Abschlüsse

Je nach Studienabschluss gelten unterschiedliche Regelungen und Verfahren. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den einzelnen Abschlussarten der Universität Erfurt. Von Bachelor und Master über Master of Education bis hin zu weiteren Abschlüssen. Wählen Sie Ihren Abschluss aus, um die für Sie relevanten Hinweise und Informationen aufzurufen.

Bachelor-Abschluss (B)

Infoveranstaltungen zu Auswertungsverfahren und Zeugniserstellung im Wintersemester 2026/2027

Dienstag, 19. Mai 2026; 10:15 Uhr bis 11:00Uhr, online über Webex

Link zur Webex-Veranstaltung 

 

Wiederholungsveranstaltung

Mittwoch, 20. Mai 2026; 14:15 Uhr bis 15:00 Uhr, online über Webex

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Wann erfolgt die Auswertung der Qualifizierungsphase des Bachelors?

Wir ermitteln ab der 12. Kalenderwoche (Wintersemester) und ab der 38. KW (Sommersemester) anhand Ihres Notenberichts und gemäß den Regeln ihrer Prüfungsordnung den Abschluss mit der bestmöglichen Abschlussnote.

Wie erfahre ich, dass ich zum Ende des Semesters ausgewertet werde?

In E.L.V.I.S. wird mit Ablauf ihrer Regelstudienzeit unter sonstige Nachweise angezeigt, dass Sie für die Bachelor-Auswertung im aktuellen Semester vorgesehen sind.

Zusätzlich senden wir ihnen ca. in der Mitte des Semesters eine E-Mail, die über die Auswertung informiert.

Ist die Auswertung unter sonstige Nachweise nicht vermerkt, können Sie diese beantragen. Es ist dabei keine Mindeststudienzeit einzuhalten. Der Antrag auf Studienauswertung muss in einem Sommersemester bis spätestens 20.08. bzw. in einem Wintersemester bis spätestens 20.02. an pruefungsangelegenheiten@uni-erfurt.de gestellt worden sein. Der Eingang wird an ihre Universitäts-E-Mail-Adresse bestätigt.

Es sind noch nicht alle Studien- und Prüfungsleistungen in E.L.V.I.S. eingetragen, muss ich etwas tun?

Wenn noch nicht alle Ihre Leistungen des Auswertesemesters in E.L.V.I.S. verbucht sind, können wir Ihre Auswertung nicht vollständig durchführen. In diesem Fall wird Studium und Lehre ihre Auswertung solange zurückstellen, bis alle Leistungen in ihrem Studierendendaten verbucht worden sind.

Wenn Sie feststellen, dass alle Ihre Leistungen verbucht wurden, können Sie uns per E-Mail darüber informieren.

Bis wann müssen Studien- und Prüfungsleistungen, z.B. aus meinem Auslandsstudium, anerkannt sein, damit sie bei der Auswertung berücksichtigt werden können?

Die Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen, die sie an anderen (ausländischen) Hochschulen erbracht haben, sollten unverzüglich nach Vorliegen in den Fakultäten beantragt werden. Sollte die Anerkennung zum Zeitpunkt der Studienauswertung noch nicht in ELVIS verbucht sein, so informieren sie das Dezernat 1 diesbezüglich umgehend.

Was passiert, wenn ich noch nicht alle Leistungen erbracht habe, bzw. diese erst in späteren Semestern erfüllen kann?

Wenn Sie zum Auswertungszeitpunkt noch nicht alle erforderlichen Leistungen erbracht haben, erhalten Sie einen Feststellungsbescheid. Aus diesem ergibt sich in welchem Bereich noch Leistungen nachzuweisen sind. In diesem Fall sollten Sie sich zu Beginn des folgenden Semesters im Dezernat 1: Studium und Lehre und ihrer Prüfungsordnung informieren, welche Studienleistungen und Modulprüfungen noch offen sind und wieviel Zeit die Prüfungsordnung gewährt, um die fehlenden Leistungen nachzuholen.

Konnte das Bestehen nicht festgestellt werden, werden Sie bei den Auswertungen in den Folgesemestern weiter berücksichtigt.

Welche Dokumente erhalte ich zu meinem Studienabschluss ?

