FAQ - Bachelor-"neu" (ab WiSe 2021/22)

1. Was sind Studienfachberater und wann sollte ich diese konsultieren?

Die Studienfachberater unterstützen und beraten u. a. bei der Belegung zum Semesterbeginn und auch, ob zum Ende des Studiums alle erforderlichen Studienleistungen ordnungsgemäß erbracht sind. Darüber hinaus sind sie zuständig für den Abschluss von Learning Agreements,  Anerkennungen von Leistungen die an einer anderen Hochschule im In- und/oder Ausland erbracht wurden, BAföG-Bescheinigungen, Beurteilugn der richtigen Auswahl der Praktikumsstelle sowie allen weiteren Belangen, die unmittelbar mit dem Studium an der Staatswissenschaftlichen Fakultät im Zusammenhang stehen. 

Zuständig ist der Studienfachberater des jeweiligen Studienfachs, zu finden hier  

 

 

 

2. Wer ist mein/e Mentor/in bzw. wo finde ich meine/n Mentor/in (Mentorenverteilung)

Mentoren sind Professor:innen und akademische Räte des jeweiligen Hauptfachs. Für alle Erstsemester mit der Hauptstudienrichtung an der Staatswissenschaftlichen Fakultät gibt es eine/n Mentor/in, die/der Ihnen zugeteilt wird. Diese/r steht Ihnen während Ihrer gesamten Studienzeit beratend zur Seite und unterstützt Sie vor allem bei Fragen der richtigen Belegung nach den jeweiligen Bestimmungen des Haupt- und/oder Nebenfachs der Staatswissenschaftlichen Fakultät.

Die Verteilung der Mentoren und die dazugehörige Liste finden Sie je nach Hauptfach und Immatrikulationssemester hier: 

3. Wie kann ich in der Orientierungsphase Module ausgleichen?

Vollstawist (Haupt- und Nebenfach Staatswissenschaften)

Gem. § 7 Abs. 1 a) B-PO Sta 2021 kann „jeweils einmalig ein nicht bestandenes O-Phasen-Modul* durch ein anderes O-Phasen-Modul aus demselben Studienfach ausgeglichen werden, das mindestens mit der Note „befriedigend“ (3,0) bestanden wurde.“

Werden Haupt- und Nebenfach aus den staatswissenschaftlichen Studienfächern (Management, Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften) gewählt und ist damit die sogenannte "gemeinsame O-Phase Staatswissenschaften" zu absolvieren, gilt die vorgenannte Regelung in zwei der drei staatswissenschaftlichen Studienfächer (Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften), unabhängig davon, ob es sich um das Haupt- oder Nebenfach handelt.

Wenn Sie beispielsweise Wirtschaftswissenschaften als Hauptfach und Sozialwissenschaften als Nebenfach studieren und haben ein Modul aus den Wirtschaftswissenschaften nicht bestanden, können Sie dies nur mit einem anderen Modul aus den Wirtschaftswissenschaften, welches mindestens mit der Note „befriedigend“ (3,0) bestanden wurde, ausgleichen. Gleiches gilt für Ihr Nebenfach – hier als Bsp. Sozialwissenschaften –; hier kann eines der sozialwissenschaftlichen Module, welches Sie nicht bestanden haben, mit einem anderen Modul aus den Sozialwissenschaften, welches mit der Note „befriedigend“ (3,0) bestanden wurde, ausgeglichen werden.

Selbstverständlich gilt diese Ausgleichsmöglichkeit auch für das „dritte“ staatswissenschaftliche Studienfach, das hier im Beispiel Rechtswissenschaft wäre.

Bitte beachten Sie aber, dass ein solcher Ausgleich nur einmal im jeweiligen Studienfach möglich ist und auch nur zweimal insgesamt. Haben Sie also bspw. in Ihrem Haupt- und Nebenfach jeweils einmal ausgleichen müssen, ist ein weiterer Ausgleich im dritten Fach nicht möglich.

Halbstawi (Hauptfach Staatswissenschaften und Nebenfach nicht Staatswissenschaften)

Für Studierende, die ihre zweite Studienrichtung nicht im Bereich der Staatswissenschaften gewählt haben, erstreckt sich das Studium der Staatswissenschaftlichen Studienrichtung (Haupt- oder Nebenstudienrichtung) auf die drei jeweiligen Pflichtmodule des Hauptfaches sowie zwei weitere Module aus den übrigen Staatswissenschaften. Gemäß § 7 Abs. 1 b) B-PO Sta 2021 kann somit in einem! der drei Studienfächer einmalig ein nicht bestandenes O-Phasen-Modul durch ein anderes O-Phasen-Modul aus demselben Studienfach ausgeglichen werden, das mindestens mit der Note „befriedigend“ (3,0) bestanden wurde.

Daher empfehlen wir Ihnen, in der O-Phase die zwei Module, die neben den Pflichtmodulen Ihres gewählten Hauptfachs zu absolvieren sind, aus demselben Studienfach zu belegen.

