Dazu zählen folgende Angebote:
- Universitäts- bzw. Forschungsbibliothek: Nutzung des Ausweises für die Universitätsbibliothek Erfurt und/oder die Forschungsbibliothek Gotha mit Erhalt der bisherigen privilegierten Ausleihbedingungen für das persönliche Nutzerkonto;
- URMZ: Nutzung der bisherigen E-Mail-Adresse, Erhalt einer Website, Zugang zum Intranet (als Angehörige/r), Zugriff auf Home-Share, im Einzelfall bei Notwendigkeit Zugriff auf andere Laufwerke;
- thoska-Büro: Ausstellung einer thoska als Angehörige/r, die auch die Möglichkeiten des Kopierens (auf eigene Kosten) sichert --> in Planung!;
- Hochschulkommunikation: Nennung im Who-is-Who auf der Website der Universität (unter "Ehemalige").
Für die Nutzung der genannten Dienste ist ein Antrag erforderlich, der zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren nach Eintritt in den Ruhestand gestellt werden kann. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Verlängerung um jeweils drei Jahre möglich. Der Erstantrag, der bei Eintritt in den Ruhestand im Dezernat 2: Personal erhältlich ist, muss über das jeweilige Dekanat an den Vizepräsidenten für Forschung sowie den Stabsbereich ProUni – Forschung und Nachwuchsförderung gerrichtet werden.
Professorinnen und Professoren im Ruhestand, die weiterhin Drittmittelprojekte durchführen bzw. solche planen und beantragen und dafür bei Bewilligung bzw. Unterstützung der Universität/Fakultät in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, frühzeitig ihre Fakultät und den Stabsbereich ProUni – Forschung und Nachwuchsförderung zu informieren. Das betrifft auch die Einladung von Gastwissenschaftlern. Darüber hinaus können Professorinnen und Professoren im Ruhestand, die o.g. Leistungen in Anspruch nehmen, seitens der Universität und der Fakultäten um Gutachten u.Ä. gebeten werden.