Unmittelbar nach Feststellen des Bestehens werden die digital signierten Graduierungsdokumente, bestehend aus Urkunde, Zeugnis und Diploma Supplement, umgehend erstellt und Ihnen per E-Mail zugesandt.
Bitte halten Sie dafür ca. 2 MB freien Speicherplatz in ihrem Universitäts-E-Mail-Account vor.

Was passiert mit meinem Studierendenstatus nach Feststellung des Bestehens?

Ihr Studierendenstatus besteht bis zum Ende des Semesters in dem Sie Ihr Zeugnis erhalten.

Sie können die Exmatrikulation jederzeit nach dem Tag der letzten Prüfung, d.h. nach Ablegen bzw. Einreichen der Prüfungsleistung, beantragen. Beachten Sie bitte, dass eine rückwirkende Exmatrikulation (zum Semesterbeginn) nicht möglich ist.

Kann mein Zeugnis schon vor dem Ende des Semesters ausgestellt werden, sofern alle Noten vorliegen?

Ihr Bestehen wird im Rahmen der Auswertungsphase Ende März bzw. Ende September festgestellt. Danach erfolgt die Erstellung ihrer Graduierungsdokumente sowie der Versand per E-Mail.

Master-of-Education-Abschluss (MEd)

Infoveranstaltungen zu Auswertungsverfahren und Zeugniserstellung im Wintersemester 2026/2027

Donnerstag, 21. Mai 2026; 16:15 Uhr bis 17:00 Uhr, online über Webex

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Wiederholungsveranstaltung

Mittwoch, 27. Mai 2026; 17:30 Uhr bis 18:15 Uhr, online über Webex

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Wann erfolgt die Auswertung der Leistungen des Master of Education?

Wir ermitteln ab der 11. Kalenderwoche (Wintersemester) und ab der 37. KW (Sommersemester) anhand Ihres Notenberichts und gemäß den Regeln ihrer Prüfungsordnung den Abschluss mit der bestmöglichen Abschlussnote.

Wie erfahre ich, dass ich zum Ende des Semesters ausgewertet werde?

In E.L.V.I.S. wird mit Ablauf ihrer Regelstudienzeit unter sonstige Nachweise angezeigt, dass Sie für die Bachelor-Auswertung im aktuellen Semester vorgesehen sind.

Zusätzlich senden wir ihnen ca. in der Mitte des Semesters eine E-Mail, die über die Auswertung informiert.

Ist die Auswertung unter sonstige Nachweise nicht vermerkt, können Sie diese beantragen. Es ist dabei keine Mindeststudienzeit einzuhalten. Der Antrag auf Studienauswertung muss in einem Sommersemester bis spätestens 20.08. bzw. in einem Wintersemester bis spätestens 20.02. an pruefungsangelegenheiten@uni-erfurt.de gestellt worden sein. Der Eingang wird an ihre Universitäts-E-Mail-Adresse bestätigt.

Es sind noch nicht alle Studien- und Prüfungsleistungen in E.L.V.I.S. eingetragen, muss ich etwas tun?

Wenn noch nicht alle Ihre Leistungen des Auswertesemesters in E.L.V.I.S. verbucht sind, können wir Ihre Auswertung nicht vollständig durchführen. In diesem Fall wird Studium und Lehre ihre Auswertung solange zurückstellen, bis alle Leistungen in ihrem Studierendendaten verbucht worden sind.

Wenn Sie feststellen, dass alle Ihre Leistungen verbucht wurden, können Sie uns per E-Mail darüber informieren.

Bis wann müssen Studien- und Prüfungsleistungen, z.B. aus meinem Auslandsstudium, anerkannt sein, damit sie bei der Auswertung berücksichtigt werden können?

Die Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen, die sie an anderen (ausländischen) Hochschulen erbracht haben, sollten unverzüglich nach Vorliegen in den Fakultäten beantragt werden. Sollte die Anerkennung zum Zeitpunkt der Studienauswertung noch nicht in ELVIS verbucht sein, so informieren sie das Dezernat 1 diesbezüglich umgehend.

Was passiert, wenn ich noch nicht alle Leistungen erbracht habe, bzw. diese erst in späteren Semestern erfüllen kann?

