Inklusion und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Inklusion
Menschen mit Behinderung und ihnen gleichgestellte Menschen haben ein Recht auf selbständige und gleichberechtigte Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben. Deshalb ist es eine besonders wichtige gesellschafts- und sozialpolitische Aufgabe, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, ihre Arbeitsplätze zu sichern und zu fördern und die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten.
Auf Basis der geltenden Rahmeninklusionsvereinbarung(Stand: 09.10.2018) macht sich die Universität Erfurt als Arbeitgeberin folgende Themen zur Aufgabe:
- Neueinstellung und Ausbildung schwerbehinderter Beschäftigter,
- Erhaltung von Arbeitsplätzen schwerbehinderter Beschäftigter,
- Planung und Durchführung dienststellenbezogener Integrations- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Prävention im Sinne des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- berufliche Förderung schwerbehinderter Beschäftigter mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit
- Qualifizierungschwerbehinderter Beschäftigter
- Herstellung von Barrierefreiheit an der Universität
Hierfür wurde ein Integrationsteam gebildet, das auf die Einhaltung des SGB IX, der Rahmeninklusionsvereinbarung und anderer Vorschriften zugunsten von schwerbehinderten oder von Behinderung bedrohten Beschäftigten achtet. Dem Integrationsteam der Universität Erfurt gehören an:
Bei Fragen und Anregungen können Sie sich jederzeit an die Mitglieder des Integrationsteams wenden!
Die Universität Erfurt legt großen Wert darauf, allen Mitgliedern und Angehörigen ein barrierefreies Arbeits-, Lehr- und Wissenschaftsumfeld zu bieten. Sollten Ihnen dennoch digitale oder sonstige Barrieren begegnen, zögern Sie bitte nicht, sich direkt an ein Mitglied des Integrationsteams zu wenden.
Arbeitsgrundlagen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Die Universität Erfurt hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen, zu erhalten und zur Wiederherstellung beizutragen. Dementsprechend wird im Sinne der gesetzlichen Regelung des § 167 Abs. 2 SGB IX allen Beschäftigten, die länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten. Hierbei soll gemeinsam nach dem optimalen Weg gesucht werden, um einer möglichen gesundheits- oder behinderungsbedingten Ausgliederung aus dem Beschäftigungsprozess frühzeitig vorzubeugen.
Auf Basis der geltenden Rahmeninklusionsvereinbarung (Stand: 09.10.2018) bietet das Dezernat 2: Personal in Zusammenarbeit mit dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung (kurz: BEM-Team) eine entsprechende Beratung an, um zu klären wie u. a. der Wiedereinstieg ins Berufsleben unterstützt und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.
Für weitere Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner*innen gern zur Verfügung.
Ansprechpartner*innen BEM-Team
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Ass. iur. Nadine Pippus-WehlischInklusionsbeauftragte des Arbeitgebers (Dezernat 2: Personal)
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Ass. iur. Anne BornkesselInklusionsbeauftragte des Arbeitgebers (Dezernat 2: Personal)
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Gregor HerrmannSchwerbehindertenvertrauensmann (Schwerbehindertenvertretung)
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Andrea ScholzAnsprechpartnerin Archiv (Dezernat 5: Hochschulplanung, Controlling und Beschaffung)