Beispiel: Wenn Sie Rechtswissenschaft als Hauptfach und Kommunikationswissenschaften als Nebenfach studieren, müssen sie in der O-Phase die drei Pflichtmodule aus dem Studienfach Rechtswissenschaft absolvieren, mithin:

  • Grundlagen des Rechts I (R GdR 01),
  • Staatsrecht (R ÖR 01),
  • Zivilrecht I (R ZWR 01)

sowie

zwei O-Phasen-Module des Studienfachs Sozialwissenschaften

und/oder

zwei O-Phasen-Module des Studienfachs Wirtschaftswissenschaft

Es ist sinnvoll, die weiteren beiden Module innerhalb desselben Studienfachs zu belegen, damit ein Ausgleich möglich ist. Bestehen Sie bspw. ein Modul aus den Wirtschaftswissenschaften nicht, könnten Sie es mit dem zweiten Modul aus der Wirtschaftswissenschaft, sofern dieses mit mindestens „befriedigend“ (3,0) bestanden ist, ausgleichen. Das ist nicht möglich, wenn Sie stattdessen das zweite Modul aus den Sozialwissenschaften belegt hätten. Diese können nicht miteinander ausgeglichen werden bzw. kann ein Ausgleich immer nur innerhalb desselben Studienfachs erfolgen.

Hauptfach Internationale Beziehungen und Nebenfach aus den Staatswissenschaften (Vollstawist)

Hier gelten gem. § 5 Abs. 1 a) B-PO-IntB die gleichen Bestimmungen, wie für Studierende mit Haupt- und Nebenfach aus den Studienfächern Staatswissenschaften (Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaft).

Hauptfach Internationale Beziehungen mit einem nicht staatswissenschaftlichen Nebenfach

Allerdings ist dies nach § 5 Abs. 1 b B-PO Sta 2021 anders, wenn Sie Internationale Beziehungen als Hauptfach studieren und ein Nebenfach in einem anderen Fach als den Staatswissenschaften studieren.

In der O-Phase müssen Sie folgende vier! Pflichtmodule absolvieren:

  • Grundlagen des Rechts I (R GdR 01),
  • Staatsrecht (R ÖR 01),
  • Sozialwissenschaftliche Grundlagen: Internationale Beziehungen (SG IntB),
  • Sozialwissenschaftliche Grundlagen: Statistik (SG Stat)

sowie

  • Einführung in die Makroökonomie und Wirtschaftspolitik – wird empfohlen!

oder

  • Einführung in die Mikroökonomie

Ein Ausgleich ist hier nur einmal und nur zwischen folgenden Modulen möglich:

    • Grundlagen des Rechts und Staatsrecht
    • Internationale Beziehungen und Statistik
    • Einführung in die Makroökonomie und Wirtschaftspolitik und Einführung in die Mikroökonomie

Da Sie nur eines der beiden wirtschaftswissenschaftlichen Module absolvieren müssen, empfehlen wir für den Fall des Nichtbestehens und eines möglichen Ausgleichs, beide Module zu belegen.

Für den Ausgleich gilt, dass dieser nur möglich ist, wenn das Ausgleichsmodul mit mindestens „befriedigend“ (3,0) bestanden wurde.

Weitere Hinweise:

Ein Modul besteht i.d.R. aus mehreren Lehrveranstaltungen. Die Bestehens-Regelung der jeweiligen Module finden Sie in den Modulbeschreibungen jeweils unter dem Modulprüfungscode #99. Einzelne Lehrveranstaltungen können hingegen nicht ausgeglichen werden; die Ausgleichsregelung bezieht sich ausschließlich auf die Modulebene.

Unter einem "gleichgewichtigen" Modul sind die damit zu erwerbenden Leistungspunkte (LP) zu verstehen. Danach kann ein Modul mit 6 LP nicht mit einem Modul mit 3 LP oder ein 9 LP-Modul mit einem 6LP-Modul ausgeglichen werden.

Mit "demselben" Studienfach ist gemeint, dass Module bspw. des Studienfachs Wirtschaftswissenschaft nur mit Modulen aus dem Studienfach Wirtschaftswissenschaft ausgeglichen werden können. Das gilt gleichermaßen für die Module der Studienfächer Rechtswissenschaft und Sozialwissenschaften.

*die Ausgleichsregelungen gelten explizit nur für O-Phasen-Module. Die sogen. O/Q-Phasen-Module können weder ausgeglichen, noch kann mit diesen Modulen ein Ausgleich erbracht werden. Für deren Nicht-Bestehen gelten die Wiederholungsregelungen der Q-Phasen-Module gem. § 15 Abs. 2, S. 5 B RPO 2019.

4. Was ist ein Brückenmodul?

Das ist ein 6-LP-Modul welches i. R. d. Q-Phase aus einem anderen Studienfach der Staatswissenschaften (Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaft) eingebracht werden kann.

Beispielsweise kann im Hauptfach Rechtswissenschaft einmalig ein Q-Phasen-Modul aus den Studienfächern Sozialwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaft im Umfang von 6 LP/ECTS belegt, absolviert und eingebracht werden. Dieses grds. „fachfremde“ Modul nennt man „Brückenmodul“.

