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„Wir begrüßen die Möglichkeit, an der Gestaltung der Rahmenvereinbarung VI umfassend mitzuwirken!“

Zusammen mit dem Land unterzeichnen die Thüringer Hochschulen am kommenden Mittwoch die Verlängerung ihrer bisherigen Rahmenvereinbarung V. Darüber hat die Hochschulleitung bereits im Senat, in der Personalversammlung und anderen Gremien berichtet. Diese Verlängerung soll auch dazu dienen, die nachfolgende Rahmenvereinbarung VI in Absprache zwischen Hochschulen und Land besser und umfassender als in den vergangenen Legislaturen und Finanzierungsrunden zu beraten und vorzubereiten. Entsprechend hat die Thüringer Landespräsidentenkonferenz in dieser Woche auf eine Presseanfrage hin auf den Wortlaut der um ein Jahr verlängerten Rahmenvereinbarung V hingewiesen: „Zudem werden die Hochschulen und die Landeswissenschaftskonferenz innerhalb des Jahres 2026 aktiv Überlegungen in den Diskussionsprozess mit dem für Wissenschaft zuständigen Ministerium zur langfristigen strukturellen Gestaltung der Thüringer Hochschullandschaft einbringen, um angesichts der erheblichen demografischen und haushalterischen Herausforderungen die Weichen für ein über das Jahr 2030 hinaus effizientes und zukunftsorientiertes Hochschulsystem im Freistaat zu stellen.“

Der Präsident der Universität Erfurt, Prof. Dr. Walter Bauer-Wabnegg, erklärt dazu jetzt an die Uni-Angehörigen gerichtet: „Ziel dieser Verabredung zwischen den Hochschulen und dem Land ist es, auch über die Geltungsdauer der Rahmenvereinbarung VI hinaus eine zukunftsfeste Thüringer Hochschullandschaft zu sichern, die eben nicht wie in den vergangenen Jahren von Einschnitten durch Globale Minderausgaben überrascht wird. Denn unstete Finanzierungen treffen stets besonders befristete Anstellungsverträge, also unsere Qualifikationsstellen, was schadet und nicht sein soll. Dass derlei Zukunftsüberlegungen selbstverständlich auch Fragen der inhaltlichen Zusammenarbeit und Koordination sowie sinnhafter Profilschärfung aufwerfen oder gemeinsame Services in Verwaltung und Technik einbeziehen, ist naheliegend. Bereits jetzt werden bestimmte Aufgabenfelder in einem gemeinsamen Hochschul-IT-Zentrum oder im gemeinsamen Bibliotheksverbund erledigt. Wo wir Abläufe verbessern oder Angebote schärfen können, sollten wir das auch tun. Mit Blick auf die demografische Entwicklung und zukünftige Landeshaushalte wäre es sträflich nachlässig, ohne Konzepte der Weiterentwicklung planlos ins Unklare zu torkeln. 
Die Hochschulen begrüßen daher ausdrücklich die Möglichkeit und Einladung, an der Gestaltung der Rahmenvereinbarung VI und darüber hinaus umfassend mitzuwirken. Nach Verabschiedung des Doppelhaushalts 2026/2027 und nach Unterzeichnung der Verlängerung der Rahmenvereinbarung V am 10. Dezember ist diese Konzeptionsphase für das erste Halbjahr 2026 geplant. Dass dabei die Hochschulstandorte nicht zur Disposition stehen, ist bereits im Regierungsvertrag klar geregelt.
Als Universität Erfurt wollen wir die besondere Chance einer zwischen den Hochschulen und mit dem Land abgestimmten Zukunftskonzeption dazu nutzen, unsere Universität im Konzert aller Hochschulen weiterhin bestens zu positionieren und vor allem eine langjährig verlässliche Planbarkeit herzustellen.“