Parken / Fuhrpark

Fahrzeug vor Universitätsbibliothek

Parken

Parkmöglichkeiten

  • Die Universität verfügt über einen öffentlich zugänglichen Parkplatz an der Westseite des Campus (Parkharfe) und über drei entsprechend gekennzeichnete Parkplatzflächen auf dem Campus.
  • Außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen, auf Grünflächen oder auf den Wegen ist das Abstellen eines PKW nicht gestattet.
  • Die Wege und Zufahrten müssen unbedingt für die Feuerwehr und andere Rettungsfahrzeuge frei bleiben.
  • Außer für Dienstfahrzeuge, Fahrzeuge von Behinderten und für Dienstfahrten genehmigte Privatfahrzeuge besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz innerhalb des Campus.

Wer darf parken?

  • Parken auf den Parkflächen im Gelände ist nur mit einer Parkberechtigung (Parkschein) möglich und gebührenpflichtig.
  • Schwerbehinderte mit Ausweis G, aG oder BI sind auf Antrag von der Entrichtung der Gebühr ausgenommen.
  • Anträge auf den Erhalt eines Transponders für die Schrankenanlage sowie eines Parkscheines können beim Dezernat 4: Gebäudemanagement gestellt werden.
  • Die Gebühren betragen pro Semester 30 €.

Nutzungshinweise

  • Der Parkschein muss sichtbar hinter der Windschutzscheibe abgelegt werden.
  • Der Parkschein weist nur die Berechtigung zum Parken im Gelände aus, er beinhaltet keine Gewährleistung für einen bestimmten Parkplatz auf dem Campus.
  • Die Parkberechtigung (Transponder und Parkschein) ist nicht auf andere Personen und Kraftfahrzeuge übertragbar.
  • Der Transponder ist bei Nichtverlängerung der Parkberechtigung im Dezernat 4: Gebäudemanagement abzugeben.

Be- und Entladen

Zum Be- und Entladen ist grundsätzlich ein Anhalten vor den Hauseingängen erlaubt, jedoch sollte der Wagen zügig be- oder entladen und dann auf den vorgesehenen Parkflächen oder auf dem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden.

Fuhrpark

Der Fahrdienst übernimmt die folgenden zentralen Aufgaben im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstfahrzeugen innerhalb der gesamten Hochschule:

  • Dienstverkehr der Universitätsleitung
  • Koordination der Botendienste (Poststelle) zwischen den einzelnen Universitätsgebäuden/ Außenstellen sowie bestimmten externen Zielen und Kurierfahrten
  • Bereitstellung von Dienstfahrzeugen für Selbstfahrer

Informationen Antragstellung

  • Rechtzeitige Anfrage, in der Regel 2 Wochen vor Fahrtantritt, nach Verfügbarkeit eines Dienstfahrzeuges und Angabe der benötigten Größe per E-Mail an verw.fahrdienst@uni-erfurt.de
  • Nach Erhalt einer Rückmeldung ist das Formular "Dienstreise-Fahrauftrag" entsprechend den Mustervorgabenauszufüllen und zur weiteren Bearbeitung per Hauspost an das Dezernat 4: Gebäudemanagement (Postfach 42) zu schicken.
  • Für den Fahrer und ggf. Ersatzfahrer sind jeweils ein Antrag auszufüllen.
  • Mitfahrende müssen aus versicherungstechnischen Gründen alle auf dem Antrag notiert sein. Sollte der vorgegebene Platz nicht ausreichen, kann auch die Zeile darüber mitverwendet werden.
  • Bitte lassen Sie den Antrag entsprechend der Vorgaben auf dem Musterantrag unterschreiben.
  • Bitte beachten Sie, dass der genehmigte Antrag bis zur Fahrt im Dezernat 4: Gebäudemanagement verbleibt und dann während der Fahrt mitgeführt werden muss.

Formulare

Formular Fahrauftrag
Musterformular Fahrauftrag

Bitte beachten Sie das Musterformular mit Kommentaren und wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen des Formulars.