5. Kann ich mein Haupt- und/oder Nebenfach noch einmal wechseln?

Gemäß Rahmenprüfungsordnung ist ein Wechsel des Haupt- und Nebenfachs nur zum Ende des 1. Studienjahres auf Antrag möglich. Die Orientierungsphase ist dann in einem anderen Studienfach oder einer Studienfächer-Kombination, die neu aufgenommen wird, im 2. Studienjahr erfolgreich abzuschließen.

Der Antrag auf Studienfachwechsel ist schriftlich im Dezernat 1: Studium und Lehre zu stellen.

„Vollstawisten“, die nach bestandener O-Phase lediglich Haupt- und Nebenfach tauschen möchten, stellen ebenfalls einen Antrag auf Studienfachwechsel. An der Fachsemesterzahl ändert sich aufgrund der identischen O-Phase nichts.

Hinweise und den Antrag auf Studienfachwechsel finden sie hier: 

6. Wo erhalte ich mein vorläufiges Zeugnis (bereinigtes Zeugnis)?

Mit Ihrer Beantragung bei SuL (Studium und Lehre) erhalten Sie eine vorläufige Bescheinigung. Sie können diese per Post oder telefonisch (+49 361 737 5100) beantragen. Die Ausstellung dieses Zeugnisses erfolgt gegen eine Gebühr von 3 Euro pro Bescheinigung (die erste Bescheinigung ist jedoch kostenlos). Zu beachten sind die Sprechzeiten; nur in dieser Zeit können Sie die Bescheinigung abholen. Die Zahlung kann nur dienstags und donnerstags erfolgen, da die Zahlstelle nur an diesen Tagen von 12 bis 15 Uhr geöffnet ist.

Am Ende Ihres Studiums erhalten Sie ein bereinigtes Zeugnis. Vorher ist dies noch nicht möglich. Erst wenn Sie alle erforderlichen Module belegt und die erforderliche Punktzahl erreicht haben, kann SUL Ihnen ein bereinigtes Zeugnis ausstellen.

Da die Bewerbungsfristen für die konsekutiven Masterprogramme bereits vor Ende Ihres Studiums beginnen und Sie ggf. ein bereinigtes Zeugnis für eine mögliche Zulassung benötigen, bieten wir Ihnen in Ausnahmefällen die Erstellung eines bereinigten Zeugnisses auf der Basis ihrer bereits erbrachten Leistungen an. Dies gilt jedoch ausschließlich für die Studienfächer der Staatswissenschaften, mithin Internationale Beziehungen, Management, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaft. Eine Prüfung und Bescheinigung von Studienfächern anderer Fakultäten der Universität Erfurt erfolgt nicht, hierzu müssen Sie sich an Ihre jeweilige Fakultät wenden.

Sofern Sie einen vorläufigen Notenbericht kurz vor Abschluss Ihres Bachelor-Studiums wünschen, kontaktieren Sie bitte Frau Birgit Schöppe birgit.schoeppe@uni-erfurt.de ;diese wird Ihnen dann weitere Instruktionen sowie die einzureichenden Unterlagen benennen.

7. An wen wende ich mich, wenn ich einen Anspruch auf Nachteilsausgleich geltend machen möchte?

Wenn Sie einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich (Schreibzeitverlängern, Prüfung mit Hilfsmitteln o. ä.) stellen möchten, wenden Sie sich bitte an das Dezernat für Studium und Lehre (SuL). Für die Antragstellung kann auch eine Sprechstunde oder ein individueller Termin vereinbart werden, damit Sie sich über alle Rechte und Möglichkeiten informieren können. Dieser Link führt Sie zu den Ansprechpartnern, weiteren Informationen sowie zu dem auszufüllenden Dokument.

8. Was mache ich, wenn ich in der Prüfungszeit erkranke?

9. Kann ich von einer Prüfung zurücktreten, wenn ich nicht erkrankt bin und wenn ja, wie?

Die Modulprüfung ist systematisch mit Belegung der entsprechenden Lehrveranstaltung in einem Modul zu belegen. Nach Belegung dieser Modulprüfung ist ein Rücktritt nur noch vor Antritt zu dieser Prüfungsleistung möglich. Hierfür müssen dem Prüfer nachvollziehbare und glaubhafte Gründe, die nicht von Ihnen zu vertreten sind (sprich, für die Sie nichts können bzw. auf die Sie keinen Einfluss haben oder hatten), dargelegt werden. Ob diese Ihren Rücktritt rechtfertigen/begründen und dem Rücktritt damit stattgegeben wird, obliegt allein dem Entscheidungsermessen des/der jeweiligen Prüfer:in.

Der BA-Prüfungsausschuss kann keine eigene Entscheidung, ob ein Rücktritt gewährt wird oder nicht treffen, sondern vielmehr nur bei der/dem jeweiligen Prüfer:in darauf hinwirken, ihre/seine Entscheidung nochmals zu überdenken.

10. Kann ich in der Qualifizierungsphase ein weniger gut bestandenes Modul zur Notenverbesserung wiederholen?

Gem. § 15 Abs. 2 S. 5 B-RPO-2019 (Bachelor-Rahmenprüfungsordnung) kann nur ein nicht bestandenes Modul der Q-Phase einmalig in einem Folgesemester wiederholt werden. Damit ist die Möglichkeit der Wiederholung zur Notenverbesserung ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass das erneute Absolvieren eines nicht bestandenen Moduls eine erneute Belegung nebst Belegung der Modulprüfung bedarf.

