Fotoservice der Hochschulkommunikation
Gern unterstützen wir Sie bei Foto-Anfragen, sei es durch das Fotografieren, die Beratung beim Buchen von Fotografen oder durch die Bereitstellung von Bildmaterial.
Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass wir nicht alle Aufträge – wie beispielsweise die fotografische Begleitung von Veranstaltungen – übernehmen und bei bestimmten Anfragen nur beratend unterstützen können.
Service
Porträtaufnahmen
Sie sind neu an der Universität Erfurt und benötigen für Ihre Website bzw. elektronische Visitenkarte ein geeignetes Porträtfoto? Dann melden Sie sich gern in der Pressestelle (pressestelle@uni-erfurt.de). Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin und stellen Ihnen das Bild im Anschluss zur Verfügung. Im Sinne einer einheitlichen Bildsprache und um einen einheitlichen Hintergrund zu gewährleisten, machen wir diese Fotos in der Regel im Foyer unseres Kommunikations- und Informationszentrums KIZ.
+++ Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Kapazitäten dafür haben, im Semesterrhythmus neue Fotos zu machen. Deshalb bieten sich auch Teamfotos in häufig wechselnden Konstellationen in der Regel nicht an. Sollten Sie größere Shootings planen oder eine fotografische Begleitung Ihres Events wünschen, empfehlen wir Ihnen gern professionelle externe Fotografen, die Sie dann nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten beauftragen können. +++
Bereitstellung von Bildmaterial
Gern stellen wir Ihnen für Ihre Printprodukte oder für die Webseite der Universität Fotos vom Campus, den Gebäuden und Stimmungsbilder zur Verfügung. Das verfügbare Bildmaterial können Sie in folgendem Dokument einsehen:
Unterstützung bei der Suche nach geeignetem Bildmaterial für Print und Web
Die Verwendung von allgemein zugänglichen Standardbildern, sogenannten Stock-Fotos, hat Vor- und Nachteile. Dafür spricht, dass Sie fast immer passende Aufnahmen finden. Dagegen, dass Aufnahmen oft nur kostenpflichtig genutzt werden können – dies betrifft v.a. hochwertige Fotografien – und dass die Nutzung des Motivs nicht exklusiv ist.
Nachfolgend finden Sie eine Liste verschiedener Agenturen und Seiten, die wir beispielsweise für unsere Recherche nutzen. Mit Bildern zur kostenfreien und kostenpflichtigen Nutzung. Bitte achten Sie immer genau darauf, in welchem Rahmen die Bilder (kostenfrei) verwendet werden können. Die Nennung des Urhebers und der Quelle ist fast immer Voraussetzung. Falls Sie unsicher sind, kontaktieren Sie uns einfach, wir helfen gern!
Bildagenturen (Auswahl):
- Pixabay (zahlreiche kostenlose Bilder, Eingabe der Suchbegriffe in Deutsch und Englisch möglich)
- FreeImages (zahlreiche kostenlose Bilder, Eingabe der Suchbegriffe in Englisch)
- Pexels (einer unserer Favoriten, wenn es um kostenfreie Bilder geht, Eingabe der Suchbegriffe in Englisch)
- iStock
- NegativeSpace (Eingabe der Suchbegriffe in Englisch)
- New Old Stock (Vintage-Fotos, Eingabe der Suchbegriffe in Englisch)
- Gratisography (Eingabe der Suchbegriffe in Englisch)
- Wikimedia Commons Die Suche bei Wikicommons empfiehlt sich vor allem, wenn man historische Aufnahmen, Gemälde oder Porträts benötigt. Hier können Sie gut recherchieren, ob die Bilder mit einer Lizenz belegt sind. (Bitte beachten Sie die verschiedenen nationalen Schutzzeiten des Urhebers und dass die Reproduktion eines gemeinfreien Werks eine erneute Schutzfrist bedeuten kann. Zum Nachlesen: Kanzlei Plutte: BGH: Fotos von gemeinfreien Werken urheberrechtlich geschützt )
Aber egal, ob Sie private Bilder, Fotos aus einem Shooting mit einem (professionellen) Fotografen oder Bilder aus Datenbanken verwenden: Bitte achten Sie bei der Verwendung von Bildmaterial im Internet oder in Publikationen stets darauf, dass die Bildrechte und Konditionen zur Veröffentlichung geklärt sind.
Das umfasst:
- die Verwendung kostenpflichtiger Aufnahmen (z.B. Bilddatenbanken, Fotografen),
- die Einhaltung der Verwendungsnachweise (Copyright/Nennung der Quelle und/oder Information des Urhebers über die Verwendung des Bildes*)
- sowie die Beachtung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen (Recht am eigenen Bild, zum Nachlesen: Recht am Bild.de: Das Recht am eigenen Bild).
Auf keinen Fall dürfen Aufnahmen/Fotografien einfach aus dem Internet heruntergeladen und eingebunden oder abgedruckt werden. Gleiches gilt für das Scannen oder Abfotografieren aus Publikationen.
(*Beachten: wird in manchen Bilddatenbanken auch bei kostenfreien Downloads als Bedingung angegeben)
Unterstützung bei der Suche nach Fotograf*innen
Sollten Sie eine Veranstaltung o.ä. planen, bei der Fotos benötigt werden, benennen wir Ihnen gern geeignete (externe) Fotograf*innen, mit denen Sie dann selbst entsprechende Konditionen vereinbaren können. Bitte beachten Sie, dass die Hochschulkommunikation keine Veranstaltungen fotografisch begleiten kann.
