Personalmobilität im Rahmen des Erasmus-Programms

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Über das Erasmus+-Programm können Auslandsaufenthalte zu Lehrzwecken oder zur Fort- und Weiterbildung für Mitarbeitende der Universität Erfurt gefördert werden. Das Programm unterstützt die internationale Zusammenarbeit mit europäischen Partnerinstitutionen und bietet die Möglichkeit, neue Arbeitsweisen kennenzulernen, fachliche Kompetenzen auszubauen und internationale Kontakte zu vertiefen. Darüber hinaus eröffnet ein Auslandsaufenthalt die Chance, persönliche Kontakte zu Fachkolleg*innen an der Partnereinrichtung aufzubauen, Studieninhalte und Studienbedingungen vor Ort kennenzulernen, gemeinsame Projekte zu besprechen und Studierende für ein Studium an der Universität Erfurt zu gewinnen.

Erasmus+ fördert Lehraufenthalte sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im europäischen Ausland.

Nicht förderfähig sind Konferenz- und Tagungsteilnahmen sowie Forschungsaufenthalte.

Wer kann teilnehmen?

An der Erasmus+-Personalmobilität können grundsätzlich wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Beschäftigte der Universität Erfurt teilnehmen:

  • Lehrende
  • wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Mitarbeitende aus Technik, Verwaltung und Service
  • weitere Beschäftigte der Universität Erfurt, sofern die jeweiligen Programmbedingungen erfüllt sind

Für Lehraufenthalte gilt in der Regel, dass eine Lehrtätigkeit an der Universität Erfurt vorliegen muss.

Förderung vorbehaltlich verfügbarer Erasmus+-Mittel, in der Regel kann nur ein Austausch pro Kalenderjahr durch die Universität Erfurt gefördert werden.

Welche Formen der Personalmobilität gibt es?

1. Lehraufenthalt im Ausland (Staff Mobility for Teaching / STA)

Mit Erasmus+ können Lehrende der Universität Erfurt an einer Erasmus+-Partnerhochschule, mit der ein Inter-Institutional Agreement (IIA) besteht, unterrichten. Ein Lehraufenthalt bietet die Möglichkeit, internationale Lehrerfahrungen zu sammeln, neue Lehrmethoden kennenzulernen und die Zusammenarbeit mit Partnerhochschulen auszubauen.

Ein Lehraufenthalt kann insbesondere dazu beitragen,

  • internationale Kooperationen auszubauen,
  • neue Impulse für die eigene Lehre zu gewinnen,
  • gemeinsame Module oder Studienangebote mit Partnerhochschulen zu entwickeln,
  • die europäische und internationale Dimension der Lehre zu stärken.

2. Fort- und Weiterbildung im Ausland (Staff Mobility for Training / STT)

Erasmus+ fördert außerdem arbeitsplatzbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Ausland. Diese Aufenthalte dienen dazu, berufliche Kenntnisse und Kompetenzen weiterzuentwickeln, Einblicke in die Arbeitsweise anderer Einrichtungen zu erhalten und den internationalen Austausch im eigenen Tätigkeitsbereich zu stärken.

Mögliche Formate sind zum Beispiel:

  • Job Shadowing / Hospitation
    Individuell organisierte Aufenthalte an einer Hochschule oder anderen geeigneten Einrichtung im Ausland, bei denen Mitarbeitende den Arbeitsalltag vor Ort kennenlernen, Best Practices austauschen und fachliche Einblicke in vergleichbare Arbeitsbereiche erhalten.
  • Staff Training Weeks
    Von Gasthochschulen organisierte Fortbildungsprogramme mit thematischem Schwerpunkt, an denen Mitarbeitende aus verschiedenen Hochschulen teilnehmen. Diese Formate eignen sich besonders für internationalen Austausch und Vernetzung.
  • Workshops und Seminare
    Teilnahme an fachlich einschlägigen Veranstaltungen im Ausland zur Erweiterung berufsbezogener Kenntnisse und Fähigkeiten.
  • Sprachkurse
    Sprachkurse können förderfähig sein, wenn sie einen klaren Bezug zur beruflichen Tätigkeit haben. In der Regel gilt:
    • die Sprache wird im Zielland als Landessprache verwendet,
    • die Sprache ist für den Arbeitsalltag relevant,
    • das Kursniveau liegt mindestens bei B1,
    • der Kurs umfasst ein ausreichendes zeitliches Volumen.
  • weitere arbeitsplatzbezogene Weiterbildungsformate

