FAQ - Bachelor-"alt" (ab WiSe 2012/13)

1. Werden meine im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt?

Der Studienrichtungssprecher ist zuständig für die Anerkennung in- und ausländischer Studienleistungen.

Um Studienleistungen anerkennen zu lassen, muss das benötigte Formular bei Studium und Lehre heruntergeladen und ausgefüllt werden.

Die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen wird erforderlich, wenn Sie vor Ihrem Studium an der Universität Erfurt bereits ein Studium im Ausland absolviert haben oder wenn Sie während des Studiums an der Universität Erfurt für ein Semester oder ein Jahr ins Ausland gehen. Im letzteren Fall ist es hilfreich, dass Sie vor Antritt des Auslandsstudiums ein Learning Agreement abschließen, das regelt, welche Kurse Sie im Ausland absolvieren werden und wie diese anschließend an der Universität Erfurt angerechnet werden. Teilnehmer am Erasmus-Programm müssen ein Learning Agreement abschließen, allen anderen Studierenden, die ins Ausland gehen, wird der Abschluss eines Learning Agreements dringend empfohlen.

Näheres und Formulare finden Sie hier.

Den Antrag auf Anerkennung sollten Sie umgehend nach Ihrer Rückkehr und nach Vorliegen des Transcripts of Records über Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen stellen.

2. Werden meine Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt?

Der Studienrichtungssprecher ist zuständig für die Anerkennung in- und ausländischer Studienleistungen.

Um Studienleistungen anerkennen zu lassen, muss das benötigte Formular bei Studium und Lehre heruntergeladen und ausgefüllt werden.

Mehr Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Dieses muss zusammen mit den entsprechenden Leistungsnachweisen (Schein mit Angabe des Titels der Veranstaltung, Namen des Dozenten, Credits und Note sowie Modulzuordnung) zur Anerkennung vorgelegt werden.

3. Werden meine Sprachprüfungen und internationalen Sprachzertifikate anerkannt?

Die Anerkennung von Sprachprüfungen und von internationalen Sprachzertifikaten werden durch das Sprachenzentrum durchgeführt.

Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier

4. Wie kann ich in der Orientierungsphase Module ausgleichen?

  • Zwei staatswissenschaftliche Studienrichtungen

Gem. § 3 Abs. 1 c) B-PO-Sta kann während der O-Phase in der Hauptstudienrichtung "einmalig ein nicht bestandenes Modul durch ein mindestens gleichgewichtiges Modul in derselben Studienrichtung ausgeglichen werden, das mit der Note befriedigend (3,0) bestanden wurde." Eine analoge Regelung gilt gem. § 4 Abs. 1c) B-PO-Sta auch für die Nebenstudienrichtung.

Werden Haupt- und Nebenstudienrichtung aus den staatswissenschaftlichen Studienrichtungen (Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften) gewählt und ist damit die sogenannte "gemeinsame O-Phase Staatswissenschaften" zu absolvieren, gilt die vorgenannte Regelung in zwei der drei staatswissenschaftlichen Studienrichtungen, unabhängig davon, ob es sich um die Haupt- oder Nebenstudienrichtung handelt.

  • Eine nicht-staatswissenschaftliche Nebenrichtung

Für Studierende, die ihre zweite Studienrichtung nicht im Bereich der Staatswissenschaften gewählt haben, erstreckt sich das Studium der Staatswissenschaftlichen Studienrichtung (Haupt- oder Nebenstudienrichtung) auf die drei jeweiligen Pflichtmodule sowie zwei weitere Module aus den übrigen Staatswissenschaften; z.B.: Hauptstudienrichtung: Erziehungswissenschaften, Nebenstudienrichtung: Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften --> 3 sozialwissenschaftliche Pflichtmodule sowie zwei Module aus Recht- und/oder Wirtschaftswissenschaften.

