Einstellung und Weiterbeschäftigung

Wissenschaftliches Personal

Bitte beachten Sie, dass die vollständigen Einstellungsunterlagen mind. 6 Wochen vor Vertragsbeginn im Dezernat 2: Personal einzureichen sind.

Nichtwissenschaftliches Personal

Bitte beachten Sie, dass die vollständigen Einstellungsunterlagen mind. 6 Wochen vor Vertragsbeginn im Dezernat 2: Personal einzureichen sind.

Tätigkeit

Assistent:innen (Hilfskräfte) und Tutor:innen

Bitte beachten Sie, dass die vollständigen Einstellungsunterlagen mind. 3 Wochen vor Vertragsbeginn im Dezernat 2: Personal einzureichen sind.

Formulare

Antrag auf Einstellung studentischer/wissenschaftlicher/künstlerischer Assistent:innen

Antrag auf Einstellung studentischer/wissenschaftlicher/künstlerischer Assistent:innen(Stand: ´06.08.2024) 
Anlage 1 (erforderliche Unterlagen zum o. g. Antrag)

Antrag auf Weiterbeschäftigung, Wiedereinstellung, Aufstockung, Zusatzvertrag studentischer/wissenschaftlicher/künstlerischer Assistent:innen (Stand: 06.08.2024) 


Beiblatt zur Darlegung des Befristungsgrundes gem. § 2 Abs. 1 S. 1 und 2 WissZeitVG
Stundennachweis für Assistent:innen (*.pdf)
Stundennachweis für Assistent:innen (*.docx)


Hinweis:
Aufgrund einer Systemumstellung zum 1. Januar 2019 ist es nicht mehr möglich, stud./wiss. Assistent*innen für halbe Monate zu beschäftigen. Aus diesem Grund sind diese Anträge nur für volle Kalendermonate zu stellen.

Arbeitsgrundlagen

Informationen für studentische und wissenschaftliche Assistent:innen (gültig ab 01.01.2026)
Information für studentische und wissenschaftliche Assistent:innen (gültig ab 01.04.2025)
(Unterlage wird den Assistent:innen per E-Mail im Rahmen des Einstellungsprozesses durch die Sachbearbeiter:innen im Dezernat 2: Personal zur Verfügung gestellt)
 

Rahmendienstvereinbarung zur Ausgestaltung der Beschäftigungsbedingungen der Assistenten nach § 95 ThürHG

Kostenübersichten:

Übersicht über die Kosten für Assistent:innen (gültig ab 01.01.2026)
 

Rundschreiben:

RundschreibenNr. 05/2024 - Änderung Beschäftigungsbedingungen Assistent_innen ab 01.10.2024
Anlage 1zum Rundschreiben Nr. 05/2024
Anlage 2zum Rundschreiben Nr. 05/2024

RundschreibenNr. 02/2024 - Tarifeinigung - Änderung der Arbeitsbedingungen für Assistent:innen ab dem Sommersemester 2024

RundschreibenNr. 11/2018 - Hinweis: Einhaltung des Mindestlohngesetzes bei der Beschäftigung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte
Rundschreiben Nr. 13/2016 - Beschäftigung wissenschaftlicher Hilfskräfte
Information zur Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes(WissZeitVG) (24. Februar 2016)
RundschreibenNr. 13/2015 - Informationen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
Anlagezum Rundschreiben 13/2015 (Urlaubsanspruch Hilfskräfte)
RundschreibenNr. 04/2015 - Mindestbeschäftigungsumfang und zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz bei der Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften