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Universität Erfurt hat eine neue Grundordnung

Die Universität Erfurt hat in Umsetzung des neuen Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) ihre Grundordnung überarbeitet - diese ist am 2. April in Kraft getreten.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die vom ThürHG vorgegebene paritätische Besetzung des Senats und der Selbstverwaltungsgremien (Fakultätsräte und Kollegrat des Max-Weber-Kollegs).

Damit werden gemäß den Vorgaben des Thüringer Hochschulgesetzes und der Grundordnung der/die aktuell amtierende/n
•    Hochschulrat (jetzt: Universitätsrat);
•    Senat;
•    Fakultätsräte und Kollegrat des Max-Weber-Kollegs;
•    Untersuchungskommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens;
•    Ethikbeirat
mit Ablauf des 30. September 2019 aufgelöst und zum 1. Oktober 2019 neu gebildet. Aus diesem Grund werden im laufenden Semester (voraussichtlich im Juni) Neuwahlen stattfinden.

Auch die Amtszeiten der Dekane und Prodekane sowie des Leiters und des stellvertretenden Leiters des Max-Weber-Kollegs enden mit Ablauf des 30. September 2019. Auch hierfür werden Neuwahlen stattfinden.Bis zum Zeitpunkt der Bildung der neuen Gremien gelten hinsichtlich ihrer Zuständigkeiten und Aufgaben das ThürHG und die Grundordnung in ihrer alten Fassung.

Die neue Grundordnung zum Nachlesen