11. Wie bekomme ich ein Empfehlungsschreiben (bspw. für ein Stipendium)?

Sollten Sie ein Empfehlungsschreiben bzw. ein Gutachten für Bewerbungen (etwa für Stipendien, MA-Studiengänge usw.) benötigen, dann sollten Sie sich mindestens vier Wochen vor Fristende für das Einreichen solcher Schreiben (Einsendeschluss) an Lehrende der Fakultät wenden, bei denen Sie bereits Seminare belegt haben und die somit auch fundierte Aussagen über Ihre Studienleistungen und Ihr Profil machen können. Finden Sie auf diesem Wege keine Lehrenden, die zur Erstellung eines Schreibens in der Lage sind, dann suchen Sie das persönliche Gespräch mit Ihrer/m Mentor:in, welche dann nach Aktenlage ein solches Schreiben verfassen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Lehrenden viele Aufgaben haben und deswegen bei der Nichteinhaltung der Vier-Wochen-Frist die rechtzeitige Abfassung des Empfehlungsschreibens nicht gewährleistet werden kann.

12. Modulprüfungen

Modulprüfungen (#99) müssen immer gesondert zu den zu belegenden Modulen/Lehrveranstaltungen belegt werden, um zu den Prüfungen am Semesterende zugelassen zu werden. Definiert werden diese in den jeweiligen Modulbeschreibungen. Danach haben Klausuren i. d. R. eine Bearbeitungszeit von 90 Minuten. Mündlich/Praktische Prüfungen haben je Kandidat/Kandidatin und Stoffgebiet eine Dauer von 15 bis 30 Minuten. Schriftliche Arbeiten haben einen Umfang von in der Regel mindestens 8 Seiten (12.000 Zeichen).

13. Weiteres Haupt- oder Nebenfach

Nach § 10 B-PO-Sta-HN kann ein weiteres staatswissenschaftliches Studienfach (neben Ihrem Haupt- und oder Nebenfach aus den Staatswissenschaften) im Umfang einer Haupt- oder Nebenstudienrichtung studiert werden. Die Feststellung erfolgt im Rahmen der Q-Phasen-Prüfung am Ende des Studiums (Mitte September bei Beendigung im Sommersemester, Mitte März bei Beendigung im Wintersemester).

Die Bescheinigung erfolgt durch das Dekanat der Staatswissenschaftlichen Fakultät und nicht! durch das Dezernat 1, Studium und Lehre. Diese Bescheinigung wird auch nicht zusammen mit dem Zeugnis ausgehändigt, sondern separat versendet. Hierfür genügt ein formloser Antrag im Dekanat staatswissenschaften@uni-erfurt.de unter Angabe der konkreten Studienfach-Immatrikulation sowie welches weitere Fach als Haupt- und/oder Nebenfach absolviert wurde.

Bitte denken Sie an die Angabe der aktuellen Postanschrift, die mind. noch zwei Monate nach Studienabschluss gültig sein sollte.

 

14. Fragen und Antworten zum Learning Agreement (LA) sowie Auslandsstudium

a) Werden meine im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt? Und werden meine Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt?

Vor Ihrem Auslandssemester ist unbedingt ein Learning Agreement (hierzu unten mehr ab c)) mit der oder dem zuständigen Studienfachkoordinator:in abzuschließen (siehe Liste der Studienfachkoordinator:innen unten). In diesem Agreement bescheinigt die oder der Studienfachkoordinator:in, dass Inhalte und Workload der im Ausland zu erbringenden Leistungen äquivalent zu den Modulen der Universität Erfurt und damit anerkennungsfähig sind. Beachten Sie, dieses Agreement ist die Grundlage der späteren Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen und ohne dieses Agreement besteht die Möglichkeit, dass Leistungen gar nicht oder nicht in vollem Ausmaß anerkannt werden (können).

Vorgehen (beachten Sie, dass die Reihenfolge des Vorgehens unbedingt eingehalten werden muss und nur vollständige Anträge auf ein Learning-Agreement bearbeitet werden):

  • Nachdem Sie eine Gast-Universität im Ausland gewählt haben, suchen Sie vor Antritt des Auslandssemesters Module dieser Gast-Universität, die Sie belegen und für Ihr Studium an der Universität Erfurt anerkennen lassen möchten.
  • Vermerken Sie diese Module der Gast-Universität und geben Sie unbedingt an, für welche Module Ihres Studiums die Anerkennung an der Universität Erfurt erfolgen soll. Dazu müssen Sie die Kommentierung bzw. die Beschreibung der Module der Gast-Universität in ausgedruckter Form dem Learning Agreement beilegen, damit bereits vor Antritt Ihres Auslandssemesters beurteilt werden kann, ob die Module an der Gast-Universität in Inhalt und Umfang den Modulen in Erfurt entsprechen.
  • Das Learning-Agreement wird von der oder dem zuständigen Studienfachkoordinator:in geprüft und unterzeichnet.
  • Reichen Sie das - soweit möglich - vollständig ausgefüllte Learning Agreement, inklusive der Modulbeschreibungen, rechtzeitig vor Antritt des Auslandssemesters beim BA-Prüfungsausschuss ein. Zusätzlich können Sie eine kurze Begründung einreichen, weshalb Sie der Auffassung sind, dass die Module anerkennungsfähig sind.
  • Sollten Sie zu Beginn Ihres Auslandssemesters feststellen, dass ein Modul an der Gast-Universität nicht stattfindet oder nicht Ihren Vorstellungen entspricht und Sie ein anderes Modul belegen (müssen), dann informieren Sie umgehend die oder den Studienfachkoordinator:in per Email. Stimmt die oder der Studienfachkoordinator:in zu, dann entspricht dies einer Änderung des Learning Agreements. Beim Internationalen Büro ist das Änderungsformular einzureichen.
  • Reichen Sie nach Ihrer Rückkehr das Learning-Agreement und die Nachweise über die erfolgreiche Absolvierung der Module im Ausland sowie gegebenenfalls den Email-Verkehr über Änderungen beim BA-Prüfungsausschuss ein.

