Habilitation

Die rechtlichen Grundlagen eines Habilitationsverfahrens an der Philosophischen Fakultät bilden das Thüringer Hochschulgesetz sowie die Habilitationsordnung der Universität Erfurt.

Thüringer Hochschulgesetz

Habilitationsordnung der Universität Erfurt vom 05.02.2025

Für eine Habilitation an der Philosophischen Fakultät müssen die Voraussetzungen nach § 4 (1) der Habilitationsordnung der Universität Erfurt erfüllt sein.

Bewerber:innen, die nicht Mitglieder der Universität Erfurt sind, können vor Eröffnung des Habilitationsverfahrens von der:dem Dekan:in, bei der:dem sie das Habilitationsgesuch stellen wollen, aufgefordert werden, sich mit einem auf das Thema der Habilitation bezogenen wissenschaftlichen Vortrag universitätsöffentlich vorzustellen.

Antragstellung

Bitte nehmen Sie VOR Ihrer Antragstellung bzw. der Einreichung Ihres Gesuchs mit dem Dekanat Kontakt auf.

Habilitationsgesuch

Folgende Angaben und Unterlagen werden gemäß § 5 Absatz 3 der Habilitationsordnung der Universität Erfurt (Habil-O) zur Antragstellung auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens benötigt:

  • schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben (ein Muster ist im Dekanat erhältlich):
    • Benennung des Faches/der Fachgebiete, für das bzw. die sich die:der Bewerber:in zu habilitieren beabsichtigt
    • Vorschläge für Gutachter:innen:
      • mindestens 3 für die Beurteilung der schriftlichen Habilitationsschrift: eine Person aus der Fakultät, eine von einer externen Universität sowie eine weitere Person (§ 11)
      • 2 für die Prüfung der pädagogisch-didaktischen Eignung (§ 10)
    • Mitteilung, ob die Lehrbefugnis nach § 15 Habil-O beantragt wird
    • Mitglieder des Max-Weber-Kollegs (MWK): Angabe, ob die Habilitation in Kooperation mit dem MWK erfolgt
  • Lebenslauf
  • urkundlicher Nachweis der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2
  • schriftliche Habilitationsleistung in 5 Druckexemplaren und eine elektronische Fassung (PDF) (je inkl. Ehrenwörtlicher Erklärung)
  • schriftliche Erklärung mindestens eines Mitglieds der Universität gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 über die Bereitschaft zur Begutachtung der schriftlichen Habilitationsleistung
  • schriftliche Ehrenwörtliche Erklärung gemäß Anlage 1 Habil-O
  • drei Vorschläge für das Thema des wissenschaftlichen Vortrags, ggf. ergänzt um Nachweise über eine hochschuldidaktische Weiterqualifizierung und Ergebnisse von Lehrevaluationen
  • vollständiges Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen
  • Auflistung der bisher erbrachten Lehraufgaben
  • aktuelles amtliches Führungszeugnis (Ausnahme: Mitglieder der Universität Erfurt)
  • Quittung über die entrichtete Habilitationsgebühr*; die Bankverbindung erfragen Sie bitte im Dekanat  *Allgemeine Gebührenordnung der UE

Die Checkliste zum Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens finden Sie hier

Ansprechpartnerin

Romy Klaer
Ansprechpartnerin für Promotionen und Habilitationen
(Philosophische Fakultät)
C18 – Lehrgebäude 4 / C18.02.02

Sprechzeiten

Termine für die Vorbesprechung der Abgabe von Habilitationsschriften sind nur nach individueller Absprache möglich. Terminvergabe und Bestätigung erfolgt nach E-Mail-Anfrage.