Analog zur Nebenstudienrichtung Management, siehe unten, besteht in diesem Fall zwischen den fünf Modulen der O-Phase eine einmalige Ausgleichsmöglichkeit.

- Unterfall: Nebenstudienrichtung Management ohne staatswissenschaftliche Hauptstudienrichtung

Gem. § 4 Abs. 3 B-PO-Man "kann einmalig ein nicht bestandenes Modul durch ein Modul ausgeglichen werden, das mindestens mit der Note befriedigend (3,0) bestanden wurde." Hier gilt die vorgenannte Bindung an die jeweilige Nebenstudienrichtung ausdrücklich nicht, sondern zwischen den fünf Modulen der O-Phase der Nebenstudienrichtung Management besteht eine uneingeschränkte Ausgleichsmöglichkeit.

Achtung: Wurde das Hauptfach ebenfalls an der Staatswissenschaftlichen Fakultät gewählt, gilt oben unter dem Punkt „Zwei staatswissenschaftliche Studienrichtungen“ Gesagtes!

Weitere Hinweise

Die Ausgleichsregelung bezieht sich ausschließlich auf die Modulebene. Ein Modul besteht i.d.R. aus mehreren Lehrveranstaltungen. Die Bestehens-Regelung der jeweiligen Module finden Sie in den Modulbeschreibungen jeweils unter dem Modulprüfungscode #99. Einzelne Lehrveranstaltungen können hingegen nicht ausgeglichen werden.

Unter einem "gleichgewichtigen" Modul sind die damit zu erwerbenden Leistungspunkte (i.d.R. 6) zu verstehen. Danach kann ein Modul mit 6 LP nicht mit einem Modul mit 3 LP ausgeglichen werden.

Mit "derselben" Studienrichtung ist gemeint, dass Module bspw. der wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtung nur mit Modulen der wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtung ausgeglichen werden können. Das gilt analog für die Module der Studienrichtungen Rechtswissenschaft und Sozialwissenschaften.

Das Modul "Einführung in das Staatswissenschaftliche Studium" (ESS) ist grundsätzlich mit allen Modulen der drei zuvor benannten Studienrichtungen ausgleichbar. Dies gilt jedoch nicht im umgekehrten Fall, d.h. ein rechts-, sozial-, oder wirtschaftswissenschaftliches Modul kann nicht mit dem ESS-Modul sozusagen als "Joker" ausgeglichen werden, da es nicht einer Studienrichtung angehört.

Bei Fragen zur Ausgleichsmöglichkeit und Ihrem Studium wenden Sie sich bitte an Ihren Mentor!

5. Was ist ein Brückenmodul?

Das ist ein Modul welches aus einer anderen Studienrichtung eingebracht werden kann.

In der Hauptstudienrichtung kann einmal ein Modul im Umfang von 6 LP aus einer anderen Staatswissenschaft eingebracht werden. Diese Module fungieren als „Brückenmodule“ zwischen den Staatswissenschaften.

6. Kann ich meine Haupt- und Nebenstudienrichtung noch einmal wechseln?

Gemäß Rahmenprüfungsordnung ist ein Wechsel der Haupt- und Nebenstudienrichtung nur zum Ende des 1. Studienjahres auf Antrag möglich. Die Orientierungsphase ist dann in einer Studienrichtung, die neu aufgenommen wird, im 2. Studienjahr erfolgreich abzuschließen.

Der Antrag auf Studienrichtungswechsel ist schriftlich im Dezernat 1: Studium und Lehre zu stellen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise.

Vollstawisten, die nach bestandener O-Phase lediglich Haupt- und Nebenfach tauschen möchten, stellen ebenfalls einen Antrag auf Studienrichtungswechsel. An der Fachsemesterzahl ändert sich aufgrund der identischen O-Phase nichts. 

