„Die vom Senat eingesetzte Interne Akkreditierungskommission (IAK) entscheidet über die interne Akkreditierung neuer (Erstakkreditierung) und bestehender Studiengänge (Reakkreditierung) an der Universität Erfurt. Die IAK trifft auf Basis des Gutachterberichts und der Stellungnahme des den Studiengang verantwortenden Fachbereichs den Beschluss zur (Re-)Akkreditierung des Studiengangs, legt Auflagen und Empfehlungen fest und verleiht das Siegel des Akkreditierungsrates nach § 21 Abs. 4 Satz 2 Thüringer Verordnung zur Durchführung des Studienakkreditierungsstaatsvertrags (ThürStAkkrVO). Die IAK prüft die Erfüllung der ausgesprochenen Auflagen und entscheidet über die Auflagenerfüllung. Sie ist verantwortlich für die Erstellung eines Akkreditierungsberichts zu jedem Akkreditierungsverfahren und wird in ihrer Aufgabenerfüllung von der Stabsstelle Qualitätsmanagement in Studium und Lehre unterstützt.“
(vgl. § 3 Abs. 4 Qualitätssicherungsordnung in Studium und Lehre der Universität Erfurt, vom 23. Februar 2022)