Anerkennungen von Studienleistungen aus dem In-und Ausland

Werden Leistungen von anderen Hochschulen im Inland anerkannt?

Studien-und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland abgelegt, bzw. erworben wurden, können an der Universität Erfurt anerkannt werden, sofern diese gleichwertig sind. Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn Studien-und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und Anforderungen denjenigen des Studium Fundamentale im Wesentlichen entsprechen.

Werden im Ausland erbrachte Leistungen anerkannt?

Anerkennungen von im Ausland erbrachten Studienleistungen sind möglich, soweit diese gleichwertig sind. Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn Studien-und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und Anforderungen denjenigen des Studium Fundamentale im Wesentlichen entsprechen.

Wenn Sie während des Studiums an der Universität Erfurt für ein Semester oder ein Jahr ins Ausland gehen, sollten Sie vor Beginn des Auslandsaufenthaltes ein Learning Agreement abschließen. In diesem ist geregelt, welche Lehrveranstaltungen Sie im Ausland besuchen und wie diese nach erfolgreicher Absolvierung im Studium Fundamentale anerkannt werden können. Das Learning Agreement für den Bereich Studium Fundamentale können Sie im StuFu-Büro unterzeichnen lassen. Alternativ senden Sie das Learning Agreement per E-Mail, Sie erhalten dieses auf digitalem Wege zurück.

Weitere Informationen zum Auslandsstudium und zum Learning Agreement finden Sie auf den Seiten des Internationalen Büros

Wie beantrage ich die Anerkennung meiner Leistungen aus dem In-oder Ausland?

Reichen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung, zusammen mit den jeweiligen Leistungsnachweisen (Transcript of Record/Leistungsscheine) und einer Immatrikulationsbescheinigung ein.

Pro anzuerkennende Veranstaltung reichen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung ein.

Antrag auf Anerkennung

Bitte füllen Sie Abschnitt A aus und unterschreiben diesen. Anschließend reichen Sie das Formular im StuFu-Büro bei der Programmkoordinatorin ein. Diese wird die Unterlagen nach der Bearbeitung von Abschnitt B an den Prüfungsausschuss weiterleiten. Mit der Entscheidung des Prüfungsausschusses (Abschnitt C) wird das Anerkennungsverfahren abgeschlossen. Anerkannte Leistungen werden im E.L.V.I.S. verbucht.

 

Anerkennung des studentischen Gremienengagements im Studium Fundamentale

Für die Anerkennung Ihrer studentischen Gremientätigkeit im Umfang einer kompletten Amtszeit von einem Jahr (zentrale Gremien, Gleichstellungsbeirat, Studierendenrat, fakultäre Gremien) reichen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung inklusive eines Nachweises der Gremientätigkeit (Wahl- oder Beschlussprotokolle) sowie einen maximal dreiseitigen Reflexionsbericht im StuFu-Büro ein. Die Gremientätigkeit wird für das Modul Kommunikative Studien (SF KS) im Studium Fundamentale als Modul ohne Prüfung (MoP) anerkannt.