Das Studium des MA "Globale Kommunikation: Politik und Gesellschaft" besteht aus einem grundlegenden Einführungsmodul zu Theorien und Methoden der global vergleichenden Kommunikationsforschung im 1. Semester, vier inhaltlichen Vertiefungsmodulen in den Bereichen a) Medien, b) Politik, und c) Gesellschaft und zwei Methodenmodulen im Wahlpflichtbereich des 2. und 3. Semesters sowie einem semesterübergreifenden Modul, das in die kommunikationswissenschaftliche Beratungspraxis einführt und ein international orientiertes Praktikum im In- oder Ausland enthält. Die Master-Arbeit wird im 4. Semester geschrieben und in einem Kolloquium präsentiert.
Sie starten im 1. Semester mit dem Einführungsmodul [EGK] - Einführung in die global vergleichende Kommunikationsforschung, in dem Sie gemeinsam mit allen neuen Studierenden im Master die theoretischen und methodischen Grundlagen der global vergleichenden Kommunikationsforschung erarbeiten. Das Modul besteht aus zwei Seminaren und wird mit einer übergreifenden Modulprüfung abgeschlossen, die sich aus einer schriftlichen und mündlichen Leistung zusammensetzt. Das erfolgreiche Bestehen des Moduls ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Vertiefungsmodulen im späteren Studienverlauf.
1. Seminar: Einführung in Theorien der global vergleichenden Kommunikationsforschung
2. Seminar: Einführung in Methodologie global vergleichender Kommunikationsforschung
Im Modul [KuW] - Kommunikationsforschung und Wissenstransfer: Akademische Beratung für Politik und Gesellschaft lernen Sie im 1. Semester in einer Vorlesung, die als Ringvorlesung angelegt ist und mit einer Klausur als Modulprüfung abgeschlossen wird, Grundlagen für eine profunde kommunikationswissenschaftliche Beratung von Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Öffentlichkeit. Im Anschluss wenden Sie Ihre Kenntnisse während eines Praktikums in einem international tätigen Unternehmen an.
Vorlesung: Kommunikationsforschung und Wissenstransfer: Akademische Beratung für Politik und Gesellschaft
Praktikum: Akademische Beratung für Politik und Gesellschaft
Ausführliche Informationen zum Ablauf des Praktikums erhalten Sie hier.
Im 2. und 3. Semester werden Anwendungsbereiche der global vergleichenden Kommunikationsforschung im vertiefenden Studium diskutiert. Angeboten werden insgesamt je drei Module in den Bereichen Politik, Gesellschaft und Medien.
Sie müssen aus jedem Bereich mindestens ein Modul belegen und können mit Ihrem vierten Modul einen Schwerpunkt setzen, indem Sie ein Modul doppelt belegen; Sie wählen also 4 aus 3 aus. Jedes Modul besteht aus einem Seminar und einer Modulprüfung.
Ebenfalls im 2. und 3. Semester vertiefen Sie Ihre Methodenkenntnisse. Da erste Grundkenntnisse in den Erhebungs- und Auswertungsverfahren der empirischen Sozialforschung vorausgesetzt werden, steht hier die forscherische Umsetzung im Vordergrund. Sie müssen zwei der drei angebotenen Methodenmodule auswählen.
Modul [M Qual] - Qualitative Methoden der empirischen Kommunikationsforschung
und/oder
Modul [M Quan] - Quantitative Methoden der empirischen Kommunikationsforschung
und/oder
Modul [M An] - Angewandte Methoden global vergleichender Kommunikationsforschung
Das letzte Semester Ihres Studiums ist für die Erstellung der Masterarbeit vorgesehen, in der Sie eine Fragestellung aus dem Bereich der global vergleichenden Kommunikationsforschung eigenständig erarbeiten.
In einem Kolloquium müssen Sie Ihre Arbeit einmal vorstellen und mit den Betreuenden und Ihren Kommillitonen diskutieren.
Sie können selbst wählen, wer Ihre Arbeit betreuen soll. Alle Professoren und prüfungsberechtigte Personen, die im Master "Globale Kommunikation: Politik und Gesellschaft" eigenverantwortliche, selbstständige Lehre anbieten, dürfen Ihre Masterarbeit betreuen.