Vorlagen: Einverständniserklärungen und Foto-Hinweis
- Einverständniserklärung Erwachsene (Universität Erfurt)
- Einverständnis Erwachsene (Freitext für eigene Organisationseinheit)
- Aushang "Wir fotografieren und filmen"
Die Erklärungen und den Aushang in englischer Sprache finden Sie auf der englischen Version dieser Seite.
Bei einem Foto-Shooting oder bei Filmaufnahmen sollen auch Personen unter 18 Jahren aufgenommen werden? Bitte beachten Sie, dass Minderjährige nicht allein ihr Einverständnis für das Erstellen, Speichern und Verwenden von Bildmaterial geben können. Sie haben dazu Fragen? Kontaktieren Sie uns:
FAQ
Darf ich Foto- bzw. Videoaufnahmen von Personen bzw. einer Veranstaltung an der Uni Erfurt machen?
Sie dürfen grundsätzlich Bilder machen. Wenn darauf jedoch Personen erkennbar abgebildet sind, benötigen Sie deren schriftliches Einverständnis zur Veröffentlichung dieser Bilder – egal ob Foto oder Videomaterial.
Es ist darauf zu achten, für welchen Zweck sie die Bilder verwenden wollen: für redaktionelle Zwecke, also zur aktuellen Berichterstattung über ein bestimmtes Ereignis (z.B. eine Veranstaltung) oder für werbliche Zwecke (z.B. für einen Flyer, ein Plakat o.ä.). Daraus ergibt sich auch die Form der Einverständniserklärung (Redaktion/Werbung).
Wie kann ich dieses Einverständnis dokumentieren?
Nutzen Sie dafür gern die von der Hochschulkommunikation bereitgestellten Einverständniserklärungen und archivieren Sie diese sorgfältig. Die abgebildete Person kann auch noch Jahre später ihr Einverständnis widerrufen. Dann müssen Sie oder Ihr*e Nachfolger*in ggf. in der Lage sein, alle betreffenden Bilder zu finden und zu löschen.
Muss ich das Einverständnis jeder einzelnen Person, die bei einer Veranstaltung im Publikum sitzt, einholen?
Wenn Sie eine große Publikumsaufnahme machen, bei der keine einzelne Person(engruppe) im Fokus des Bildes steht, das Publikum also nur eine Art „Beiwerk“ ist, nicht. Sollten Sie den Fokus auf eine bestimmte Person oder Personengruppe im Publikum (z.B. im Hörsaal) legen, benötigen Sie auch hier jeweils eine Einverständniserklärung für die Veröffentlichung bzw. Speicherung der Bilder, weil es sich hier um persönliche und damit schutzbedürftige Daten handelt.
Bei Veranstaltungen, bei denen Fotos vom Publikum gemacht werden, bietet es sich an, bereits am Eingang mit einem Aushang darüber zu informieren. Nutzen Sie dafür gern oben hinterlegte Vorlage "Wir fotografieren" (Punkt "Vorlagen").
Darf ich die Bilder speichern?
Auch hier gilt: Sie dürfen die Bilder nur dann speichern, wenn Sie vorab ein entsprechendes schriftliches Einverständnis der Person eingeholt haben. Darin muss vermerkt sein, für welchen Zweck Sie die Bilder wo genau und wie lange speichern und wie man sein Einverständnis widerrufen kann.
Wenn Sie lediglich eine Erlaubnis für redaktionelle Zwecke (z.B. für die Berichterstattung über eine Veranstaltung) haben, dürfen Sie die Bilder nur für diesen redaktionellen Zweck verwenden und müssen sie nach der Veröffentlichung umgehend von ihrem Speichermedium (Laufwerk, CD, Stick, Handy etc.) löschen.
Darf ich Bilder einer bestimmten Veranstaltung zur Ankündigung einer weiteren Veranstaltung nutzen?
Dies ist nur möglich, wenn die abgebildete Person, ihr Einverständnis zur Verwendung der Bilder auch für Werbung gegeben hat. Die Einverständniserklärung für redaktionelle Zwecke reicht hier nicht aus.
Darf ich die Bilder an Dritte weitergeben?
Grundsätzlich dürfen Sie dies auch nur mit dem schriftlichen Einverständnis der abgebildeten Person tun. Dafür müssen Sie die Person darüber aufklären, wem Sie die Bilder zu welchem Zweck wie oft und wie lange zur Verfügung stellen (z.B. der Presse zur Berichterstattung über eine spezielle Veranstaltung oder Porträtfotos für Interviews etc.). Wenn Sie die Bilder mit dem Einverständnis der abgebildeten Person weitergeben, sollten Sie dokumentieren, wem Sie das Bild zu welchem Zweck und zu welchen Bedingungen zur Verfügung gestellt haben. Diese Bedingungen sollten Sie der Person, der Sie das Foto zur Verfügung gestellt haben, schriftlich mitteilen.
Was muss ich im Fall eines Widerrufs tun?
In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die gespeicherten Bilder umgehend von Ihrem Speichermedium zu löschen. Sollten Sie das Bild auf Ihrer Website oder Ihrem Blog etc. verwenden, sollten Sie es auch hier entfernen. Darüber hinaus sollten Sie Dritte, denen Sie das Bild zur Verfügung gestellt haben, über den Widerruf informieren. Sie dürfen das Bild nicht weiter verwenden. Eine Ausnahme bilden Flyer, die bereits gedruckt sind. Diese müssen Sie nicht „zurückholen“. In diesem Falle gilt der Widerruf ab dem Datum seines Eingangs.