Wenn Sie zum Auswertungszeitpunkt noch nicht alle erforderlichen Leistungen erbracht haben, erhalten Sie einen Feststellungsbescheid. Aus diesem ergibt sich in welchem Bereich noch Leistungen nachzuweisen sind. In diesem Fall sollten Sie sich zu Beginn des folgenden Semesters im Dezernat 1: Studium und Lehre und ihrer Prüfungsordnung informieren, welche Studienleistungen und Modulprüfungen noch offen sind und wieviel Zeit die Prüfungsordnung gewährt, um die fehlenden Leistungen nachzuholen.

Konnte das Bestehen nicht festgestellt werden, werden Sie bei den Auswertungen in den Folgesemestern weiter berücksichtigt.

Welche Dokumente erhalte ich zu meinem Studienabschluss?

Unmittelbar nach Feststellen des Bestehens werden die digital signierten Graduierungsdokumente, bestehend aus Urkunde, Zeugnis und Diploma Supplement, umgehend erstellt und Ihnen per E-Mail zugesandt.
Bitte halten Sie dafür ca. 2 MB freien Speicherplatz in ihrem Universitäts-E-Mail-Account vor.

Was passiert mit meinem Studierendenstatus nach Feststellung des Bestehens?

Ihr Studierendenstatus besteht bis zum Ende des Semesters in dem Sie Ihr Zeugnis erhalten.

Sie können die Exmatrikulation jederzeit nach dem Tag der letzten Prüfung, d.h. nach Ablegen bzw. Einreichen der Prüfungsleistung, beantragen. Beachten Sie bitte, dass eine rückwirkende Exmatrikulation (zum Semesterbeginn) nicht möglich ist.

Kann mein Zeugnis schon vor dem Ende des Semesters ausgestellt werden, wenn alle Noten vorliegen?

Ihr Bestehen wird im Rahmen der Auswertungsphase Ende März bzw. Ende September festgestellt. Danach erfolgt die Erstellung ihrer Graduierungsdokumente sowie der Versand per E-Mail.

Master-Abschluss (M)

Antrag auf Ausgabe der Masterarbeit

Der Antrag auf Ausgabe des Themas der Masterarbeit ist mit dem dafür vorgesehenen Formular im Dekanat der Fakultät abzugeben, die das Programm anbietet. Von dort wird er an die Master-Prüfungsausschussvorsitzende, bzw. den Master-Prüfungsausschussvorsitzenden der Fakultät weitergeleitet.

Für Masterarbeiten, die im Sommersemester geschrieben werden, endet die Antragsfrist am 15. März d. J., für Arbeiten im Wintersemester am 15. September d. J. Wenn der Antrag bearbeitet ist, wird der Kandidatin oder dem Kandidaten das Thema vom Prüfungsausschuss gestellt und der Bearbeitungszeitraum mit dem letztmöglichen Abgabetermin mitgeteilt. Verlängerungen aus gesundheitlichen oder anderen von der Kandidatin oder des Kandidaten nicht zu vertretenden Gründen sind direkt bei dem Master-Prüfungsausschussvorsitzenden zu beantragen.

Abgabe der Masterarbeit

Die Arbeit ist spätestens zu dem vom Master-Prüfungsausschuss festgesetzten Termin beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das Dekanat abzuliefern.

Verfahren

  1. Wenn die Gutachten zur Beurteilung der Masterarbeit fertiggestellt sind und die Note der Arbeit von der, bzw. dem Master-Prüfungsausschussvorsitzenden gebildet ist, erhält der bzw. die Masterstudierende vom zuständigen Master-Prüfungsausschuss eine Bescheinigung mit der Note.
  2. Eine Kopie dieser Bescheinigung wird vom Master-Prüfungsausschuss an das Dezernat 1: Studium und Lehre gesendet, welches das Verfahren zur Prüfung des Bestehens der gesamten Masterprüfung (inkl. der in der Studienphase erbrachten Module) beginnt.
  3. Nach Feststellung des Bestehens der Masterprüfung werden die Graduierungsdokumente erstellt. Die Gesamtnotenbildung erfolgt dabei nach den in der jeweiligen Prüfungsordnung hinterlegten Regularien.
  4. Abschließend werden die Graduierungsdokumente durch das Dezernat 1 an den Studierenden bzw. die Studierende gesendet.

