Noten & Leistungen

Wie werden Noten berechnet?

Von der Bewertung einzelner Prüfungsleistungen bis zur Studienbereichs- oder Abschlussnote: Hier erfahren Sie, wie Noten an der Universität Erfurt gebildet und berechnet werden.

Welche Regelungen im konkreten Fall gelten, richtet sich nach der für Ihren Studiengang geltenden Prüfungsordnung und den jeweiligen Modulbeschreibungen.

Benotung einer Prüfungsleistung

Benotung einer Prüfungsleistung

Als Note für eine Prüfungsleistung, beispielsweise eine Klausur oder eine schriftliche Hausarbeit, können folgende Noten vergeben werden:

Notenskala

  • 1,0 – sehr gut: eine hervorragende Leistung

  • 2,0 – gut: eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt

  • 3,0 – befriedigend: eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht

  • 4,0 – ausreichend: eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt

  • 5,0 – nicht ausreichend: eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt

Zur differenzierten Bewertung sind Zwischenwerte in Schritten von 0,3 zulässig. Die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind ausgeschlossen.

Welche Regelungen im konkreten Fall gelten, ergibt sich aus der für den jeweiligen Studiengang geltenden Prüfungsordnung.

Benotung durch zwei Prüfer*innen

Wenn eine Prüfungsleistung von zwei Prüfer*innen bewertet wird

Wird eine Prüfungsleistung von zwei Prüferinnen bewertet, gibt zunächst jeder Prüfer*in eine eigene Bewertung ab.

Die Note der Prüfungsleistung wird grundsätzlich aus dem arithmetischen Mittel der beiden Einzelbewertungen gebildet.

Für Abschlussarbeiten können besondere Regelungen gelten. Insbesondere kann die Beteiligung eines dritten Gutachters bzw. einer dritten Gutachterin erforderlich sein. In diesem Fall richtet sich die Bildung der Note nach der jeweils geltenden Prüfungsordnung.

Bildung einer Modulnote

Bildung einer Modulnote

Besteht eine Modulprüfung aus nur einer Prüfungsleistung, entspricht die Modulnote der Note dieser Prüfungsleistung.

Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, wird aus den einzelnen Leistungen eine Modulnote gebildet. Dabei werden die Noten entsprechend der in der jeweiligen Modulbeschreibung festgelegten prozentualen Gewichtung berücksichtigt.

Bei der Berechnung werden die ersten beiden Dezimalstellen berücksichtigt. Weitere Dezimalstellen werden ohne Rundung gestrichen.

Die konkrete Gewichtung der Prüfungsleistungen ist der jeweiligen Modulbeschreibung zu entnehmen.

Bildung der Studienbereichs- bzw. Studiengangsnote

Bildung der Studienbereichs- bzw. Studiengangsnote

Sind alle für den Studienbereich bzw. Studiengang erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht, wird die entsprechende Studienbereichs- bzw. Abschlussnote berechnet.

Die Berechnung richtet sich nach den Vorgaben der jeweils geltenden Prüfungsordnung. Grundlage sind insbesondere die mit Leistungspunkten (LP/ECTS) gewichteten Modulnoten sowie – sofern vorgesehen – die Note der Bachelor- oder Masterarbeit.

Bei der Berechnung können neben den verpflichtend einzubeziehenden Modulen weitere Module berücksichtigt werden. Welche Leistungen einzubeziehen sind, richtet sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung.

Die zu berücksichtigenden Modulnoten werden entsprechend ihrer Leistungspunkte gewichtet. Aus den gewichteten Noten wird die Studienbereichs- bzw. Studiengangsnote berechnet.

Die Berechnung erfolgt grundsätzlich mit zwei Dezimalstellen. Auf dem Zeugnis wird die Note mit einer Dezimalstelle ausgewiesen; weitere Dezimalstellen werden entsprechend den Regelungen der Prüfungsordnung berücksichtigt.

Wie wird gerundet?

Bei der Berechnung von Studienbereichs- bzw. Studiengangsnoten wird zunächst mit zwei Dezimalstellen nach dem Komma gerechnet.

Für die Darstellung auf dem Zeugnis wird die Note mit zwei Dezimalstellen ausgewiesen.

Da für einzelne Studiengänge besondere Regelungen gelten können, ist für die konkrete Berechnung immer die für Ihren Studiengang geltende Prüfungsordnung maßgeblich

Ihre Note im Blick behalten

Ihre erbrachten Leistungen und Noten können Sie im Service-Portal E.L.V.I.S. einsehen.

Dort stehen unter anderem Informationen zu Ihren Leistungen und Noten sowie weitere studienbezogene Services zur Verfügung.

Welche Regelung gilt für mich?

Die konkreten Regelungen zur Notenbildung können sich je nach Studiengang unterscheiden. Maßgeblich sind deshalb immer die für Ihr Studium geltende Prüfungsordnung sowie die zugehörigen Modulbeschreibungen.

Ihre Prüfungsordnung finden Sie im Bereich Prüfungsordnungen.

Noch Fragen zur Notenvergabe?

Das Team Prüfungsangelegenheiten im Dezernat 1: Studium und Lehre unterstützt Sie bei Fragen zu Prüfungen, Noten und Prüfungsordnungen.

Persönliche Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag, 12:00–15:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag, 09:00–11:15 Uhr

Prüfungsangelegenheiten (Dezernat 1: Studium und Lehre)
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