 

Rahmenbedingungen

Voraussetzungen für eine Förderung

Eine Erasmus+ Förderung ist möglich, wenn

  • Sie an der Universität Erfurt beschäftigt sind
  • Ihr Aufenthalt in einem förderfähigen Programmland stattfindet 
  • der Aufenthalt einen dienstlichen Zweck in Lehre oder Weiterbildung dient

Voraussetzung ist außerdem, dass die Mobilität vorab von der bzw. dem Vorgesetzten befürwortet und vollständig sowie fristgerecht beantragt wird.

Für Lehraufenthalte (STA) gilt zusätzlich, dass eine gültige Erasmus+-Kooperation mit der Gasteinrichtung bestehen und die vorgeschriebene Mindestlehrverpflichtung von 8 Lehrstunden erfüllt werden muss.

Dauer des Aufenthalts

Die förderfähige Dauer richtet sich nach der jeweiligen Mobilitätsart und den verfügbaren Mitteln.

In der Regel gilt:

  • Mindestdauer: 2 aufeinanderfolgende Arbeitstage
  • Förderung nur für bis zu 5 Arbeitstage

Förderung vorbehaltlich verfügbarer Erasmus+-Mittel, in der Regel kann nur ein Austausch pro Kalenderjahr durch die Universität Erfurt gefördert werden.

Förderumfang

Die Erasmus+-Förderung umfasst in der Regel:

  • länderspezifische Tagessätze für den Aufenthalt,
  • eine Fahrtkostenpauschale,
  • gegebenenfalls zusätzliche Förderung, zum Beispiel für “Grünes Reisen” oder besondere Bedarfe (Realkostenantrag).

Die individuelle Förderung wird für jeden Tag gezahlt, an dem Lehre oder Fortbildung stattgefunden hat zuzüglich Reisetage. Bei „Grünem Reisen“ können gegebenenfalls mehrere Reisetage in jede Richtung anerkannt werden. Gern informieren wir Sie dazu individuell.

Wichtig:

  • Feiertage, Urlaubstage oder private Verlängerungen können gegebenenfalls mit der Dienstreise verbunden werden, sind jedoch nicht förderfähig.
  • Wenn ein Aufenthalt mit Urlaub kombiniert wird, muss dies vorab mit den Fachvorgesetzten abgestimmt werden.
  • Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Erasmus+-Förderung um einen Zuschuss handelt, der nicht in jedem Fall alle anfallenden Kosten vollständig abdeckt.

Antragstellung und Ablauf

Eine Interessenbekundung für die Mobilität muss jeweils bis zum 31.10. durch den Mitarbeitenden/die Mitarbeitende im IB eingereicht werden. Sollten Restmittel vorhanden sein, können weitere Interessensbekundungen bis zum jeweils 30.04. erfolgen. Eine frühzeitige Absprache mit dem IB wird empfohlen.

Sollten mehr Interessensbekundungen eingehen als Mittel zur Verfügung stehen, wird eine Auswahl getroffen.

Eine verbindliche Zusage der Förderung kann erst nach dem 31.10. bzw. 30.04. erfolgen.

Achtung: In 2026 können voraussichtlich keine weiteren Mobilitäten, die bisher nicht angemeldet wurden, gefördert werden.

Spätestens zum Stichtag im Oktober bzw. April müssen die Zusage der Gasteinrichtung und des/der Vorgesetzten vorliegen.

1. Vorbereitung und Beantragung der Mobilität im IB

Vorab sollten Sie:

  • frühzeitig in den Austausch mit dem IB gehen,
  • ein passendes Mobilitätsformat auswählen,
  • Kontakt zur gastgebenden Einrichtung aufnehmen,
  • den Zeitraum und das Programm des Aufenthalts abstimmen,
  • die Zustimmung Ihrer bzw. Ihres Vorgesetzten einholen.

Sobald die Vorbereitung abgeschlossen ist, geben Sie Ihre Interessensbekundung im IB ab. (LINK).

Eine Darstellung Ihrer Motivation/der Zielsetzung Ihrer Mobilität und des Mehrwerts für die UE sind bei der Einordnung durch das IB hilfreich.

2. Auswahl und Vergabe

Wenn mehr Bekundungen im IB eingehen als Mittel zur Verfügung stehen, muss eine Auswahl erfolgen.