Bei Einhaltung dieser Vorgehensweise sind weitere persönliche Absprachen zwischen Ihnen und der oder dem Studienfachkoordinator:in bzw. dem BA-Prüfungsausschuss normalerweise nicht nötig. Sollten Sie sich aber unsicher sein, ob ein bestimmtes Modul in Erfurt anerkannt werden kann, dann kontaktieren Sie bitte frühzeitig Ihre/n Studienfachkoordinator:in.

b) Werden meine Sprachprüfungen und internationalen Sprachzertifikate anerkannt?

Die Anerkennung von Sprachprüfungen und von internationalen Sprachzertifikaten werden durch das Sprachenzentrum durchgeführt.

Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier Sprachnachweise: Universität Erfurt (uni-erfurt.de)

c) Was ist ein Learning Agreement (LA)? Und wie funktioniert es?

Ein Learning Agreement ist ein Studienvertrag zwischen dem Auslandsstudierenden, der Hochschule im Inland und der Hochschule im Ausland. Diese drei Parteien einigen sich im Learning Agreement darauf, welche Module an der Gasthochschule absolviert und später an der heimischen Hochschule anerkannt werden können.

Das Learning Agreement ist in zwei Tabellen unterteilt. In Tabelle A müssen Sie alle Kurse eintragen, die Sie besuchen möchten. Diese Tabelle füllen Sie aus, bevor Sie Ihr Auslandssemester beginnen.

In Tabelle B müssen diese Kurse alle noch einmal auftauchen. Diejenigen, die Sie sich nicht anerkennen lassen wollen, markieren Sie als "Zusatzleistung: keine Anerkennung gewünscht". Bei allen anderen tragen Sie das Modul ein, das Sie damit in Erfurt absolvieren wollen. Dies geschieht chronologisch nach Beendigung Ihres Auslandssemesters.

Zum Ausfüllen der Tabelle, benötigen Sie bestimmte Codes (für das Gastland und die Fakultäten). Die Tabelle und die Links zu den spezifischen Codes der Gastländer und Fakultäten finden Sie innerhalb des Formulars des Learning Agreement in den Fußnoten.

Weitere Informationen und der Ablauf der LAs finden Sie auf der Uni-Webseite unter dem Link https://www.uni-erfurt.de/international/ins-ausland/studium-im-ausland/ihr-weg-ins-auslandsstudium/learning-agreement-/-anerkennung/anerkennung-mit-ects

d) Wann sollte ich mit meinem LA beginnen, wenn ich im nächsten Semester ins Ausland gehen möchte?

Bis zum Ende des vorangegangenen Semesters, das Sie vor Ihrem Auslandssemester an der Universität Erfurt absolvieren, sollte das LA abgeschlossen sein. Grundsätzlich ist es ratsam, die LAs so früh wie möglich abzuschließen. Dabei müssen Sie die jeweiligen Semesterpausen der einzelnen Gastuniversitäten berücksichtigen, die somit nicht mehr erreichbar sein werden für die Ausstellung des LA. Außerdem haben viele Gasthochschulen meist eigene Fristen, die sie zu berücksichtigen haben.

Wenn Sie also im kommenden Wintersemester ins Ausland gehen, sollten Sie im April mit der Erstellung Ihres Learning Agreements beginnen, da an einigen Hochschulen ab Juni Sommerpause ist. Das gilt analog auch für das Sommersemester.

Bis zum Ende des vorangegangenen Semesters, das Sie vor Ihrem Auslandssemester an der Universität Erfurt absolvieren, sollte das LA abgeschlossen sein. Dabei müssen Sie die jeweiligen Semesterpausen der einzelnen Gastuniversitäten berücksichtigen, die somit nicht mehr erreichbar sein werden für die Ausstellung des LA. Somit ist es ratsam die LAs so früh wie möglich zu machen. Außerdem haben viele Gasthochschulen meist eigene Fristen, die sie zu berücksichtigen haben.

e) Ich habe noch keine Informationen meiner Gastuniversität mit den Kursen für das nächste Studienjahr erhalten. Wie soll ich das LA ausfüllen?

