Die Universität Erfurt sanktioniert Täuschungsversuche bei Prüfungen. Fakultätsübergreifend wurden die folgenden Maßnahmen beschlossen. Sie werden beim ersten Täuschungsversuch gewarnt! Schon der zweite Täuschungsversuch führt zum Verlust Ihres Prüfungsanspruches und damit zum Ende Ihres Studiums an der Universität Erfurt!
In jedem Studiengang sind die Studierenden des ersten Fachsemesters von den anbietenden Fächern über die Grundsätze wissenschaftsethischen Verhaltens, insbesondere über das Zitieren fremder Quellen sowie der Nutzung nicht zugelassener Hilfsmittel und deren Folgen (Täuschung) zu unterrichten. Allgemein wird zum Umgang mit Täuschungsversuchen in den Studieneinführungstagen (STET) informiert.
Ein wiederholter Täuschungsversuch wird als „schwerwiegender Fall“ angesehen, der die Kandidatin*den Kandidaten im Regelfall von allen weiteren Prüfungen in diesem Studiengang ausschließt. Die Feststellung eines wiederholten Täuschungsversuchs wird dem zuständigen Prüfungsausschuss mit der Prüfungsakte einschließlich Notenbericht sowie einem Bescheidentwurf, mit dem der Prüfungsanspruch in diesem Studiengang insgesamt entzogen wird, vorgelegt. Der einen wiederholten Täuschungsversuch bestätigende Bescheid wird unverzüglich der*dem Studierenden und in Kopie der Prüferin*dem Prüfer zugeleitet. Auch gegen diesen Bescheid kann die Studierende*der Studierende Widerspruch beim Präsidenten oder zur Niederschrift im Dezernat 1 einlegen. So die Kandidatin*der Kandidat vom Prüfungsausschuss noch nicht angehört wurde, ist dies im Widerspruchsverfahren als Erstes nachzuholen. Bis zur Entscheidung des Widerspruchs, ggf. einer Klage, steht das Fortbestehen des Prüfungsanspruches unter aufschiebender Wirkung. Mit dem Entzug des Prüfungsanspruches ist, so kein Widerspruch eingelegt wird, die Exmatrikulation in diesem Studiengang, in der Regel zum Ende des Semesters, verbunden.
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