Personalrat der Universität Erfurt

Herzlich willkommen

auf der Homepage des Personalrats der Universität Erfurt.

Der Personalrat wird alle fünf Jahre von den Beschäftigten der Universität gewählt. Die Wahl des Personalrats, seine Aufgaben, seine Rechte und die Eckpunkte seiner Arbeitsorganisation sind im Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) geregelt, dieses Gesetz wurde zum 28.05.2019 novelliert.

Der Personalrat wurde im Mai 2022 gewählt, die Legislaturperiode endet am 31.05.2027.

Wir sind offen für Ihre Fragen und Probleme. Bitte sprechen Sie uns an.

 

Aufgaben

Die Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten des Personalrats sind im Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) geregelt.
Das ThürPersVG wurde zum 08.06.2019 geändert. Die aktuelle Fassung ist hier zu finden.
Speziell der 8. Teil des Gesetzes (§ 66 bis § 82 b) befasst sich mit der Beteiligung der Personalvertretung.
In § 68 werden die allgemeinen Aufgaben der Personalvertretung wie folgt beschrieben:

  1. Maßnahmen, die der Dienststelle oder ihren Angehörigen dienen, zu beantragen,
  2. dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,
  3. Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,
  4. die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Menschen und sonstiger Schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen, zu fördern,
  5. die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern,
  6. die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne des Thüringer Gleichstellungsgesetzes zu fördern,
  7. Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Menschen zu beantragen sowie auf die Förderung des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 166 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch hinzuwirken,
  8. mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der in § 57 genannten Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten,
  9. auf die Wahrung des Datenschutzes für alle Beschäftigten hinzuwirken,
  10. die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu fördern.

Dem Monatsgespräch zwischen Dienststellenleitung und Personalrat, an dem auch die Schwerbehindertenvertretung und die Jugend- und Auszubildendenvertretung teilnehmen, kommt eine besondere Bedeutung zu (§ 66).
§ 88 regelt die Besonderheiten dieses Gesetzes im Hochschulbereich.

Dienstvereinbarungen, Gesetze, Downloads
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Jugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Jugend- und Auszubildendenvertretung
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Im Zeitraum 10.-12. Mai 2022 fanden die Wahlen zum örtlichen Personalrat und zur Jugend- und Auszubildendenvertretung der Universität Erfurt statt. Darüber hinaus wurden auch der Hauptpersonalrat und die Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung im TMWWDG gewählt.

Alle wichtigen Informationen zur Wahl des Personalrates und zur Jugend- und Auszubildendenvertretung entnehmen Sie dem der Webseite zur Personalratswahl 2022.

Webseite zur Personalratswahl 2022

Partner des Personalrats

Hauptpersonalrat (HPR) beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG), s.a. ThürPersVG, 6. Teil

3. Newsletter HPR August 2024

2. Newsletter HPR Dezember 2023

1. Newsletter HPR Juni 2023

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E-Mail: personalrat@uni-erfurt.de

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Dienstag: 8:00-11:00 Uhr
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Telefon: +49(0)361/737-5060
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