Senat

Aufgaben, Zusammensetzung und Amtszeiten

Aufgaben

Der Senat ist das zentrale akademische Selbstverwaltungsgremium der Universität Erfurt. Er gestaltet die strategische und inhaltliche Entwicklung der Universität mit und befasst sich mit Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für Studium, Lehre, Forschung und die Hochschulorganisation. Darüber hinaus wirkt er an wichtigen Struktur- und Personalentscheidungen mit und begleitet die Weiterentwicklung der Hochschule.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Senats ergeben sich aus § 35 Abs. 1 des  Thüringer Hochschulgesetzes. 

Zusammensetzung und Amtszeiten

Dem Senat gehören gemäß § 35 Abs. 3 ThürHG folgende zwölf stimmberechtigte Mitglieder an (Ständiger Senat):

  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Professor:innen,
  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Studierenden,
  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen,
  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung.

Jede Mitgliedergruppe wählt aus ihrer Mitte eine:n Sprecher:in.

Bei Entscheidungen in Angelegenheiten, die die Lehre mit Ausnahme der Bewertung der Lehre, die Forschung, künstlerische Entwicklungsvorhaben oder die Berufung von Hochschullehrer:innen unmittelbar betreffen, gehören dem Senat gemäß § 35 Abs. 4 ThürHG zusätzlich sieben weitere Professor:innen an (Erweiterter Senat).

Die Senatsmitglieder haben jeweils einfaches Stimmrecht.

Der Präsident gehört dem Senat ohne Stimmrecht an und führt dessen Vorsitz. Die weiteren Präsidiumsmitglieder gehören dem Senat als beratende Mitglieder ebenfalls ohne Stimmrecht an.

Der Senat tagt – ausgenommen von Personalentscheidungen – hochschulöffentlich.

Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.

Die Amtszeit der Mitglieder des aktuellen 10. Senats hat am 01.10.2025 begonnen und endet am 30.09.2028. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder endet am 30.09.2026.  

Tagesordnungen, Sitzungsunterlagen, Protokolle und Sitzungstermine

Die für die Hochschulöffentlichkeit bestimmten Sitzungsunterlagen, wie die Tagesordnungen, die Sitzungsunterlagen und die verabschiedeten Protokolle, finden Sie im Internen Service-Bereich für Hochschulangehörige.

Eine Übersicht über die aktuellen Termine sowie die Sitzungszyklen der Gremien finden Sie auf unserer Seite Organe und Gremien.

 

Ausschüsse des Senats

Ausschuss für Studienangelegenheiten

Eine Studentin sitzt in einem Hörsaal der Universität Erfurt

Der Ausschuss für Studienangelegenheiten berät in grundsätzlichen Belangen des Studiums und der Lehre. Er bereitet die Beschlussfassung des Senats über Rahmenprüfungsordnungen sowie die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen vor. Ferner prüft er die von den Fakultäten beschlossenen Prüfungsordnungen unter Berücksichtigung der jeweils geltenden (externen und internen) Vorgaben und Vereinbarungen, die kapazitäre Realisierbarkeit des Studienangebots sowie dessen inhaltliche Stimmigkeit. Der Ausschuss berät in Fragen der Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre und bereitet die Beschlussfassung des Senats über Qualitätssicherungsverfahren und -maßnahmen vor.

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Ausschuss für Forschung und Graduiertenförderung

Gruppe von Forschern im Forschungszentrum Gotha

Der Ausschuss für Forschung und Graduiertenförderung berät in grundsätzlichen und über eine Fakultät hinausgehenden Angelegenheiten der Forschung und der Förderung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen.

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Bibliotheksausschuss

Eine Studentin in der Universitätsbibliothek der Universität Erfurt

Der Bibliotheksausschuss berät in Grundsatzfragen der Universitätsbibliothek (wie Bibliotheksentwicklung, Medienstruktur, Fächerstruktur) sowie in grundlegenden Fragen des Benutzungsbetriebs.

