Landtag bestätigt Prof. Dr. Manfred Baldus als Thüringer Verfassungsrichter

Der Thüringer Landtag hat heute auf Vorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Manfred Baldus, Professor für Öffentliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte an der Universität Erfurt, erneut zum Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt.

Im Anschluss wurde Prof. Baldus von Landtagspräsident Christian Carius Landtag vereidigt. Der Rechtswissenschaftler ist seit 2008 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs mit Sitz in Weimar, zuvor war er seit 2005 stellvertretendes Mitglied.

Balus' wissenschaftliches Arbeitsfeld erstreckt sich neben weiteren Gebieten sowohl auf das Bundesverfassungsrecht als auch auf das Landesverfassungsrecht. 2016 legte er im Suhrkamp-Verlag mit „Kämpfe um die Menschenwürde. Debatten seit 1949“ eine umfangreiche Studie zur Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes vor. Er ist zudem Mitherausgeber des Kommentars zur Thüringer Landesverfassung sowie eines Studienbuchs zum Öffentlichen Recht in Thüringen, das 2018 erscheinen wird.

Hintergrund
Der Präsident und die weiteren Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden vom Landtag einzeln und in geheimer Wahl ohne Aussprache für die Dauer von sieben Jahren gewählt.