Studienfachwechsel

Studienfachwechsel im Bachelorstudiengang

Gemäß Rahmenprüfungsordnung ist ein Wechsel des Haupt- und/oder Nebenfachs nur zum Ende des 1. Studienjahres auf Antrag möglich. Die Orientierungsphase ist dann in dem Studienfach, das neu aufgenommen wird, im 2. Studienjahr erfolgreich abzuschließen.

Wechsel in ein zulassungsfreies Studienfach

Der Antrag auf Studienfachwechsel ist schriftlich bis zum Ende eines Sommersemesters (30.09.) im Dezernat 1: Studium und Lehre zu stellen.

Für einen Studienfachwechsel zu Kunst, nehmen Sie bitte an der Eignungsprüfungteil. Bitte wählen Sie unter "Ihr Studiengangswunsch" und "Abschluss" "Eignungsprüfung Kunst" aus. Nach bestandener Eignungsprüfung fügen Sie den Eignungsbescheid dem Antrag auf Studienfachwechsel bei.

Für einen Studienfachwechsel zu Kommunikationswissenschaft, nehmen Sie bitte am Eignungsfeststellungsverfahrenteil. Nach bestandener Eignungsprüfung fügen Sie den Eignungsbescheid dem Antrag auf Studienfachwechsel bei. Wenn Sie bereits das Eignungsfeststellungsverfahren für das Nebenfach Kommunikationswissenschaft bestanden haben und jetzt in das Hauptfach Kommunikationswissenschaft wechseln möchten, dann ist die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren für das Hauptfach erforderlich. Möchten Sie vom Hauptfach Kommunikationswissenschaft in das Nebenfach wechseln, dann wenden Sie sich bitte direkt an den Fachbereich Kommunikationswissenschaft für eine Änderung Ihres ursprünglichen Eignungsfeststellungsbescheides.

Für einen Studienfachwechsel zu Musik nehmen Sie bitte an der Eignungsprüfungteil. Nach bestandener Eignungsprüfung fügen Sie den Eignungsbescheid dem Antrag auf Studienfachwechsel bei.

Die Rückmeldefristen bleiben unberührt und gelten auch bei einem beabsichtigten Studienfachwechsel. Aus diesem Grund ist zuerst eine Rückmeldung im bisherigen Studiengang erforderlich. Bei verspäteter Rückmeldung wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 20 Euro erhoben. Grundlage dieser Gebühr ist die Allgemeine Gebührenordnung der Universität Erfurt.

Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Studienfach

Wer in ein zulassungsbeschränktes Studienfach wechseln will, muss sich unter Beachtung der Ausschlussfrist (15.07.) über das Bewerberportal der Universität Erfurtzunächst für das 1. Fachsemester bewerben.

Dabei ist folgendes zu beachten: Nach Start der Online-Bewerbung wählen Sie im Haupt- oder Nebenfach Ihr neues zulassungsbeschränktes Haupt- oder Nebenfach aus. Für das Studienfach, welches Sie bereits an der Universität Erfurt studieren und im Wintersemester im 3. Fachsemester fortführen möchten, wählen Sie bitte "Platzhalter für internen Fachwechsel" aus.

Der Studienfachwechsel wird durchgeführt, sobald im Falle einer Zulassung der Studienplatz angenommen und die Immatrikulation beantragt wird.

Hinweis: Wer vom Nebenfach Lehr- Lern- und Trainingspsychologie in das Hauptfach wechseln möchte, stellt unbedingt zusätzlich zur Online-Bewerbung einen Antrag auf Zulassung in einem höheren Fachsemester.

Kontakt

Studierendenangelegenheiten (Dezernat 1: Studium und Lehre)
Studierendenangelegenheiten
(Dezernat 1: Studium und Lehre)
C02 – Verwaltungsgebäude / Erdgeschoss (Haupteingang)