Studienfachwechsel

Studienfachwechsel im Bachelorstudiengang

Gemäß Rahmenprüfungsordnung ist ein Wechsel des Haupt- und/oder Nebenfachs nur zum Ende des 1. Studienjahres auf Antrag möglich. Die Orientierungsphase ist dann in dem Studienfach, das neu aufgenommen wird, im 2. Studienjahr erfolgreich abzuschließen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Studienfachwechsel für ein zulassungsfreies Studienfach?

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung ist bis zum 30.09. möglich. 
Bitte beachten Sie, dass für die Studienfächer Kunst, Musik, Sport und Kommunikationswissenschaft zusätzliche Fristen gelten.

  1. Für einen Antrag auf Studienfachwechsel loggen Sie sich bitte im Studierendenportal ein und wählen auf der Startseite den Reiter “Bewerbung” aus.
  2. Über „Bewerbung starten / Zu meiner Bewerbung“ und anschließender Auswahl des Bewerbungssemesters gelangen Sie zur Übersichtsseite „Meine Bewerbungen“. Hier können Sie einen „Bewerbungsantrag hinzufügen“. Wählen Sie bitte als Abschluss „Bachelor“ und anschließend die Fachkombination aus, mit der Sie das Studium ab dem Wintersemester fortsetzen wollen. 
  3. Nach elektronischer Abgabe Ihres Bewerbungsantrags wird dieser zunächst geprüft. Wird dem Wechsel stattgegeben erhält der Antrag den Status “zugelassen” und Sie können fristgerecht die Immatrikulation beantragen.

Was muss ich zusätzlich bei einem Studienfachwechsel zu Kunst, Musik oder Sport beachten?

  1. Bitte melden Sie sich zunächst für die jeweilige Eignungsprüfung an. Über die Termine und Teilnahme an der Eignungsprüfung informieren Sie sich auf der Homepage des Fachbereichs Kunst, Musik oder Sport.
    Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt ebenfalls über das Studierendenportal -> Reiter „Bewerbung“. Im Bewerbungsantrag wählen Sie als Abschluss "Eignungsprüfung Kunst, Musik, Sport" und anschließend das gewünschte Fach aus. 
  2. Nachdem Sie die Eignungsprüfung bestanden haben, können Sie einen weiteren Bewerbungsantrag (=Antrag auf Studienfachwechsel) für die neue zulassungsfreie Fächerkombination stellen und den Eignungsbescheid entsprechend hochladen. Nach Abgabe des Antrages erhält dieser den Status "Eingegangen" und erscheint unter "Abgegebene Anträge" in Ihrer Bewerbungsübersicht.
  3. Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrages erhält dieser den Status “zugelassen” und Sie können fristgerecht die Immatrikulation beantragen.

Was muss ich zusätzlich bei einem Studienfachwechsel zu Kommunikationswissenschaft beachten?

Das Studienfach Kommunikationswissenschaft setzt ein Eignungsfeststellungsverfahren voraus.

  • Über die Termine für das Eignungsfeststellungsverfahren informieren Sie sich auf der Homepage des Fachbereichs Kommunikationswissenschaft.
  • Möchten Sie vom Hauptfach Kommunikationswissenschaft in das Nebenfach wechseln, dann geben Sie dies im Bewerbungsprozess an und laden den Eignungsbescheid für das Hauptfach Kommunikationswissenschaft hoch. 
  • Wenn Sie bereits das Eignungsfeststellungsverfahren für das Nebenfach Kommunikationswissenschaft bestanden haben und jetzt in das Hauptfach Kommunikationswissenschaft wechseln möchten, dann ist die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren für das Hauptfach erforderlich. Nach Bestehen der Eignungsprüfung, können Sie fristgerecht die Immatrikulation in die neue Fächerkombination beantragen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Studienfachwechsel für ein zulassungsbeschränktes Studienfach?

Wie erfolgt die Antragstellung?

  1. Wer in ein zulassungsbeschränktes Studienfach wechseln will, muss sich unter Beachtung der Ausschlussfrist (15.07.) über das Studierendenportal (Registerkarte "Bewerbung") zunächst für das 1. Fachsemester bewerben. 
    Wenn Sie ein zulassungsbeschränktes Studienfach mit Kunst, Musik oder Sport kombinieren möchten, müssen Sie zusätzlich eine Eignungsprüfung absolvieren. Dafür ist eine gesonderte Anmeldung unter Einhaltung der Fristen erforderlich.
  2. Weiterführende Informationen zur Bewerbung und dem Zulassungsverfahren finden Sie auf der Informationsseite für zulassungsbeschränkte Studienfächer.
  3. Der Studienfachwechsel wird durchgeführt, sobald im Falle einer Zulassung der Studienplatz angenommen und fristgerecht die Immatrikulation beantragt wird.

Was muss ich zusätzlich bei einem Studienfachwechsel zu Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie beachten?

Wer vom Nebenfach Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie in das Hauptfach wechseln möchte, stellt unbedingt zusätzlich zur Online-Bewerbung einen Antrag auf Zulassung in einem höheren Fachsemester.

Was muss ich zusätzlich bei einem Studienfachwechsel zu Kunst, Musik oder Sport beachten?

  1. Bitte melden Sie sich für die jeweilige Eignungsprüfung an. Über die Termine und Teilnahme an der Eignungsprüfung informieren Sie sich auf der Homepage des Fachbereichs Kunst, Musik oder Sport.
    Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt ebenfalls über das Studierendenportal -> Reiter „Bewerbung“. Im Bewerbungsantrag wählen Sie als Abschluss "Eignungsprüfung Kunst, Musik, Sport" und anschließend das gewünschte Fach aus. 
  2. Nachdem Sie die Eignungsprüfung bestanden und für das zulassungsbeschränkte Studienfach einen Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie fristgerecht die Immatrikulation in die neue Fächerkombination beantragen.

Bei einem geplanten Studienfachwechsel bleibt die Rückmeldefrist unverändert.
Daher ist zunächst eine Rückmeldung im bisherigen Studiengang erforderlich. Bei verspäteter Rückmeldung wird gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung der Universität Erfurt eine Säumnisgebühr in Höhe von 20 Euro erhoben. 

Kontakt

Studierendenangelegenheiten (Dezernat 1: Studium und Lehre)
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C02 – Verwaltungsgebäude / Erdgeschoss (Haupteingang)