Studierende der Studien- und Prüfungsordnung 2021
Studierende im Hauptfach Kommunikationswissenschaft

Generelle Regelungen
Studierende können ein Praktikum mit 6 ECTS ins Studium einbringen (Modul: "BF Pr Berufsfeld – Praktikum"). Alternativ dazu können auch zwei regulär an der Universität Erfurt stattfindende Medienpraxis-Seminare besucht werden (Modul: "BF MPr Berufsfeld – Medienpraxis"). Eine Benotung findet weder im Falle des Praktikums noch in den Medienpraxis-Seminaren statt. Das Kombinieren eines Medienpraxis-Seminars mit einem Praktikum ist gemäß den Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung nicht möglich.
Die den Studierenden zugeordneten Mentorinnen und Mentoren – also eine Professorin oder ein Professor des Seminars für Medien- und Kommunikationswissenschaft – können im Vorfeld zu möglichen Tätigkeitsfeldern und Einsatzbereichen beraten. Diese Zuordnungen werden jeweils zu Beginn des Studiums kommuniziert, im zentralen Sekretariat (Frau Grube) können Studierende diese jederzeit erfragen.
Parallel dazu können sich die Studierenden zu freien Praktikumsplätzen über die Website der Universität Erfurt informieren oder den Newsletter des Fachschaftsrats abonnieren.
Für die formale Anerkennung eines Praktikums ist der Studienfachberater (Dr. Markus Seifert) zuständig.
Zu belegendes Modul: B Kom 2021 BF Pr#01 (Modul ohne Modulprüfung – MoP)
Leistungspunkte: 6 ECTS
Praktikumsbericht: Nicht erforderlich
Umfang: 180 Stunden im Praktikumsbetrieb (entspricht ca. 4–5 Wochen Vollzeit)
Zum Ablauf
- Zuerst müssen Studierende eine Praktikumseinrichtung finden. Zu Einsatzort, Tätigkeitsprofil sowie dem kommunikationswissenschaftlichen Bezug können sich die Studierenden von der Mentorin bzw. dem Mentor beraten lassen. Obligatorisch ist, dass ein Praktikum, das ins Studium eingebracht werden soll, mit dem Studienfachberater (Dr. Markus Seifert) vorzubesprechen ist (z. B. im Rahmen der Sprechstundentermine).
- Für diese Vorbesprechung muss von den Studierenden das Formular zur Vereinbarung eines Praktikums vorbereitet werden. Der obere Teil des Abschnitts A ist von den Studierenden vorauszufüllen. Im aktuellen oder nachfolgenden Semester ist das Praktikumsmodul "B Kom 2021 BF Pr#01" bei Dr. Markus Seifert zu belegen.
- Im Rahmen der Vorbesprechung kann der Durchführung des Praktikums zugestimmt werden (ebenfalls Abschnitt A).
- Nach Beendigung des Praktikums muss die Praktikumseinrichtung formal bestätigen, dass das Praktikum im vereinbarten Umfang absolviert wurde (Abschnitt B).
- Für eine Anerkennung des Praktikums (Abschnitt C) ist ein qualifizierter Nachweis der Praktikumsstelle vorzulegen (i. d. R. ein ca. einseitiges Arbeitszeugnis, das auch eine Aufgabenbeschreibung enthält). Diesen reichen die Studierenden gemeinsam mit dem oben genannten Formular entweder bei Frau Grube ein oder vereinbaren einen Sprechstundentermin bei Herrn Dr. Seifert. Ein Praktikumsbericht ist nicht erforderlich.
Studierende im Nebenfach Kommunikationswissenschaft

Generelle Regelungen
Studierende besuchen während der Qualifizierungsphase zwei regulär an der Universität Erfurt stattfindende Medienpraxis-Seminare (Modul: "BF MPr Berufsfeld – Medienpraxis"). Eine Benotung findet in Seminaren nicht statt. Ins Nebenfach-Studium Kommunikationswissenschaft kann kein Praktikum eingebracht werden.