Nach der Tagung

Wie kann ich meine Reisekostenbeihilfe bekommen?

Wenn Sie an einer ausländischen Forschungseinrichtung arbeiten, haben wir für Sie eine Reisekostenbeihilfe bei der DFG beantragt. Um diesen Zuschuss abrufen zu können, benötigen wir von Ihnen nach der Tagung, möglichst bis zum Ende des Monats September, das ausgefüllte Reisekostenformular, das Sie in Ihrem Tagungsmaterial finden werden, sowie die Tickets und Rechnungen im Original als Nachweis über Ihre Reise- und Übernachtungskosten. 

Sollen die Beiträge publiziert werden?

Ja, die Beiträge sollen publiziert werden, und zwar in einem Band der Reihe Frühneuzeit-Impulse, der Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft »Frühe Neuzeit« im Verband der Historikerinnen und Historiker Deutschlands. Ein Stylesheet findet sich hier; idealerweise richten Sie Ihren Terxt möglichst früh daran aus, damit beschleunigen Sie die Veröffentlichung.

Folgender Zeitrahmen ist für die Abwicklung vorgesehen:

  • Abgabe des Beitrags bei der Sektionsleitung bis zum 30. Oktober 2024
  • Kommentierung durch Sektionsleitung bis zum 15. Januar 2024
  • Überarbeitung durch Autor:in bis zum 15. Februar 2025
  • Weiterleitung der Beiträge der Sektion an Bandherausgeber Martin Mulsow & Markus Meumann bis zum 7. März 2025
  • gegebenenfalls Kommentierung durch Herausgeber bis zum 15. April 2025
  • Redaktionelle Bearbeitung der Beiträge bis zum 15. Juli 2025
  • Rücklauf und Freigabe für den Satz durch die Autor:in bis zum 30. August 2025
  • Satz zum 15. Oktober 
  • Autorkorrekturen bis zum 7. November 2025
  • Druckfreigabe bis zum 15. Januar 2026