Promovierendenvertretung der Universität Erfurt

Ankündigungen

Einmalzahlung von 200€ für Promotionsstudierende
Seit dem 15. März 2023 können berechtigte Promovierende in Deutschland nun eine einmalige Zahlung von 200€ beantragen, um die Belastung durch die gestiegenen Energiekosten ein wenig zu dämpfen. Diese lang erwartete Unterstützung der Bundesregierung kommt nach einer siebenmonatigen Wartezeit und ist eine kleine Hilfe für die finanzielle Belastung, die ein Großteil von Studierenden und Promovierenden derzeit erfahren. Nachfolgend wird eine kurze Übersicht über die Beantragung der Einmalzahlung gegeben.
Wer kann die Einmalzahlung beantragen?
Alle Studierende, die seit dem 1. Dezember 2022 an einer Universität in Deutschland immatrikuliert sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Einmalzahlung, einschließlich Promovierender. Darüber hinaus sind auch Austauschstudierende, die einen Wohnsitz in Deutschland haben und seit dem 1. Dezember 2022 an einer deutschen Universität eingeschrieben sind, berechtigt, die Einmalzahlung zu beantragen.
Wie kannst Du die Einmalzahlung beantragen?
Um die Einmalzahlung zu beantragen, benötigst Du einen Zugangscode und eine PIN, die Dir von der Universität Erfurt zugesendet werden. Außerdem benötigst Du ein Bund-ID-Konto, das Du bereits im Voraus einrichten kannst. Als alternativen Bund-ID-Zugang kannst Du auch eine e-ID oder ELSTER verwenden, jedoch sind diese Zugangsmöglichkeiten optional.
Ab dem 15. März 2023 können Studierende die Einmalzahlung auf der Website einmalzahlung200.de/eppsg-de beantragen. Die Website bietet weiterführende Information und eine FAQ-Sektion sowie eine Hotline für Fragen.
Du musst insbesondere auf Phishing-E-Mails achten, die darauf ausgelegt sind, Deine Nutzungs- und Zugangsdaten des Bund-ID-Kontos widerrechtlich zu entwenden. Überprüfe also stets die Mailadresse des Absenders, bevor Du auf einen Link klickst.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Laut der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung solle die Auszahlung für die Einmalzahlung ab Mitte März 2023 beginnen, nachdem die Onlineplattform für die Antragstellung ab dem 15. März 2023 freigegeben wurde. Weitere Information findest Du auf der Webseite des BMBF.
Newsletter

Melde Dich für unseren neuen Newsletter an, um künftig über Events und Neuigkeiten informiert zu werden, die für Dich als Doktorand*in interessant sein können: Hier gehts zur Anmeldung.
Die aktuelle Ausgabe unseres Newsletters kannst du hier einsehen.
Kontakt

Promovierendenvertretung der Universität Erfurt
Nordhäuser Straße 63
99089 Erfurt
Sebastian Schmidt
Sprecher
Alicia Göthe
Stellvertretende Sprecherin
promovierendenvertretung@uni-erfurt.de
Nützliche Informationen für Promovierende

Die von uns zusammengestellten Informationen sollen bei der Finanzierung von Promotionsprojekten und den damit verbundenen Forschungskosten helfen.
Diese Zusammenfassung mit Hinweisen zur Befristung von Qualifikationsstellen haben wir als Information für Promovierende mit Qualifikationsstellen verfasst.
Aufgaben

Wir formulieren und vertreten die Interessen der Doktorandenschaft an der Universität Erfurt. Damit ermöglichen wir einen fach- und fakultätsübergreifenden Austausch zu promotionsrelevanten Belangen und leisten einen Beitrag zur Beförderung einer interdisziplinären, kooperativen und internationalen Promotionskultur. Zudem ist es unsere Aufgabe, in hochschulpolitischen Gremien wie dem Senat oder den Fakultätsräten Empfehlungen in allen betreffenden Angelegenheiten abzugeben. Nicht zuletztmöchten wir die DoktorandInnen vernetzen und den Austausch zu befördern.
Amtszeit
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder*innen beträgt ein Jahr (laufende Amtszeit 01. Oktober 2022 bis 30. September 2023).
Wahlen
Die Promovierendenvertretung setzt sich aus je einem Mitglied und einer Stellvertretung pro Fakultät bzw. dem Max-Weber-Kolleg zusammen (5+5). Die Amtszeit beträgt ein Jahr und beginnt i.d.R. am 1. Oktober. Alle angenommenen Promovierenden dürfen die Promovierendenvertretung wählen. Jede Fakultät bzw. das Max-Weber-Kolleg bildet einen eigenen Wahlbereich. Es gilt das Mehrheitswahlrecht. Der oder die Kandidat*in mit den meisten Stimmen je Wahlbereich, wird Mitglied der Promovierendenvertretung. Der oder die Kandidat*in mit den zweitmeisten Stimmen wird Stellvertreter*in.
Rechtsgrundlagen
Die rechtliche Stellung der Promovierendenvertretung und ihre Aufgaben auf den Gebieten der Interessenvertretung, Gremienarbeit und Vernetzung der Doktorandenschaft sind grundlegend in der Ordnung der Promovierendenvertretung an der Universität Erfurt und im § 21 Abs. 4 des Thüringischen Hochschulgesetzes geregelt.
Aktuelle Mitglieder*innen

Sebastian Schmidt
Sprecher
Theologische Fakultät
sebastian.schmidt.02@uni-erfurt.de
Alicia Göthe
Stellvertretende Sprecherin
Erziehungswissenschaftliche Fakultät
alicia.goethe@uni-erfurt.de
Jan Frederik Grundmann
Staatswissenschaftliche Fakultät
jan.grundmann@uni-erfurt.de
Alina Zeller
Max-Weber-Kolleg
alina.zeller@uni-erfurt.de
René Porschen
Philosophische Fakultät
rene.porschen@uni-erfurt.de
Andreas Lederer
Erziehungswissenschaftliche Fakultät
andreas.lederer@uni-erfurt.de
João Gabriel Vasconcellos Godoy
Staatswissenschaftliche Fakultät
joao.vasconcellos_godoy@uni-erfurt.de
Constanze Schaller
Max-Weber-Kolleg
constanze.schaller@uni-erfurt.de
Patrick Müller
Philosophische Fakultät
patrick.mueller@uni-erfurt.de