FAQs | Häufig gestellte Fragen

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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Prüfungsangelegenheiten – von der Prüfungsanmeldung und Prüfungsordnungen über Noten und Krankmeldungen bis hin zu Abschlussdokumenten. Sollten Sie in unseren FAQs keine passende Antwort finden, helfen wir Ihnen gern telefonisch, per E-Mail oder persönlich weiter. Die Kontaktdaten sowie unsere Sprechzeiten finden Sie im rechten Seitenbereich.

 

Prüfungen und Module

Wo finde ich die für mich geltende Prüfungsordnung?

Die für Ihren Studiengang gültige Prüfungsordnung finden Sie im Bereich Prüfungsordnungen und Module. Dort erhalten Sie Informationen zum Studienaufbau, zu den Modulen sowie zu den Prüfungs- und Studienleistungen.

Wo kann ich meine Noten einsehen?

Ihre aktuellen Noten sowie den Studienfortschritt finden Sie im Prüfungs- und Lehrveranstaltungsportal unter den entsprechenden Menüpunkten.

Zugang zum Prüfungs- und Lehrveranstaltungsportal (E.L.V.I.S.) der Universität Erfurt

Wie viele Prüfungsversuche habe ich?

Alle Regelungen zu Ihrem Studium und ihren Prüfungen finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung.

Grundsätzlich stehen Ihnen für Modulprüfungen zwei Prüfungsversuche zur Verfügung. Die genauen Regelungen ergeben sich aus Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung.

Besonderheiten gelten für die Orientierungsphase. Wird eine Modulprüfung auch im zweiten Versuch nicht bestanden, kann dies Auswirkungen auf den weiteren Studienverlauf haben. In diesem Fall empfiehlt sich eine Beratung beim Dezernat Studium und Lehre.

Eine nicht bestandene Modulprüfung der Qualfizierungsphase dürfen Sie in einem Folgesemester einmalig wiederholen. Sie haben durch die neue Belegung wieder zwei Prüfungsversuche.

Wo finde ich Informationen zur Prüfungsanmeldung?

Alle Informationen zur verbindlichen Belegung von Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen finden Sie in den Hinweisen zur Belegung sowie in den geltenden Prüfungsordnungen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen.

Anerkennung und Studienplanung

Kann ich bereits erbrachte Studien- oder Prüfungsleistungen anerkennen lassen?

Ja. Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang erbracht wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Informationen zum Verfahren und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie im Bereich Anerkennungen.

Abschluss und Zeugnisse

Wie wird meine Abschlussnote berechnet?

Die Abschlussnote wird nach den Regelungen Ihrer Prüfungsordnung berechnet. Grundlage sind die mit Leistungspunkten gewichteten Modulnoten sowie gegebenenfalls die Abschlussarbeit. Informationen zur Notenbildung finden Sie auf der entsprechenden Informationsseite sowie in Ihrer Prüfungsordnung.

Kann ich ein vorläufiges Zeugnis erhalten?

Für Bewerbungen kann ein amtlich beglaubigter Notenbericht mit einem Begleitschreiben beantragt werden, sofern das Abschlusszeugnis noch nicht ausgestellt wurde.

Wie erhalte ich einen beglaubigten Notenbericht bzw. Transkript?

Ein beglaubigter Notenbericht kann beim zuständigen Dezernat beantragt werden. Die Ausstellung ist gebührenpflichtig und kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Wie erhalte ich beglaubigte Kopien meiner Abschlussdokumente?

Beglaubigungen können über das zuständige Dezernat beantragt werden. Je nach Dokument erfolgt die Bearbeitung postalisch oder elektronisch. Bitte beachten Sie die anfallenden Gebühren.

Wie gehe ich mit digital signierten Abschlussdokumenten um?

Digitale Abschlussdokumente besitzen eine qualifizierte elektronische Signatur und können elektronisch überprüft werden. Hinweise zur Nutzung und Verifikation stehen in den entsprechenden Informationen der Universität zur Verfügung.

Organisation des Studiums

Ich bin krank – was muss ich tun?

Sollten Sie krankheitsbedingt an einer Prüfung nicht teilnehmen können, informieren Sie sich bitte über die geltenden Regelungen zur Krankheitsanzeige. Dort finden Sie Hinweise zu Fristen, erforderlichen Nachweisen und dem weiteren Verfahren.

Weitere FAQ-Bereiche

Sprechzeiten

Persönlich:
Montag – Donnerstag, 12:00–15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Telefonisch:
Montag – Freitag, 09:00–11:15 Uhr

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