Lassen Sie sich die Kurskataloge der letzten Semester geben, wenn der derzeitige Katalog für Ihr Semester noch nicht verfügbar ist. Dadurch, dass Sie noch die Möglichkeit haben Ihre LAs vor Ort zu ändern, ist somit die Orientierung an einem Vorlesungsverzeichnis des Vorjahres ratsam.

f) Soll ich auch die Sprachkurse auf dem LA aufführen?

Mit den neuen Prüfungsordnungen werden Sprachkurse nunmehr über die PO ZS ENi 2020 des Sprachenzentrums belegt/anerkannt, welches insofern auch selbst und mit eigenem Prüfungsausschuss zuständig ist.

Da für jede Fachrichtung grds. ein eigenes LA abgeschlossen wird, wären Sprachkurse also separat zu führen.

g) Ich gehe für ein ganzes Jahr ins Ausland. Muss ich vor dem Auslandsaufenthalt schon alle Kurse für die beiden Auslandssemester angeben?

Sie sollten alle Kurse, die Sie für den Auslandsaufenthalt belegen möchten, vor Beginn des Auslandssemesters in Ihrem LA eintragen. Dabei ist zu beachten, dass Sie die Kurse und die LAs vor Ort wieder ändern können. Die Universität Erfurt und die Gasthochschule benötigen jedoch eine bestätigte Übersicht über die Kurse, die Sie während Ihres Auslandsaufenthalts belegen und abschließen wollen, vor dem Antritt Ihres Auslandaufenthaltes.

h) Muss ich alle Kurse eintragen, die ich an der Gast Uni belegen möchte oder nur die Kurse, die ich mir an der Uni Erfurt anerkennen lasse?

Sie müssen in Tabelle A alle Kurse eintragen, die Sie besuchen wollen. In Tabelle B müssen diese Kurse alle wieder ersichtlich sein. Diejenigen, die Sie nicht anerkannt haben wollen, markieren Sie als "Zusatzleistung: keine Anerkennung gewünscht". Bei allen anderen tragen Sie das Modul ein, das Sie in Erfurt damit erfüllen wollen.

i) Kann ich einen Kurs aus dem Ausland, der mehr ECTS Punkte als das Modul in Erfurt bringt, anerkennen lassen? Und wie finde ich heraus wie viele ECTS dies dann in Erfurt wären?

Die Punkte, die Sie für Erfurt vorschlagen sollten, richten sich nach Ihrer Prüfungsordnung. Man kann auch zwei Kurse aus dem Ausland zu einem Erfurter Modul zusammenlegen, wenn das inhaltlich passt. Der BA-Prüfungsausschuss hat auf seiner Webseite Informationen zur Zahl der anzuerkennenden Punkte veröffentlicht: www.uni-erfurt.de/staatswissenschaftliche-fakultaet/fakultaet/gremien/ausschuesse-an-der-staatswissenschaftlichen-fakultaet/pruefungsausschuss-ba

j) Ich möchte mir gerne einen benoteten Kurs aus dem Ausland für ein nicht benotetes Seminar in Erfurt anerkennen lassen. Ist das möglich?

Dies ist normalerweise möglich. Es ist immer empfehlenswert sich einen Kurs aus dem Ausland anerkennen zu lassen, der im Ausland mehr ECTs einbringt, als an der Universität Erfurt benötigt. Dadurch ist die Anerkennung der Module recht sicher. Jedoch wird die Anerkennung durch das Learning Agreement abgesichert, bevor Sie Ihr Auslandsemester antreten, dadurch können Sie schon im Vorfeld sichergehen, dass Ihre Kurse anerkannt werden können.

k) Ist eine Anerkennung von Kursen aus dem Ausland verpflichtend, auch dann wenn die Note schlecht ausgefallen ist?

Das Anerkennen der Kurse aus dem Ausland, hängt davon ab, ob Sie sich diese Kurse anerkennen lassen müssen oder nicht. Wenn Sie schon ausreichend Kurse und ECTS gesammelt haben und Sie in diesen Modulen bessere Noten geschrieben haben als in den Modulen aus dem Ausland, ist es nicht verpflichtend sich diese Kurse anerkennen zu lassen. Wenn Sie jedoch auf die ECTS-Anzahl angewiesen sind, die Sie im Auslandsemester belegt haben, müssen Sie diese anerkennen lassen.

l) Wie viele ECTS Punkte muss ich pro Auslandssemester erreichen?

Grundsätzlich gilt, dass mit dem Bezug eines mobilitätsfördernden Stipendiums ggf. Verpflichtungen / Soll-Werte einhergehen, eine bestimmte Zahl an ECTS Punkten zu erreichen. Bitte erkundigen Sie sich entsprechend bei Ihrem Stipendiengeber. Im Übrigen hängt dies von Ihrer Partneruniversität ab. Deshalb sollten Sie sich, bevor Sie das LA erstellen, mit der Partneruniversität in Kontakt setzten und herausfinden, wie viele ECTS an dieser Universität in einem Semester mindestens belegt werden müssen.

m) Wie festgelegt bin ich mit dem Learning Agreement? Kann ich später auch noch Änderungen vornehmen?

