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Adobe-Produkte nur noch mit personengebundenen Lizenzen

Das Lizenzmodell für Adobe-Produkte („Adobe Creative Cloud for Enterprise“) wird auf personengebundene Lizenzen umgestellt. Dies betrifft auch die Nutzer*innen an der Universität Erfurt.

Hochschulmitarbeiter*innen, die auch künftig die Adobe-Produkte nutzen möchten, benötigen eine sogenannte Adobe-Enterprise-ID, die Sie über ein vom IT-Zentrum der Thüringer Hochschulen eingerichtetes Registrierungsportal erhalten. Die Freischaltung für das Portal können Sie beim URMZ beantragen. Nach Abschluss des Registrierungsprozesses haben Sie Zugriff auf die Adobe Creative Cloud.

Ab dem 8. Juni 2020 beginnt auf allen vom URMZ betreuten Arbeitsplatzsystemen der Rollout der Adobe Creative Cloud App, die die Nutzung der neuen Adobe-Produkte ermöglicht. Dabei wird gleichzeitig die Anwendung Acrobat Professional DC bei allen derzeitigen Nutzer*innen entfernt. Die betreffenden Nutzer*innen erhalten mit dem oben beschriebenen Vorgehen Zugang zur Adobe Creative Cloud und können sich dann mittels der Adobe Creative Cloud App die neue Anwendung selbstständig herunterladen und installieren. Bitte beachten Sie: Bei der Benutzung der neuen Adobe-Produkte nutzen Sie automatisch immer auch die Adobe-Cloud.

Für PC-Pools gilt nach der Lizenzumstellung bis zum Vertragsende noch eine gerätebasierte Lizenzierung (Shared-Device-Licences). Mit der Lizenzumstellung, die zu Beginn des Wintersemesters 2020/21 erfolgen wird, müssen sich dann auch die Studierenden in den PC-Pools mit einer eigenen Adobe-ID anmelden, um Adobe-Produkte nutzen zu können. Zum Anlegen dieser Adobe-ID für Studierende wird es zeitnah eine Mitteilung des URMZ an die Studierenden geben.

Die technischen und rechtlichen Herausforderungen, die mit der Software-Bereitstellung in der „Adobe Creative Cloud for Enterprise“ verbunden sind, geben Anlass, den Einsatz von Adobe-Produkten mit Blick auf mögliche Alternativ-Produkte zu prüfen. Hierfür sollte die verbleibende Laufzeit des ETLA-Rahmenvertrags, der noch bis 31.10.2021 gültig ist, genutzt werden.

Sollten Sie zu diesem Sachverhalt Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den ServiceDesk des URMZ.