Bei der Auswahl können insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • fachliche und inhaltliche Relevanz des Vorhabens
  • bisherige Teilnahme an Erasmus+-Mobilitäten
  • Teilnahme an einem für die UE relevanten Blended Intensive Programme (BIP) als Organisator*in
  • Mehrwert für den Arbeitsbereich und die Universität Erfurt
  • Beitrag zur Internationalisierung (insbesondere in der Lehre)
  • Bedeutung für bestehende Hochschulpartnerschaften
  • Auch bei STT werden Mobilitäten bevorzugt, die an Partnerhochschulen stattfinden.

Die Beantragung der Erasmus+-Förderung kann erst nach verbindlicher Zusage durch das IB erfolgen. Die Beantragung muss vollständig vor Reisebeginn abgeschlossen sein. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

3. Antragstellung Erasmus+

Für die Antragstellung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Mobility Agreement (Inhalte, Ziele, Zeitrahmen des Trainings / Anzahl der Lehrstunden) - für Teaching | für Training
  • bei "Grünem Reisen" Ehrenwörtliche Erklärung
  • Dienstreiseantrag inkl. ggf. Antrag auf Gewährung eines Reisekostenabschlags

Nach Einreichung des vollständigen Mobility Agreements im IB erhalten Sie per E-Mail:

  • Vorlage Grant Agreement / Fördervereinbarung
  • Formular „Angaben für die Finanzbehörden“

Alle Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht 2 Monate vor Beginn der Mobilität im IB vorliegen.

4. Nach dem Aufenthalt

Nach der Rückkehr sind in der Regel folgende Schritte erforderlich:

  • Einreichung der Aufenthaltsbestätigung von der Partneruniversität
  • Einreichung von Belegen, aus denen der genaue Reisezeitraum und ggf. das „Grüne Reisen“ hervorgehen
  • Ausfüllen des Erasmus+-Online-Berichts
  • Reisekostenrechnung

Erst nach vollständigem Eingang der Unterlagen kann die Förderung abschließend ausgezahlt werden.

Fördersätze im Erasmus+-Programm (Projektjahr 2025-27)

Aufenthaltspauschalen (Personalmobilität)

Die unten genannten Fördersätze beziehen sich auf die Mittel des Erasmus+-Vertrages 2025/27, der bis zur vollständigen Mittelverausgabung auch für Mobilitäten im Studienjahr 2026/27 genutzt wird. 

Erasmus+ unterteilt die europäischen Zielländer in drei Ländergruppen. Die Aufenthaltspauschalen betragen bis zum 14. Tag des Aufenthaltes:

Ländergruppe 1: 180 Euro am Tag
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich (nur eingeschränkte Teilnahme am Erasmus+-Programm; bitte kontaktieren Sie das Internationale Büro)

Ländergruppe 2: 160 Euro am Tag
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern

Ländergruppe 3: 140 Euro am Tag
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Fahrtkosten werden entsprechend der Entfernung (Luftlinie) zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität europaweit einheitlich pauschal gefördert. Die Entfernung wird durch den Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt. Für "Grünes Reisen" beispielsweise mit Bahn oder Bus gibt es eine leicht erhöhte Fahrtkostenpauschale.

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Reisekostenpauschale

Distanz Standardreise Grünes Reisen
100 – 499 Km 211 EUR 285 EUR
500 – 1999 Km 309 EUR 417 EUR
2000 – 2999 Km 395 EUR 535 EUR
Sicherheitshinweis

Bitte informieren Sie sich vor jedem Auslandsaufenthalt über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes. Dies gilt insbesondere bei Reisen in Länder mit veränderter politischer oder sicherheitsrelevanter Lage.

Sicherheits- und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes

Zusammenfassend zur Übersicht

  1. Passende Mobilität wählen
  2. Gastinstitution kontaktieren
  3. Interessenbekundung im IB 
  4. Nach Zusage Erasmus+-Antrag im im IB einreichen
  5. Aufenthalt durchführen
  6. Nachweise einreichen

Wenn Sie eine Erasmus+ Personalmobilität planen oder Fragen zur Förderfähigkeit, Antragstellung oder Organisation haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Kontakt

Antje Dallmann
Dr. Antje Dallmann
Leiterin Internationales Büro
(Internationales Büro)