Wir raten Ihnen, uns rechtzeitig anzusprechen, wenn Sie eine inhaltliche Idee für Ihre Arbeit haben. Sie vereinbaren dann ein selbstgewähltes Thema mit ihrer Betreuerin oder ihrem Betreuer.
Sie müssen Ihre Masterarbeit formal im Dekanat der Philosophischen Fakultät mit einem Formular und einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung beantragen. Denken Sie daran, dass die Anmeldung Unterschriften aller Beteiligten benötigt. Ihre Ansprechpartnerin im Dekanat ist Frau Romy Klaer.
Nach erfolgreicher Anmeldung haben Sie 5 Monate für die Bearbeitung Zeit. Laut Prüfungs- und Studienordnung sollte der Umfang Ihrer Arbeit ca. 25.000 Wörter nicht überschreiten. Änderungen und Ergänzungen des Titels und Untertitels bedürfen der Zustimmung und Beantragung durch den Prüfungsausschuss. Vermeiden Sie daher die spätere Änderung des Titels!
Sie können Ihre Arbeit in deutscher oder englischer Sprache verfassen. In inhaltlich begründeten Fällen akzeptieren wir auch Gruppenarbeiten (max. 2 Personen).
Anmeldefristen:
Sie können Ihre Arbeit fortlaufend jeweils zum 15. eines Monats anmelden. Anmeldefrist für Arbeiten, die im Sommersemester geschrieben werden, ist allerdings der 15. März des Jahres. Für Arbeiten, die im Wintersemester geschrieben werden, ist die Anmeldefrist der 15. September des Jahres.
Abgabe:
Die Arbeit geben Sie in dreifacher Ausfertigung gebunden im Dekanat ab. Vergessen Sie nicht die eidesstattliche Erklärung in Ihrer Arbeit.
Weitere grundlegende Hinweise und Vorlagenzu Form, Abgabe und Bewertung der Masterthesis finden Sie auf den Seiten des Dekanats.
Besonders qualifizierte Studierende können im Rahmen ihres Master-Studiums die Aufnahme in ein „Fast Track“-Programm zur Promotion beantragen. Fast Track bedeutet, dass talentierte Master-Studierende die Gelegenheit erhalten, schon früh ihr Interesse an einer möglichen Promotion zu signalisieren und ihr Studium auf dieses Ziel hin auszurichten. Wichtige Teilleistungen wie etwa die Master-Arbeit werden so konzipiert, dass sie einen möglichst reibungslosen Übergang in die Promotionsphase ermöglichen, was die spätere Promotionszeit deutlich verkürzt.
In ihrem vierten Semester fertigen die zum „Fast Track“-Programm zugelassenen Teilnehmer eine Masterarbeit i. S. d. § 21 Abs. 1 M-RPO im Umfange von ca. 25.000 Wörtern an, mit sie zum einen zeigen, dass sie in der Lage sind, innerhalb der vorgesehenen Zeit das ausgegebene Thema selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Zum anderen rechtfertigen sie so auch die Annahme als Doktoranden mit einem Thema inhaltlich aufbauend auf der Masterarbeit.
Bezüglich der Anforderungen an die Masterarbeit, das Verfahren und die Zuständigkeiten, hier insb. die Betreuung, gelten die Regeln der §§ 21 und 22 M-RPO. Über die Bewertung, ob mit der im Rahmen des „Fast-Track“-Programms angefertigten Masterarbeit gleichzeitig auch die Annahme als Doktorand ausgesprochen werden kann, befindet der Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät auf der Grundlage der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät.
Der Antrag auf Aufnahme in das Fast Track Programm ist zum 15. Juli bzw. 30. Januar des jeweiligen Jahres (in der Regel im dritten Semester) beim zuständigen Master-Programmbeauftragten einzureichen.
Dem Antrag beizufügen sind:
Zunächst entscheidet der Master-Prüfungsausschuss und bei zulassendem Votum wird der Antrag vom Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät spätestens vier Wochen vor Vorlesungsbeginn beschieden.
Universität Erfurt (Campus)
Nordhäuser Str. 63
99089 Erfurt