Das LA ist ein Vertrag, welcher im Laufe der Zeit vor dem Antritt des Auslandsemesters noch geändert werden kann. Dadurch, dass die Gastuniversitäten und Gasthochschulen oft nur vorläufige Kurspläne haben, ist es oft notwendig, nach der Deadline, die LAs noch einmal zu verändern, da oft bestimmte Kurse nicht mehr angeboten werden oder einen anderen Namen haben. Dadurch, dass Sie das LA jedoch bis zur Deadline abgeschlossen haben, ist eine Veränderung noch möglich. Schwierig wird es, wenn bis zur Deadline kein LA gemacht wurde.

n) Ich möchte mein LA ändern. Wie mache ich das?

Wenn Sie ihr LA vor Antritt des Auslandssemesters ändern müssen bzw. wollen, geschieht dies, indem Sie ein neues LA erstellen und dieses dann erneut von der/m zuständigen Koordinator:in und dem Prüfungsausschuss unterschreiben lassen und dies dann der Partneruniversität sowie dem Internationalen Büro als Scan schicken.

Nach Antritt des Auslandssemesters wenden Sie sich an den/die zuständige Koordinator:in und sprechen diese Änderungen per E-Mail ab. Es kann dann kein neues LA abgeschlossen werden, sondern die Änderungen werden mithilfe des Änderungsformulars an das Internationale Büro gemeldet.

o) Woher weiß ich, ob mir Kurse aus dem Ausland anerkannt werden können?

Die Bestätigung und Absicherung, dass Ihnen die im Ausland absolvierten Kurse anerkannt werden, erfolgt durch das LA. Dadurch, dass Sie mit der Gastuniversität und der UE einen Vertrag abschließen, dass diese Module belegen werden, gibt Ihnen die UE auch die Bestätigung, dass Sie diese Kurse in Erfurt anerkennen lassen können.

Es liegt jedoch an Ihnen, ob Sie diese Kurse schlussendlich auch anerkennen lassen wollen.

p) An meiner Gastfakultät wurde die Anzahl der ECTS-credits für einen meiner gewählten Kurse geändert. Muss ich diese Änderung auch in der "Changes"-Version des Learning Agreements angeben?

Die Änderungen können im zweiten Teil (During) des Learning Agreements angegeben werden. Dies kann nach Beginn des Auslandssemesters eingetragen werden. Allerdings erhalten die Austauschstudenten diesbezüglich auch eine Mail, in der alle Optionen vorgestellt werden.

q) Wie funktioniert das mit dem Urlaubssemester?

Es empfiehlt sich, dass Sie sich während des Auslandssemesters an der UE beurlauben. Vorteil: keine Anrechnung auf Regelstudienzeit, keine Zahlung des Semesterbeitrages.

Kindergeld können Sie trotzdem erhalten, da Sie ja eine Studienbescheinigung einer ausländischen Hochschule vorlegen können. Die Anerkennung von Studienleistungen ist auch im Urlaubssemester möglich. BAFöG-Berechtigte beantragen Auslands-BAFöG, das geht auch mit Beurlaubung.

Um sich zu beurlauben, füllen Sie bis zum Rückmeldeschluss einen Urlaubsantrag aus (Webseite SuL). Das Internationale Büro muss den studienbedingten Auslandaufenthalt bestätigen. Damit Sie nicht alle ins Internationale Büro kommen müssen, haben wir Ihnen diese Bestätigung in Ihrem Workflow von Mobility Online zum Download hinterlegt.

Falls Sie nach dem Antrag auf Beurlaubung doch entscheiden, nicht ins Ausland zu gehen, können Sie die Beurlaubung im Dezernat SuL in eine Rückmeldung abändern.

r) Muss ich mich trotz Auslandssemester bei der Universität Erfurt rückmelden?

Dies kommt darauf an, ob Sie ein Urlaubsemester beantrag haben oder nicht. Wenn Sie ein Urlaubsemester beantragt haben, müssen Sie sich nicht zurückmelden. Wenn Sie jedoch kein Urlaubsemester beantragt haben, müssen Sie sich bei der UE zurückmelden und die Studiengebühren fristgerecht überweisen.

s) Was ist der Erasmus+ OLS Sprachtest? Und ist dies verpflichtend?

Was den Sprachtest betrifft, so war der OLS obligatorisch, wird aber im Juni 2022 auslaufen. Für die kommenden Auslandssemester wird ein neues Tool eingeführt, bei dem die Teilnahme am Test ebenfalls obligatorisch ist. Je nachdem, welche Anforderungen die Gasthochschulen im Ausland an das Sprachniveau der Austauschstudenten stellen, ist ein Sprachzertifikat verpflichtend. Dies ist von Partnerhochschule zu Partnerhochschule unterschiedlich und muss individuell mit der Gasthochschule abgesprochen werden.

t) Ist es erforderlich, für das Studium im Ausland Kurse zu wählen, die ein komplettes Modul der Studienordnung abdecken?

Sie sollten als Pendant zu den Kursen Ihrer Universität im Ausland möglichst ein volles Erfurter Modul vorschlagen, manchmal geht auch eine Lehrveranstaltung. Das kann mal ein Punkt mehr als in ihrer Zieluniversität sein und manchmal einer weniger. Der Prüfungsausschuss der Stawi-Fak hat auf seiner Website eine Tabelle, was maximal möglich ist.

u) Kann ich meine offenen ECTS aus dem Studium Fundamentale im Ausland belegen? Und wenn ja, auf was muss ich bei der Anerkennung achten?