Magister-Abschluss (MA)

Antrag auf Ausgabe der Magisterarbeit

Der Antrag auf Ausgabe des Themas der Magisterarbeit ist mit dem dafür vorgesehenen Formular im Dekanat der Fakultät abzugeben, die das Programm anbietet. Von dort wird er an die Magister-Prüfungsausschussvorsitzende oder den Magister-Prüfungsausschussvorsitzenden der Fakultät weitergeleitet.

Für Magisterarbeiten, die im Sommersemester geschrieben werden, endet die Antragsfrist am 15. März d. J., für Arbeiten im Wintersemester am 15. September d. J. Wenn der Antrag bearbeitet ist, wird der Kandidatin oder dem Kandidaten das Thema vom Prüfungsausschuss gestellt und der Bearbeitungszeitraum mit dem letztmöglichen Abgabetermin mitgeteilt. Verlängerungen aus gesundheitlichen oder anderen von der Kandidatin oder dem Kandidaten nicht zu vertretenden Gründen sind direkt bei dem Magister-Prüfungsausschussvorsitzenden zu beantragen.

Abgabe der Magisterarbeit

Die Arbeit ist spätestens zu dem vom MA-Prüfungsausschuss festgesetzten Termin beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das Dekanat abzuliefern.

Verfahren

  1. Wenn die Gutachten zur Beurteilung der Magisterarbeit fertiggestellt sind und die Note der Arbeit vom Magister-Prüfungsausschussvorsitzenden gebildet ist, erhält die Kandidatin oder der Kandidat vom zuständigen Magister-Prüfungsausschuss eine Bescheinigung mit der Note. 
  2. Eine Kopie der Bescheinigung geht vom Magister-Prüfungsausschuss an das Dezernat 1: Studium und Lehre, das sofort das Verfahren zur Prüfung des Bestehens der gesamten Magisterprüfung (inkl. der in der Studienphase erbrachten Lehrveranstaltungen) in Gang setzt. Wird das Bestehen festgestellt, erhält die Kandidatin oder der Kandidat über das Dezernat 1: Studium und Lehre per Post eine Bescheinigung über das Bestehen der (gesamten) Magisterprüfung. 
  3. Sollten mehr als die notwendigen Punkte erbracht worden sein und wird eine Auswahl seitens der Kandidatin oder des Kandidaten erforderlich, ist sie oder er jetzt aufgefordert, dies mit dem Dezernat 1: Studium und Lehre zu klären. 
  4. Im Anschluss werden vom Dezernat 1: Studium und Lehre die Graduierungsdokumente erstellt. Sobald diese bereitliegen, wird die Kandidatin oder der Kandidat vom Dezernat 1: Studium und Lehre darüber informiert, dass die Graduierung durchgeführt werden kann, indem sie der Kandidatin oder dem Kandidaten übergeben werden.

Magister-Katholische-Theologie-Abschluss (MTheol)

Antrag auf Ausgabe der Magisterarbeit

Informationen zum Antrag auf Ausgabe des Themas der Magisterarbeit finden Sie hier. Ihre Arbeit ist spätestens zu dem vom Prüfungsausschuss festgesetzten Termin bzw. ggf. vom Prüfungsausschuss verlängerten Termin im Prüfungssekretariat bei Frau Kunstmann, in der Villa, abzuliefern.

Verfahren

Studierende, die zur Auswertung anstehen, erhalten im September (bei Auswertung in einem Sommersemester) bzw. März (bei Auswertung in einem Wintersemester) eine E-Mail. 

Mit dieser werden Sie aufgefordert, Ihre persönlichen Daten (Vornamen, Nachname sowie Geburtsdatum und -ort) zu überprüfen.

Sofern alle relevanten Studien- und Prüfungsleistungen vorliegen und das Bestehen durch die zuständigen Prüfungsausschüsse festgestellt wurde, wird Ihnen das Ergebnis der Auswertung postalisch zugesandt.

Prüfungsangelegenheiten (Dezernat 1: Studium und Lehre)
Prüfungsangelegenheiten
(Dezernat 1: Studium und Lehre)
C02 – Verwaltungsgebäude / Erdgeschoss (Haupteingang)

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