Senatsausschuss für Forschung und Graduiertenförderung
Der Ausschuss für Forschung und Graduiertenförderung wird vom Senat eingerichtet und eingesetzt. Er berät den Senat in grundsätzlichen und über eine Fakultät hinausgehenden Angelegenheiten der Forschung und der Förderung von Wissenschaftler*innen in der Qualifizierungsphase. Darüber hinaus bereitet er Beschlussfassungen in diesen Bereichen vor, z.B. hinsichtlich der Vergabe von Mitteln der universitätsinternen Forschungs- und Graduiertenförderung.
Amtszeit und Mitglieder
AMTSZEIT
Die Amtszeit der Mitglieder beginnt am 01.01.2026 und endet mit der Amtszeit des Senats am 30.09.2028. Die Amtszeit der Vertreter:in der Promovierenden beträgt ein Jahr.
MITGLIEDER
Vizepräsident für Forschung und akademische Karriere (Vorsitz)
Prof. Dr. André Brodocz
Vier Professor*innen, eine/r aus jeder Fakultät sowie ggf. jeweils eine/n professorale/n Stellvertreter*in aus der entsprechenden Fakultät
Prof. Dr. Johannes Bauer, Stellvertretung: Prof. Dr. Inga Frey (Ewi)
Prof. Dr. Dr. Holger Zaborowski, Stellvertretung: Prof. Dr. Katharina Klöcker (KTF)
Prof. Dr. Iris Schröder, Stellvertretung: Prof. Dr. Dr. Csaba Földes (Phil)
Prof. Dr. Oliver Himmler, Stellvertretung: Prof. Dr. Oliver Kessler (Stawi)
Ein/e professorale/r Vertreter*in des Max-Weber-Kollegs sowie ggf. eine Stellvertretung
Prof. Dr. Markus Vinzent, Stellvertretung: N.N.
Ein/e Vertreter*in der Sprecher*innen der EPPP-Graduiertenkollegs sowie ggf. eine Stellvertretung
Prof. Dr. Frank Domahs, Stellvertretung: N.N.
Zwei Vertreter*innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen sowie ggf. bis zu zwei Stellvertretungen
Dr. Jana Hasenäcker
Judith Preiß
Stellvertretungen: Dr. Kevin Tiede, Dr. Viktor Forian-Szabo
Ein/e Vertreter*in der Promovierenden sowie ggf. eine Stellvertretung
Paul Klausing, Stellvertretung: N.N.
Die Leiterin des Referats Forschungs- und Graduiertenförderung (beratend)
Margrit Elsner
Die Geschäftsführer*innen der vier Fakultäten und des MWK sowie die Geschäftsführer*innen aller forschungsbezogenen wissenschaftlichen Einrichtungen (FZG, FBG, IPB, WBS und ELab) werden als ständige Gäste mit Antrags- und Rederecht eingeladen.
Befangenheitsregeln
Für Antragsstellungen und Fördermaßnahmen werden innerhalb der Universität Gutachten eingeholt. Beratung und Beschlussfassung werden ebenfalls universitätsintern organisiert. Sowohl für die Gutachtenden wie für die Begutachteten müssen diese Verfahren fair und transparent durchgeführt werden. Befangenheiten, die innerhalb einer Universität nie auszuschließen sind, sollen auf ein Minimum reduziert werden. Dazu sollen die Befangenheitsregeln beitragen.
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