Gemäß Rahmenprüfungsordnung ist ein Wechsel des Haupt- und/oder Nebenfachs nur zum Ende des 1. Studienjahres auf Antrag möglich. Die Orientierungsphase ist dann in dem Studienfach, das neu aufgenommen wird, im 2. Studienjahr erfolgreich abzuschließen.
Der Antrag auf Studienfachwechsel ist schriftlich bis zum Ende eines Sommersemesters (30.09.) im Dezernat 1: Studium und Lehre zu stellen.
Für einen Studienfachwechsel zu Kunst, Musik oder Sport nehmen Sie bitte an der Eignungsprüfung teil. Über die Termine und Teilnahme an der Eignungsprüfung informieren Sie sich auf der Homepage des Fachbereichs Kunst, Musik oder Sport. Bitte loggen Sie sich im Studierendenportal ein und klicken auf der Startseite den Reiter “Bewerbung” an. Nach dem Start der Bewerbung wählen Sie unter "Ihr Studiengangswunsch" und "Abschluss" "Eignungsprüfung Kunst, Musik, Sport" aus.
Nach bestandener Eignungsprüfung fügen Sie den Eignungsbescheid dem Antrag auf Studienfachwechsel bei.
Für einen Studienfachwechsel zu Kommunikationswissenschaft, nehmen Sie bitte am Eignungsfeststellungsverfahren teil. Nach bestandener Eignungsprüfung fügen Sie den Eignungsbescheid dem Antrag auf Studienfachwechsel bei. Wenn Sie bereits das Eignungsfeststellungsverfahren für das Nebenfach Kommunikationswissenschaft bestanden haben und jetzt in das Hauptfach Kommunikationswissenschaft wechseln möchten, dann ist die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren für das Hauptfach erforderlich. Möchten Sie vom Hauptfach Kommunikationswissenschaft in das Nebenfach wechseln, dann wenden Sie sich bitte direkt an den Fachbereich Kommunikationswissenschaft für eine Änderung Ihres ursprünglichen Eignungsfeststellungsbescheides.
Die Rückmeldefristen bleiben unberührt und gelten auch bei einem beabsichtigten Studienfachwechsel. Aus diesem Grund ist zuerst eine Rückmeldung im bisherigen Studiengang erforderlich. Bei verspäteter Rückmeldung wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 20 Euro erhoben. Grundlage dieser Gebühr ist die Allgemeine Gebührenordnung der Universität Erfurt.
Wer in ein zulassungsbeschränktes Studienfach wechseln will, muss sich unter Beachtung der Ausschlussfrist (15.07.) über das Studierendenportal (Registerkarte "Bewerbung") zunächst für das 1. Fachsemester bewerben.
Weiterführende Informationen zur Bewerbung und dem Zulassungsverfahren finden Sie auf der Informationsseite für zulassungsbeschränkte Studienfächer.
Der Studienfachwechsel wird durchgeführt, sobald im Falle einer Zulassung der Studienplatz angenommen und die Immatrikulation beantragt wird.
Hinweis: Wer vom Nebenfach Lehr- Lern- und Trainingspsychologie in das Hauptfach wechseln möchte, stellt unbedingt zusätzlich zur Online-Bewerbung einen Antrag auf Zulassung in einem höheren Fachsemester.