Grundlagen:
Grundförderung:
Familienzuschlag:
Teilzeitstipendium:
Unterbrechung & Mutterschutz:
Verlängerung der Förderungsdauer:
Anspruch:
Varianten:
Einkommensgrenzen:
Ja. Laut Satzung der Universität Erfurt erhalten Stipendiat*innen zusätzlich zum Grundbetrag einen Familienzuschlag von 300 € für das erste unterhaltspflichtige Kind und 150 € für jedes weitere unterhaltspflichtige Kind. Der Zuschlag wird jeweils zur Hälfte gewährt, wenn beide Elternteile gleichzeitig ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln beziehen.
Ja. Nach dem Thüringer Hochschulgesetz (§ 63) beträgt die Regelförderungsdauer drei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden. Zusätzlich ist in Ausnahmefällen eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre möglich, wenn Sie ein Kind tatsächlich betreuen, das zum Antragszeitpunkt noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Ja. Die Satzung der Universität Erfurt erlaubt auf Antrag die Umwandlung in ein Teilzeitstipendium (50 % oder 75 %) bei besonderen persönlichen Situationen wie Kinderbetreuung. Die Höhe des Stipendiums reduziert sich entsprechend, die Laufzeit verlängert sich.
Die Förderung kann auf Antrag ausgesetzt werden. Bei Schwangerschaft wird das Stipendium für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt weitergezahlt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zu 12 Wochen nach der Geburt. Danach wird die Laufzeit um die Unterbrechungszeit verlängert.
Ja, grundsätzlich ist das möglich, da Elterngeld nicht vom Einkommen der Eltern, sondern vom Erwerbseinkommen vor der Geburt abhängt. Das Stipendium gilt nicht als Erwerbseinkommen, sondern als Förderung. Sie können also Elterngeld zusätzlich beantragen.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
Basiselterngeld: bis zu 14 Monate (mindestens 2 Monate pro Elternteil).
ElterngeldPlus: bis zu 28 Monate bei Teilzeitarbeit.
Partnerschaftsbonus: zusätzliche Monate bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit beider Eltern.
Mehr Informationen dazu finden Sie im Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ja. Für Geburten ab April 2025 liegt die Grenze bei 175.000 € zu versteuerndem Einkommen für Paare und Alleinerziehende. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.
Nein, Elternzeit ist keine Voraussetzung für Elterngeld. Sie können es auch ohne formelle Elternzeit beantragen, dürfen allerdings nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten, solange Sie Elterngeld beziehen.
Grundsätzlich nicht, außer in geringem Umfang: maximal 12 Stunden pro Woche in Forschung und Lehre oder 5 Stunden in anderer Tätigkeit.
Sie müssen geeignete Unterlagen vorlegen, die die Unterhaltspflicht für das Kind belegen (z. B. Geburtsurkunde).
1. Stipendium prüfen
Höhe des Grundstipendiums und mögliche Familienzuschläge (300 € für erstes Kind, 150 € für jedes weitere).
Antrag auf Familienzuschlag vorbereiten
(Mitteilung an die stipendienvergebende Stelle inkl. Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin).
2. Unterbrechung frühzeitig beantragen
Möglichkeit, das Stipendium für Elternzeit auszusetzen und später fortzusetzen.
3. Förderungsdauer klären
Regelförderung: 3 Jahre
Verlängerung: +1 Jahr möglich, in Ausnahmefällen zusätzlich bis zu 2 Jahre bei Kinderbetreuung möglich (§ 63 Thüringer Hochschulgesetz)
4. Teilzeitstipendium erwägen
Antrag auf 50% oder 75% Förderung bei Kinderbetreuung
5. Elterngeld beantragen
Frühzeitig Antrag vorbereiten (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus).
Einkommensgrenzen beachten (175.000 € für Paare/Alleinerziehende).
6. Krankenversicherung prüfen
Das Stipendium ist kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen. → freiwillige Versicherung oder Familienversicherung.
7. Mutterschutzregelung nutzen
Das Stipendium wird 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt weitergezahlt (bei Mehrlings-/Frühgeburt: bis 12 zu Wochen).
1. Familienzuschlag beantragen
Nachweis der Unterhaltspflicht (Geburtsurkunde an stipendienvergebende Stelle).
2. Elterngeldauszahlung starten
1. Arbeitszeit beachten
Max. 12 Stunden/Woche in Forschung & Lehre oder 5 Stunden in anderer Tätigkeit.
2. Förderungsdauer im Blick behalten
Verlängerungsanträge rechtzeitig stellen.
3. Partnerschaftsbonus prüfen
Zusätzliche Elterngeldmonate bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit beider Eltern.
In der Bibliothek befindet sich ein Arbeitsraum für Eltern und Kind. Der Raum ist mit Arbeitstisch, Terminal und WLAN-Zugang ausgestattet. Für Kinder gibt es eine Spielecke mit Kinderbüchern, Spielzeug und Mobiliar. Ein Wickeltisch befindet sich im Erdgeschoss. Weitere Informationen zu Reservierung und Nutzungsdauer finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek.
Der USV Erfurt e.V. bietet eine Vielzahl an Sportkursen speziell für Kinder mit und ohne Begleitung der Eltern an. Die Kurse sind altersgemäß ausgerichtet, finden in den Nachmittagsstunden statt und sind teilweise kostenfrei. Für weitere Informationen und zur Anmeldung besuchen Sie bitte die Kindersport-Webseiten des USV.
In der Mensa stehen für kleinere Kinder Hochstühle zur Verfügung. Außerdem lädt ein "Eltern-Kind-Bereich" zum Spielen vor, nach oder während des gemeinsamen Mittagessens ein. Ein Wickel- und Stillraum bietet eine Rückzugsmöglichkeit zur Versorgung des Kindes.
Mit dem Kinderausweis des Studierendenwerks können studentische Eltern, die selbst in der Mensa Mittag essen, eine kostenlose Kinderportion für ihre Kinder (bis 6 Jahre) erhalten. Den Ausweis erhalten Sie nach Vorlage von Studierendenausweis und Geburtsurkunde im INFOpunkt des Studierendenwerkes.
Die flexible Kinderbetreuung “Räuberhöhle” des Studierendenwerks Thüringen ist offen für Kinder im Alter ab 12 Wochen bis in der Regel zum 7. Lebensjahr.
Dem Gleichstellungs- und Familienbüro stehen 3 verschiedene mobile Spielzeugkisten zur Verfügung, je eine für die Altersspanne 0-3 Jahre, 3-6 Jahre und 6-9 Jahre.
Die Spielzeugkisten können per E-Mail an gleichstellungsbuero@uni-erfurt.de zur Ausleihe angefragt und auf dem Uni-Campus genutzt werden.