Über das Erasmus+-Programm können Auslandsaufenthalte zu Lehrzwecken oder zur Fort- und Weiterbildung für Mitarbeitende der Universität Erfurt gefördert werden. Das Programm unterstützt die internationale Zusammenarbeit mit europäischen Partnerinstitutionen und bietet die Möglichkeit, neue Arbeitsweisen kennenzulernen, fachliche Kompetenzen auszubauen und internationale Kontakte zu vertiefen. Darüber hinaus eröffnet ein Auslandsaufenthalt die Chance, persönliche Kontakte zu Fachkolleg*innen an der Partnereinrichtung aufzubauen, Studieninhalte und Studienbedingungen vor Ort kennenzulernen, gemeinsame Projekte zu besprechen und Studierende für ein Studium an der Universität Erfurt zu gewinnen.
Erasmus+ fördert Lehraufenthalte sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im europäischen Ausland.
Nicht förderfähig sind Konferenz- und Tagungsteilnahmen sowie Forschungsaufenthalte.
An der Erasmus+-Personalmobilität können grundsätzlich wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Beschäftigte der Universität Erfurt teilnehmen:
Für Lehraufenthalte gilt in der Regel, dass eine Lehrtätigkeit an der Universität Erfurt vorliegen muss.
Förderung vorbehaltlich verfügbarer Erasmus+-Mittel, in der Regel kann nur ein Austausch pro Kalenderjahr durch die Universität Erfurt gefördert werden.
Mit Erasmus+ können Lehrende der Universität Erfurt an einer Erasmus+-Partnerhochschule, mit der ein Inter-Institutional Agreement (IIA) besteht, unterrichten. Ein Lehraufenthalt bietet die Möglichkeit, internationale Lehrerfahrungen zu sammeln, neue Lehrmethoden kennenzulernen und die Zusammenarbeit mit Partnerhochschulen auszubauen.
Ein Lehraufenthalt kann insbesondere dazu beitragen,
Erasmus+ fördert außerdem arbeitsplatzbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Ausland. Diese Aufenthalte dienen dazu, berufliche Kenntnisse und Kompetenzen weiterzuentwickeln, Einblicke in die Arbeitsweise anderer Einrichtungen zu erhalten und den internationalen Austausch im eigenen Tätigkeitsbereich zu stärken.
Mögliche Formate sind zum Beispiel:
Eine Erasmus+ Förderung ist möglich, wenn
Voraussetzung ist außerdem, dass die Mobilität vorab von der bzw. dem Vorgesetzten befürwortet und vollständig sowie fristgerecht beantragt wird.
Für Lehraufenthalte (STA) gilt zusätzlich, dass eine gültige Erasmus+-Kooperation mit der Gasteinrichtung bestehen und die vorgeschriebene Mindestlehrverpflichtung von 8 Lehrstunden erfüllt werden muss.
Die förderfähige Dauer richtet sich nach der jeweiligen Mobilitätsart und den verfügbaren Mitteln.
In der Regel gilt:
Förderung vorbehaltlich verfügbarer Erasmus+-Mittel, in der Regel kann nur ein Austausch pro Kalenderjahr durch die Universität Erfurt gefördert werden.
Die Erasmus+-Förderung umfasst in der Regel:
Die individuelle Förderung wird für jeden Tag gezahlt, an dem Lehre oder Fortbildung stattgefunden hat zuzüglich Reisetage. Bei „Grünem Reisen“ können gegebenenfalls mehrere Reisetage in jede Richtung anerkannt werden. Gern informieren wir Sie dazu individuell.
Wichtig:
Eine Interessenbekundung für die Mobilität muss jeweils bis zum 31.10. durch den Mitarbeitenden/die Mitarbeitende im IB eingereicht werden. Sollten Restmittel vorhanden sein, können weitere Interessensbekundungen bis zum jeweils 30.04. erfolgen. Eine frühzeitige Absprache mit dem IB wird empfohlen.
Sollten mehr Interessensbekundungen eingehen als Mittel zur Verfügung stehen, wird eine Auswahl getroffen.
Eine verbindliche Zusage der Förderung kann erst nach dem 31.10. bzw. 30.04. erfolgen.
Achtung: In 2026 können voraussichtlich keine weiteren Mobilitäten, die bisher nicht angemeldet wurden, gefördert werden.
Spätestens zum Stichtag im Oktober bzw. April müssen die Zusage der Gasteinrichtung und des/der Vorgesetzten vorliegen.
Vorab sollten Sie:
Sobald die Vorbereitung abgeschlossen ist, geben Sie Ihre Interessensbekundung im IB ab. (LINK).
Eine Darstellung Ihrer Motivation/der Zielsetzung Ihrer Mobilität und des Mehrwerts für die UE sind bei der Einordnung durch das IB hilfreich.
Wenn mehr Bekundungen im IB eingehen als Mittel zur Verfügung stehen, muss eine Auswahl erfolgen.
Bei der Auswahl können insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:
Die Beantragung der Erasmus+-Förderung kann erst nach verbindlicher Zusage durch das IB erfolgen. Die Beantragung muss vollständig vor Reisebeginn abgeschlossen sein. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Für die Antragstellung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
Nach Einreichung des vollständigen Mobility Agreements im IB erhalten Sie per E-Mail:
Alle Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht 2 Monate vor Beginn der Mobilität im IB vorliegen.
Nach der Rückkehr sind in der Regel folgende Schritte erforderlich:
Erst nach vollständigem Eingang der Unterlagen kann die Förderung abschließend ausgezahlt werden.
Die unten genannten Fördersätze beziehen sich auf die Mittel des Erasmus+-Vertrages 2025/27, der bis zur vollständigen Mittelverausgabung auch für Mobilitäten im Studienjahr 2026/27 genutzt wird.
Erasmus+ unterteilt die europäischen Zielländer in drei Ländergruppen. Die Aufenthaltspauschalen betragen bis zum 14. Tag des Aufenthaltes:
Ländergruppe 1: 180 Euro am Tag
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich (nur eingeschränkte Teilnahme am Erasmus+-Programm; bitte kontaktieren Sie das Internationale Büro)
Ländergruppe 2: 160 Euro am Tag
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern
Ländergruppe 3: 140 Euro am Tag
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Fahrtkosten werden entsprechend der Entfernung (Luftlinie) zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität europaweit einheitlich pauschal gefördert. Die Entfernung wird durch den Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt. Für "Grünes Reisen" beispielsweise mit Bahn oder Bus gibt es eine leicht erhöhte Fahrtkostenpauschale.
| Distanz | Standardreise | Grünes Reisen |
|---|---|---|
| 100 – 499 Km | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 – 1999 Km | 309 EUR | 417 EUR |
| 2000 – 2999 Km | 395 EUR | 535 EUR |
Bitte informieren Sie sich vor jedem Auslandsaufenthalt über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes. Dies gilt insbesondere bei Reisen in Länder mit veränderter politischer oder sicherheitsrelevanter Lage.
Wenn Sie eine Erasmus+ Personalmobilität planen oder Fragen zur Förderfähigkeit, Antragstellung oder Organisation haben, wenden Sie sich bitte an uns.