Beschwerdemanagement

Konflikte im Studium oder Beruf sind nichts Ungewöhnliches. Damit Sie diese möglichst zeitnah und konstruktiv lösen können, helfen wir Ihnen, die richtige Kontaktperson für Ihr Anliegen zu finden. 

Wir empfehlen, immer zuerst die Ansprechpartner*innen innerhalb der Fakultät zu kontaktieren. Sollten Sie Vorbehalte gegenüber einem direkten Kontakt oder Unterstützungsbedarf haben, können Sie sich jederzeit vertraulich an die Mitarbeiter*innen des Dekanats wenden. Darüber hinaus können Sie entsprechende Personen und Gremien der gesamten Universität Erfurt kontaktieren. 

Organigramm Beschwerdemanagement

Ansprechpersonen für mögliche Konfliktsituationen

Wenn sich Ihr Problem auf ein bestimmtes Modul oder eine Lehrveranstaltung bezieht

wenden Sie sich bitte zunächst an:

  1. die für das Modul verantwortliche Person
  2. den*die Studienrichtungssprecher*in bzw. den*die M-Programmbeauftragte*n respektive Fachvorgesetzte*n
  3. den*die Studiendekan*in

Wenn Sie der Meinung sind, bei der Durchführung oder Bewertung eines Moduls ist ein Fehler unterlaufen

wenden Sie sich bitte an:

  1. die für das Modul verantwortliche Person
  2. den Bachelor- oder Master-Prüfungsausschuss

Wenn Sie mit dem Verhalten einer bestimmten Lehrperson Ihnen gegenüber nicht einverstanden sind

wenden Sie sich bitte an:

  1. den*die Studienrichtungssprecher*in bzw. den*die M-Programmbeauftragte*n respektive Fachvorgesetzte/n
  2. den*die Studiendekan*in

(Dies betrifft z.B. das Verhalten in einer Sprechstunde, Verhalten als Betreuer*in einer Abschlussarbeit, Erreichbarkeit der Lehrperson, Benotung einer Prüfungsleistung dauert übermäßig lang usw.)

In Fällen sexueller Belästigung, Diskriminierung oder (digitaler) Gewalt

Auf den Seiten der Universität finden Sie zahlreiche (auch externe) Anlaufstellen zur Hilfe bei Diskriminierung, Belästigung und Gewalt

Intern kontaktieren Sie bitte u.a.:

  1. den*die Fakultätsgleichstellungsbeauftragte*n
  2. das Gleichstellungs- und Familienbüro der Universität und das Referat Antidiskriminierung des Studierendenrats
  3. die*den Diversitätsbeauftragte*n für Fragen bei längerfristigen Beeinträchtigungen
  4. die Beschwerdestelle gem. AGG bei Beschwerden gegen Beschäftigte, Studierende, Angehörige und Gäste der Universität sowie gegen sonstige Dritte im Sinne von § 13 Abs. 1 AGG

 

Bei Beschwerden über die Nichteinhaltung der im Nationalen Kodex für das Ausländerstudium an deutschen Hochschulen festgelegten Standards (z.B. Betreuung, Zulassung oder Information)

Bei Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

wenden Sie sich an die Ombudsperson der Universität Erfurt.

In entsprechenden Fällen kann auch der Ethikbeirat angerufen werden.

 

Auch der Fachschaftsrat steht Ihnen bei verschiedensten Fragen zur Seite, kann Orientierung geben, begleiten oder auch Anliegen vertreten, sollte Ihnen ein persönliches Vorsprechen nicht möglich sein.

Weiterhin gelangen Sie hier zu den Seiten der jeweiligen Interessenvertretungen