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Ausschuss für Haushaltsangelegenheiten

Ein Taschenrechner und Lernutensilien

Der Ausschuss für Haushaltsangelegenheiten berät die jährliche Verteilung der Haushaltsmittel (für den laufenden Betrieb der Hochschuleinrichtungen, der Investitionen und der Großgerätebeschaffungen). Der Haushaltsausschuss unterstützt die Vorbereitung der Stellungnahmen des Senats zu Grundsätzen für die Ausstattung und die Mittelverteilung sowie die Vorbereitung der Stellungnahmen zur Gebührenordnung.

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Ausschuss für Internationales

Internationale Studierende

Der Senatsausschuss für Internationales berät den Senat in grundsätzlichen und über eine Fakultät hinausgehenden internationalen Angelegenheiten. Zudem berät er Maßnahmen im Hinblick auf die Internationalisierungsstrategie der Universität Erfurt. Er prüft diesbezügliche Kooperationsverträge, die im Namen der Universität Erfurt abgeschlossen werden. Der Senatsausschuss koordiniert und verantwortet in Abstimmung mit dem Internationalen Büro die Auswahlverfahren zur Vergabe von Austauschplätzen und -stipendien auf gesamtuniversitärer Ebene.

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Senatssaal
Statement des Senats der Universität Erfurt anlässlich der Gefährdungen der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre, der Freiheit der Kunst, des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie der Grundsätze gesellschaftlicher Vielfalt

Als Ort der Forschung und Lehre steht die Universität Erfurt für die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dazu zählen insbesondere die Achtung der Menschenwürde, die Anerkennung von Vielfalt sowie das Eintreten gegen jede Form von Diskriminierung. Die Universität beobachtet mit Aufmerksamkeit die gesellschaftlichen Entwicklungen, die mit dem Erstarken rechtspopulistischer und rechtsextremer Positionen einhergehen. Sie nimmt die Sorgen und das Engagement ihrer Studierenden, Mitarbeitenden und Lehrenden ernst. In den vergangenen Wochen hat sich innerhalb der Campusgemeinschaft ein bemerkenswertes Engagement für demokratische Werte wie der Initiative „Weltoffenes Thüringen“ sichtbar gemacht. Die Universität Erfurt lädt ihre Angehörigen, gleich welchen politischen Selbstverständnisses ein, sich öffentlich für demokratische Werte einzusetzen. Sie versteht sich als Raum, in welchem gesellschaftliche Fragen kritisch diskutiert und demokratische Werte aktiv gelebt werden. Für die Universität ist Wissenschaftsfreiheit kein abstraktes Versprechen, sondern gelebte Praxis. Freie Forschung und kritische Lehre sind nur möglich, wo Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gesichert sind und verteidigt werden. Sie tritt daher entschieden dafür ein, dass der Raum für unabhängiges Denken, evidenzbasiertes Wissen und offenen Diskurs gesellschaftlich geschützt und gestärkt wird. Zugleich bekräftigt die Universität Erfurt, dass sie für eine offene, pluralistische und solidarische Gesellschaft einsteht. Sie wendet sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Antifeminismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit und alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Die Universität Erfurt steht für die im Grundgesetz verankerten Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein. Sie sieht darin wesentliche Voraussetzungen für demokratische Teilhabe und gesellschaftlichen Diskurs. Die Universität Erfurt versteht es als Teil ihres Auftrags, im Geiste der Freiheit und in Verantwortung für die Gesellschaft zur Stärkung demokratischer Werte und staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins beizutragen. Sie tritt Bestrebungen entgegen, die diese Grundlagen infrage stellen, und fördert einen offenen, respektvollen und faktenbasierten Austausch. Diese Verantwortung nimmt die Universität Erfurt ernst.

Vorsitz

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Stimmberechtigte Mitglieder des Ständigen Senats

Vertreter:innen aus der Gruppe der Hochschullehrer:innen

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Vertreter:innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen

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Vertreter:innen aus der Gruppe der Mitarbeiter:innen Technik und Verwaltung

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Vertreter:innen aus der Gruppe der Studierenden

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Stimmberechtigte Mitglieder des Erweiterten Senats

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Kontakt

Niklas Radenbach
Mitarbeiter Gremienbetreuung
(Stabsstelle Berufungsmanagement – Gremienbetreuung – Strukturentwicklung)
C02 – Verwaltungsgebäude / Raum C02.01.58