Als Selbstverwaltungsgremium unterhalb der zentralen Struktur (§§ 40 I, 38 ThürHG i.V.m. § 13 GO-UE) nimmt der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät die Aufgaben der Hochschule in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Grundordnung wahr.
Der Fakultätsrat tritt in verschiedenen Zusammensetzungen zusammen, die sich aus §40 ThürHG i.V.m. §13 II, V GO-UE ergeben.
Der ständige Fakultätsrat setzt sich gem. §40 I 1 ThürHG i.V.m §13 II S. 1 GO-UE aus 8 stimmberechtigten Migliedern zusammen. Den Vorsitz führt der Dekan/ die Dekanin (§13 III S. 2).
Vorsitz: Prof. Dr. Sabine Schmolinsky
2 Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen
Prof. Dr. Patrick Rössler
Prof. Dr. Bärbel Frischmann
2 Mitglieder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen
Dr. Christian Oertel
Dr. Theresia Piszczan
2 Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden
Laura Annabel Saalfeld
Maik Alexandi
2 Mitglieder aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung
Constanze Tobias-Wagner
Simone Carrara
Bei Entscheidungen gem. §40 I S. 2 ThürHG i.V.m. §13 II S. 2 GO-UE tritt der Fakultätsrat in einer erweiterten Zusammensetzung zusammen. Zu den Mitgliedern des Ständigen Fakultätsrats treten dann 5 weitere stimmberechtigte Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen dazu.
Prof. Dr. Christiane Kuller
Prof. Dr. Katharina Waldner
Prof. Dr. Gila Schauer
Prof. Dr. Jürgen Martschukat
Prof. Dr. Holt Meyer
Bei einer Beschlussfassung über die Bildung der Berufungskommissionen oder über die Vorschlagslisten für Berufungen tretet dem Ständigen Fakultätsrat alle Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrer*innen stimmberechtigt bei (§13 V GO-UE).
Insbesondere ist der Fakultätsrat zuständig
Des Weiteren arbeitet der Fakultätsrat mit den anderen Selbstverwaltungseinheiten der Hochschule zusammen, insbesondere bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Organisation von Lehrangebot, Studium, Forschung und Weiterbildung (§38 III, IV ThürHG).
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