Gänge oder Fahrten zur Erledigung von Dienstgeschäften am Dienst- oder Wohnort außerhalb der Dienststätte, die angeordnet oder genehmigt worden sind; die Anordnung bzw. Genehmigung bedarf hierfür nicht der Schriftform.

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Ihre Ansprechpartnerin

Sabine Manke
Sachbearbeiterin Reisekosten
(Dezernat 3: Finanzen)
C02 – Verwaltungsgebäude / Raum 1.18

Fortbildungen und Fortbildungsreisen

Zeichnung zweier Köpfe im virtuellen Raum

Fortbildungen und Fortbildungsreisen sind Veranstaltungen bzw. Reisen, die Bedienstete nach Abschluss Ihrer Ausbildung zur beruflichen Weiterbildung oder zur Erweiterung Ihrer beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, zur Anpassung an geänderte dienstliche Anforderungen oder zur Vorbereitung auf die Wahrnehmung neuer oder anderer Aufgaben unternehmen.

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Ihre Ansprechpartner*innen

Jens Panse
Fortbildungsbeauftragter
(Dezernat 2: Personal)
C02 – Verwaltungsgebäude / Raum C02.01.28
Vivien Kretschmer
Mitarbeiterin Sachgebiet 5
(Dezernat 2: Personal)
C02 – Verwaltungsgebäude / Raum C02.01.28