Der Präsident der Universität Erfurt, Prof. Dr. Walter Bauer-Wabnegg, erklärt dazu jetzt an die Uni-Angehörigen gerichtet: „Ziel dieser Verabredung zwischen den Hochschulen und dem Land ist es, auch über die Geltungsdauer der Rahmenvereinbarung VI hinaus eine zukunftsfeste Thüringer Hochschullandschaft zu sichern, die eben nicht wie in den vergangenen Jahren von Einschnitten durch Globale Minderausgaben überrascht wird. Denn unstete Finanzierungen treffen stets besonders befristete Anstellungsverträge, also unsere Qualifikationsstellen, was schadet und nicht sein soll. Dass derlei Zukunftsüberlegungen selbstverständlich auch Fragen der inhaltlichen Zusammenarbeit und Koordination sowie sinnhafter Profilschärfung aufwerfen oder gemeinsame Services in Verwaltung und Technik einbeziehen, ist naheliegend. Bereits jetzt werden bestimmte Aufgabenfelder in einem gemeinsamen Hochschul-IT-Zentrum oder im gemeinsamen Bibliotheksverbund erledigt. Wo wir Abläufe verbessern oder Angebote schärfen können, sollten wir das auch tun. Mit Blick auf die demografische Entwicklung und zukünftige Landeshaushalte wäre es sträflich nachlässig, ohne Konzepte der Weiterentwicklung planlos ins Unklare zu torkeln.
Die Hochschulen begrüßen daher ausdrücklich die Möglichkeit und Einladung, an der Gestaltung der Rahmenvereinbarung VI und darüber hinaus umfassend mitzuwirken. Nach Verabschiedung des Doppelhaushalts 2026/2027 und nach Unterzeichnung der Verlängerung der Rahmenvereinbarung V am 10. Dezember ist diese Konzeptionsphase für das erste Halbjahr 2026 geplant. Dass dabei die Hochschulstandorte nicht zur Disposition stehen, ist bereits im Regierungsvertrag klar geregelt.
Als Universität Erfurt wollen wir die besondere Chance einer zwischen den Hochschulen und mit dem Land abgestimmten Zukunftskonzeption dazu nutzen, unsere Universität im Konzert aller Hochschulen weiterhin bestens zu positionieren und vor allem eine langjährig verlässliche Planbarkeit herzustellen.“