Antrag auf Studienrichtungswechsel

7. Wo erhalte ich mein vorläufiges Zeugnis (bereinigtes Zeugnis)?

Anfragen vorläufige Notenübersicht vorab an: Frau Schöppe 

  • eine einfach erstellte Wordtabelle (Notenübersicht: Modulcode, Modulbezeichnung, LP, Note) zusenden
  • In die Tabelle nur eintragen, was Sie einbringen wollen --> aber alles, was Sie einbringen müssen, muss drin sein. Wenn Sie etwas weglassen wollen, was Sie nicht einbringen müssen, tragen Sie es nicht in die Tabelle ein. Am Ende müssen die 180 Punkte, aus O-Phase + Q-Phase + noch ausstehend, erreicht sein.
  • Die Leistungspunkte gesamt (aus der Orientierungs-Phase,  Qualifizierungs-Phase und den noch ausstehenden Modulen) sollten bei Abschluss 180 Punkte ergeben.
  • Des Weiteren benötige ich einen aktuellen beglaubigten Auszug Ihrer Noten im E.L.V.I.S. im Original. 

Die Universität Erfurt stellt kein vorläufiges Zeugnis aus. Studierende können aber jederzeit einen beglaubigten Notenbericht (Transcript) in deutscher und/oder englischer Sprache im Dezernat 1:Studium und Lehre bestellen.

8. An wen wende ich mich, wenn ich den Anspruch auf Nachteilsausgleich geltend machen möchte?

Studieninteressierte oder Studierende mit längerfristigen Beeinträchtigungen (z. B. Beeinträchtigungen des Hörens, des Sehens, des Sprechens sowie des Haltungs- und Bewegungsapparats, chronisch-somatische und psychische Erkrankungen sowie Teilleistungs- und Autismus-Spektrum-Störungen) können von dem Nachteilsausgleich Gebrauch machen.

Generell ist es an dieser Stelle zu empfehlen ein Gespräch mit dem Schwerbehindertenbeauftragten zu vereinbaren. Dieser kann Ihnen gezielte Informationen und Unterstützung bieten.

Ebenso können Sie bei ihm den Antrag auf Nachteilsausgleich einreichen oder in Verbindung mit dem Gespräch ausgefüllt mitbringen.

Den Antrag finden Sie hier.

9. Was mache ich, wenn ich während der Prüfung erkranke?

Haben Sie das Gefühl, dass Sie aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage sind die gerade anstehende Prüfung abzulegen, MELDEN SIE DIES UMGEHEND DEM PRÜFER BEVOR DIE PRÜFUNG STARTET!! 

Eine, im Nachgang eingereichte Krankmeldung, ohne den Krankenhinweis im Vorfeld einer Prüfung, wird nicht anerkannt!

Hinweise zu Krankheitsanzeige bei Prüfungen bzw. Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht 

10. Mentorenverteilung

11. Alte Leistungsscheine

Bitte beachten Sie, dass im Moment aus organisatorischen Gründen keine Leistungsscheinausgabe vor Ort stattfinden kann.

Senden Sie uns bitte eine Übersicht über die benötigten Scheine aus der Staatswissenschaftlichen Fakultät sowie einen frankierten Rückumschlag mit Ihrer aktuellen Anschrift sowie einer Kopie Ihres Thoska-Ausweises an Frau Sandra Nier (Raum 0069: Neu ab 06/2021).

Wir senden Ihnen die Leistungsscheine schnellstmöglich postalisch zu. Bitte beachten Sie, dass wir nur die Leistungsscheine aus der Staatswissenschaftlichen Fakultät verwalten, Leistungsscheine aus dem Sprachenzentrum erfragen Sie bitte dort.

Seit dem WS 2019/20 werden die Originalleistungsscheine direkt an Studium und Lehre geschickt, sodass wir Ihnen diese nicht mehr zusenden können! Leistungsscheine für Praktika gibte es nur noch für Praktika, die bis einschließlich SS 2020 belegt wurden!

Vielen Dank für Ihr Verständnis