Jeder offene ECTS kann im Auslandsemester belegt werden, somit auch die gesamten ECTS im Rahmen des Studium Fundamentale. Jedoch muss durch das LA sichergestellt werden, dass Sie Ihre Module, die Sie belegen wollen, auch im Rahmen des Studium Fundamentale anerkennen lassen können.

15. Alte Leistungsscheine

Senden Sie  bitte eine Übersicht über die benötigten Scheine aus der Staatswissenschaftlichen Fakultät sowie einen frankierten Rückumschlag mit Ihrer aktuellen Anschrift sowie einer Kopie Ihres Thoska-Ausweises an Frau Sandra Nier (Raum 0069: Neu ab 06/2021).

Wir senden Ihnen die Leistungsscheine schnellstmöglich postalisch zu. Bitte beachten Sie, dass wir nur die Leistungsscheine aus der Staatswissenschaftlichen Fakultät verwalten, Leistungsscheine aus dem Sprachenzentrum erfragen Sie bitte dort.

Seit dem WS 2019/20 werden die Originalleistungsscheine direkt an Studium und Lehre geschickt, sodass wir Ihnen diese nicht mehr zusenden können! Leistungsscheine für Praktika gibte es nur noch für Praktika, die bis einschließlich SS 2020 belegt wurden!

Vielen Dank für Ihr Verständnis

16. Was muss ich beachten, wenn ich Sozialkundelehrkraft werden möchte?

Studierende, die den Zugang zum MEd-Studiengang Regelschule oder Berufsbildende Schulen anstreben, müssen für den Zugang zum Fach Sozialkunde den erfolgreichen Abschluss der Module SG Demo „Demokratietheorie", SG SysD „Das politische System Deutschlands" und SZ GpB „Grundlagen der politischen Bildung" nachweisen.

Bei Hauptfach Sozialwissenschaften gilt zusätzlich: Für den Zugang zum MEd-Studiengang Regelschule sind darüber hinaus das Praktikumsmodul BF SPS R „Schulpraktische Studien – Regelschule" (statt des sozialwissenschaftlichen Praktikumsmoduls BF PR „Berufsfeld") sowie im Bereich Studium Fundamentale das Modul SPäd 260 BWG „Bildungswissenschaftliche Grundlagen" nachzuweisen. Letzteres ist über das Vorlesungsverzeichnis, hier unter „Weitere Studium Fundamentale-Angebote" zu belegen.

Bei Nebenfach Sozialwissenschaften und angestrebtem MEd Regelschule: Entsprechende Module zu Schulpraktischen Studien und Bildungswissenschaftlichen Grundlagen sind im Rahmen Ihres jeweiligen Hauptfachs zu belegen und zu absolvieren.

Informationen zum Praktikumsmodul BF SPS R „Schulpraktische Studien – Regelschule" erhalten Sie hier: https://www.uni-erfurt.de/erfurt-school-of-education/praxisphasen/praktika/schulpraktische-studien-vos-bos

17. Welche Sprachkurse muss ich belegen, wenn ich Internationale Beziehungen studiere?

Gem. § 3 Abs. 2 S. 1 sowie § 5 Abs. 2 S. 4 B-PO-IntB-2021 (https://sulwww.unierfurt.de/pruefungsangelegenheiten/pruefungsordnungen/B_2019/B_PO_IntB-2021_Ha_2021-06- 30.pdf) sind zwei Sprachmodule zu absolvieren, die auf den Erwerb eines weiteren Sprachniveaus gem. dem europäischen Referenzrahmen ausgerichtet sind.

Als Studierende im Hauptfach (IB) mit einem staatswissenschaftlichen Nebenfach (ReWi, SoWi, WiWi oder Man) kann das O/Q-Modul im Rahmen des Hauptfachs oder des Nebenfachs absolviert werden. Mehr Informationen dazu hier

18. Wie belege ich O/Q Module richtig als Sprachkurs?

Als Studierende im Hauptfach (IB) mit einem staatswissenschaftlichen Nebenfach (ReWi, SoWi, WiWi oder Man) kann das O/Q-Modul im Rahmen des Hauptfachs oder des Nebenfachs absolviert werden. Das O/Q-Modul des Hauptfachs IB ist ein Sprachmodul. Wird dieses bereits in der O-Phase belegt und absolviert, muss in der Q-Phase nur ein weiteres Sprachmodul belegt und absolviert werden. Mit diesem Sprachmodul in der Q-Phase muss dann zwingend das Erreichen eines Sprachniveaus (ab Niveaustufe A2) nachgewiesen werden. Diese Note geht in die Berechnung der Studienfachnote ein, d. h. findet im Rahmen der Q-Phasen-Prüfung sowie bei der Bildung der Bachelornote entsprechend Berücksichtigung. Anstelle des zweiten Sprachmoduls in der Q-Phase kann dann ein weiteres Wahlpflichtmodul der Internationalen Beziehungen (siehe Modulübersicht) absolviert werden. Mehr Infos und eine genauere Erklärung hier